Glossar - Anfangsbuchstabe ö
Öffentlicher Glaube (in Bezug auf das Grundbuch)
Der öffentliche Glaube des Grundbuches beinhaltet die Annahme, dass die Einträge im Grundbuch als korrekt angesehen werden, und man dem Grundbuch in dieser Hinsicht vertrauen kann. Dies bedeutet, dass standardmäßig angenommen wird, dass ein im Grundbuch registriertes Grundstücksrecht dem aufgeführten Rechtsinhaber/der aufgeführten Rechtsinhaberin gehört, bis das Gegenteil bewiesen wird. Jedoch bedeutet der öffentliche Glaube nicht zwingend, dass die Eintragung tatsächlich korrekt ist.