Der Architektenstempel ist tatsächlich ein Stempel
Nach einem drei- bis vierjährigen Studium und einer gewissen Praxiszeit kann ein Architekt/eine Architektin Mitglied in einer Architektenkammer werden (wobei jedes Bundesland eine Landesarchitektenkammer hat). Diese Kammer ist die Berufsvertretung für alle Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner. Mit der Eintragung in die Mitgliederliste erhält der Architekt die Erlaubnis, einen Architektenstempel für seine beruflichen Aktivitäten zu verwenden.
Der Architektenstempel enthält häufig den Vermerk der entsprechenden Architektenkammer, z.B. “Eingetragen in die Architektenliste der Architektenkammer XY” (XY = Bundesland) mit der entsprechenden Mitgliedernummer sowie Angaben zu Name, akademischen Grad und Berufsbezeichnung. Die Größe des Stempels sowie die Angaben können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Schon gewusst?
Wenn Sie ein Haus bauen möchten, benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, die Sie im Rahmen einer sogenannten Genehmigungsplanung beantragen können. Diese Planungen sowie die Einreichungen der dazugehörigen Anträge dürfen allerdings nur von Personen vorgenommen werden, die über eine Bauvorlageberechtigung verfügen. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die “Große” und die “Kleine Bauvorlageberechtigung”. Dabei umfasst die “Große Bauvorlageberechtigung” alle Gebäude und Bauwerke und wird an Architekten:innen vergeben, die Mitglied in einer Architektenkammer sind und somit auch einen Architektenstempel verwenden dürfen. Außerdem haben Bauingenieure:innen, die im Verzeichnis der bauvorlageberechtigen Ingenieure eingetragen sind, ebenfalls die “Große Bauvorlageberechtigung”.
Eine “Kleine Bauvorlageberechtigung” mit eingeschränkten Berechtigungen hinsichtlich Umfang und Größe eines Bauprojekts gibt es nicht überall in Deutschland, sondern nur in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Eine solche Berechtigung können neben Architekten:innen, Innenarchitekten:innen und Bauingenieuren:innen auch Handwerksmeister:innen im Bauhauptgewerbe sowie Bautechniker:innen erhalten.
Was ist ein Plankopf mit Architektenstempel?
Jede technische Zeichnung – vom bemaßten Grundriss über Haus Schnitte bis hin zu Haus Ansichten – ist mit einem Schriftfeld versehen, in dem die wichtigsten Informationen zum Bauprojekt übersichtlich aufgelistet sind. Diese Informationen sind wiederum gemäß DIN ISO 7200 einheitlich festgelegt.
Pflichtfelder eines Plankopfes
Zu den Pflichtfeldern eines Plankopfes zählen:
- Eigentümer:in
- Sachnummer
- Datum der Erstellung
- Blattnummer (Anzahl der Blätter)
- Verfasser:in (des Plans)
- Genehmiger:in (Architekt:in)
- Dokumentart (beispielsweise: bemaßter Grundriss)
Darüber hinaus sind in der Regel noch folgende Informationen enthalten:
- Adresse Grundstück
- Name und Adresse Bauherr:in
-
Maßstab
- Nordpfeil, wenn es sich um einen Grundriss handelt
- Änderungsindex mit Datum und Vermerken
- Legende
Überprüfung der technischen Zeichnung durch einen Architekten/eine Architektin
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie u.a. bei Finanzierungsanfragen technische Zeichnungen, die mit einem Architektenstempel versehen sind. Das bedeutet, dass bemaßte Grundrisse, Haus Schnitte und Haus Ansichten von einem Architekten/einer Architektin auf ihre Korrektheit überprüft wurden. Dies bestätigt er/sie im Plankopf mit seinem/ihrem Stempel und seiner/ihrer Unterschrift.
Achtung
Achten Sie bitte immer darauf, dass Sie alle Maße für die von Ihnen gewünschten technischen Zeichnungen vollständig und korrekt angeben. Bei falschen oder fehlenden Angaben können wir ggf. vereinbarte Lieferzeiten nicht einhalten. Außerdem entstehen so für Sie u.U. Zusatzkosten.
Unsere Produkte mit Architektenstempel
Auf Wunsch prüft unser Architekt/unsere Architektin nachfolgende Produkte auf ihre Richtigkeit und versieht sie dann mit seiner Unterschrift und seinem Stempel:
Bemaßter Grundriss mit Architektenstempel
Abgesehen davon, dass der bemaßte Grundriss zu den wichtigen Dokumenten zählt, der für Bauanträge, Baufinanzierungen und zur grundsätzlichen Raumplanung benötigt wird, stellt er auch wichtige Fakten zur Immobilie maßstabsgetreu dar. Dazu zählen beispielsweise die Fenster- und Türöffnungen genauso wie die Wandstärken und andere bauliche Besonderheiten. Gemäß Ihren Unterlagen erstellen wir einen bemaßten Grundriss mit bis zu drei Maßketten. Darüber hinaus können der Nord- und/oder der Eingangspfeil sowie die Zimmernamen berücksichtigt werden. Der bemaßte Grundriss wird dann von unserem Architekten/unserer Architektin überprüft und bestätigt.
Qualifizierte Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel
Der Kauf- oder Mietpreis für eine Immobilie orientiert sich u.a. an einer korrekten Wohnflächenberechnung. Sie zeigt den Rechenweg zur Wohnfläche übersichtlich in einer Liste auf und stellt so detailliert dar, wie es zu der Größe der Immobilie kommt. Eine solche Berechnung kann nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder gemäß DIN 277 erstellt werden – natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten. Diese Flächenaufstellung wird ebenfalls von unserem Architekten/unserer Architektin überprüft und mit dem Architektenstempel versehen.
Haus Schnitt mit Architektenstempel
Zu vollständigen Unterlagen, um einen Bauantrag oder eine Baufinanzierung zu beantragen, gehört auch ein Haus Schnitt. Dabei handelt es sich um eine technische Zeichnung, die einen senkrechten Schnitt durch das geplante Haus zeigt, und so Aufschluss über die einzelnen Geschosse, den Aufbau und die Stärke der Decken sowie die Höhe der Räume gibt. Auch einen solchen Haus Schnitt erstellen wir für Sie bankgerecht mit Plankopf und Architektenstempel.
Haus Ansichten mit Architektenstempel
Insbesondere wenn Sie den Neubau eines Einfamilienhauses planen, benötigen Sie außerdem detailgetreue Haus Ansichten. Sie sind eine 2D Draufsicht auf das Objekt, die Sie aus verschiedenen Himmelsrichtungen bei uns erstellen lassen können. Darüber hinaus können Sie neben Maßketten und Nordpfeil auch entscheiden, ob Sie eine passende Fassadenstruktur wünschen. Auch hier ist eine fachgerechte Überprüfung durch unseren Architekten optional möglich.
Wir sind Ihr professioneller Partner, wenn es um die Erstellung von bemaßten Grundrissen und artverwandten Produkten geht. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben. Wir unterstützen Sie gerne.