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Versteckte Flächen für die Wohnflächenberechnung

Die Berechnung der Wohnfläche folgt logischen Regeln, wie denen aus der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und der DIN 277. Diese definieren sehr genau, was als Wohnfläche zur Wohnflächenberechnung hinzugerechnet werden darf und was nicht. Jedoch gibt es oftmals Wohnfläche, die bei der Berechnung vergessen und/oder übersehen wird. Auch bei der Übermittlung der Daten für Ihren Grundriss an uns können unklare Details dazu führen, dass weniger Wohnfläche berechnet wird, als eigentlich vorhanden ist. Diesem versteckten Flächenpotenzial für die Wohnflächenberechnung gehen wir daher auf den Grund.

Auflistung des versteckten Flächenpotentials

Das Augenmerk bei versteckter Fläche für die Wohnflächenberechnung liegt auf der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Im Folgenden werden die verschiedenen Beispiele aufgelistet, die eventuell auch bei Ihnen zu mehr Wohnfläche für die Wohnflächenberechnung führen können. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie uns die notwendigen Angaben für Ihre Bestellung mitteilen:

Fensternische

Bei Fensternischen steckt durchaus Potential für versteckte Wohnfläche drin. Es müssen lediglich die Voraussetzungen eingehalten werden, dass die Fensternische entweder durchgängig von der Fußbodenoberkante bis zur Deckenunterkante oder mindestens 2,0 Meter bis zur Unterkante des Fenstersturzes geht und eine Tiefe von mehr als 0,13 Meter aufweist.

Außerdem gilt es zu beachten, dass eine Tiefe von mehr als 0,13 Metern durchgehend in der Fensternische vorhanden sein muss. Wenn die Fensternische beispielsweise im Fußbodenbereich mit 0,11 Metern Tiefe beginnt und zur Decke hin mit 0,16 Metern Tiefe ausläuft, zählt sie nicht zur Wohnfläche (siehe Grafik Fensternische).

Geheimversteck Wohnfläche - Fensternische

Gut zu wissen: Auch die Fensterbekleidung/-umrahmung zählt zur Wohnfläche und wird hin und wieder bei der Wohnflächenberechnung vergessen.

Nachweis für Ihren Grundriss: Da insbesondere die Tiefe ausschlaggebend ist, können Sie diese mithilfe eines Zollstocks oder Maßbands abmessen und ein entsprechendes Foto als Nachweis dazu mitschicken.

Geheimversteck Wohnfläche - Bezeichnung von Türteile

Türzargen und Türnischen

Bei diesem Punkt gilt es klar zu unterscheiden zwischen Türzarge, die den Rahmen um ein Türblatt meint, und der Türnische, die den Wandeinschnitt meint, in der die Tür (Türblatt und Türzarge) eingelassen sind (siehe Grafik Bezeichnung von Türteilen). Die Türzarge, die in den Wohnraum hineinragt, zählt zur Wohnfläche hinzu. Demnach kann die Grundfläche problemlos in Länge und Breite vermessen werden, ohne die Zarge herausrechnen zu müssen. Die Türnische wiederum wird nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.

Treppen mit bis zu maximal 3 Stufen

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) besagt, dass Treppen mit mehr als drei Stufen nicht zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden. Im Umkehrschluss sind solche Treppen, die maximal drei Stufen aufweisen daher verstecktes Flächenpotential. Solche Treppen können beispielsweise in Geschossen mit unterschiedlichen Fußbodenhöhen vorkommen.

Nachweis für Ihren Grundriss: Geben Sie in einer Handskizze an, ob es unterschiedliche Fußbodenhöhen in Ihrem Objekt gibt. Orientieren Sie sich dazu am besten an der Höhe vom Fußboden im Eingangs- bzw. Wohnungstürbereich und vermerken Sie den Höhenversatz in anderen Räumen.

Raumteile unter Treppen

In diesem Punkt gibt es eine klare Aussage der Wohnflächenverordnung (WoFlV):

Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens oder über 2,0 Metern werden zu 100 Prozent angerechnet; Raumteile mit einer lichten Höhe unter 2,0 Metern aber mindestens 1,0 Metern werden zu 50 Prozent angerechnet; Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,0 Metern werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.

Diese Regelung gilt genauso unter Dachschrägen. Insbesondere bei Raumteilen unter Treppen wird sie häufig vergessen, da sie manchmal verdeckt oder verbaut wurde. Ist die Fläche jedoch nutzbar, teilen Sie uns dies mit: Vermessen Sie daher auch diese Raumteile und vermerken die anteiligen Flächen auf Ihrer Handskizze als zusätzliche Wohnfläche, unter Angabe der 1- und 2-Meter-Höhen.

Geheimversteck Wohnfläche - Raumteile unter einer Treppe

Raumteile unter einer Treppe werden oft vergessen und beinhalten daher oft verstecktes Potential für Wohnfläche. Bild: Copyright iStock Photos

Nachweis für Ihren Grundriss: Ermitteln Sie mithilfe einer 1-Meter- und 2-Meter-Wasserwage die Höhen unterhalb Ihrer Treppe und dokumentieren Sie diese in einer Handskizze oder einem Grundriss.

Fläche unter Heizungen / Öfen / Bade- und Duschwannen

Vorab: Laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) dürfen die Flächen für solche Bauteile in die Wohnflächenberechnung mit einfließen, die dem Wohnzweck dienen.

Spezifisch bedeutet dies, dass die Fläche der regelmäßig genutzten Bade- oder Duschwanne genauso zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen wird, wie die Fläche, auf der die Heizungsanlage oder der Ofen steht, auch wenn diese Fläche nicht aktiv von den Bewohnern benutzt wird. Die Besonderheit, weswegen sich hier verstecktes Flächenpotential wiederfindet, liegt darin, dass gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) der gesamte Heizungsraum, in der sich die Heizungsanlage befindet, nicht zur Wohnfläche hinzugezählt wird.

Nachweis für Ihren Grundriss: Messen Sie bestenfalls die Umrisse Ihrer Heizung oder Ihres Ofens aus (Länge und Breite der Fläche, die sie im Raum einnehmen) und notieren Sie diese.

Wandschränke

Einbauschränke werden immer beliebter in deutschen Wohnungen. Aber auch hier gilt es zu beachten, dass die Fläche, auf der ein Wandschrank steht, ebenso zur Wohnflächenberechnung hinzugerechnet wird.

Nachweis für Ihren Grundriss: Vermerken Sie in Ihrer Handskizze grob, wo sich der Wandschrank befindet und dass es sich um einen solchen handelt.

Anhand der Auflistung können Sie überprüfen, ob sich auch in Ihrem Objekt versteckte Wohnfläche befindet. Vergleichen Sie dazu am besten die Wohnflächenberechnung aus Ihrem bestehenden Vertrag, um ggf. die Angaben in Ihrem Miet- oder Kaufvertrag anzupassen. Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Wohnflächenberechnung oder Grundrisse haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

W016