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Der richtige Maßstab

Massstab Erlaeuterung

Sobald Sie es mit Grundrissen oder Planunterlagen im Allgemeinen zu tun haben, werden Sie immer wieder mit dem Begriff „Maßstab“ zu tun haben. Obwohl er Ihnen nur als winzige Zahl im Plankopf oder an anderer Stelle der Darstellung begegnet, übt er doch einen enormen Einfluss auf die Planinhalte aus. Dabei wird er in der Regel nicht frei gewählt, sondern orientiert sich an gängigen, teilweise sogar vorgeschriebenen Werten, die zu einer einheitlichen und zugleich verständlichen Lesbarkeit der Pläne führen.

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Was ist der Maßstab?

Der Maßstab definiert, in welchem Verhältnis die Plandarstellung gegenüber der Realität verkleinert wird. Die Angabe erfolgt dabei üblicherweise als Zahlenwert in der Darstellung 1:xx, wobei "xx" den Maßstab definiert. 1:100 bedeutet beispielsweise, dass 1 Zentimeter der Planzeichnung 100 Zentimeter des realen Gebäudes entspricht. 1:200 steht für die Darstellung von 200 Zentimetern des realen Gebäudes als 1 Zentimeter der Plandarstellung.

Wann ist welcher Maßstab richtig?

Für bestimmte Planinhalte gelten heute strikte Vorgaben, so etwa für die Pläne zu Bauanträgen oder zu anderen förmlichen Verfahren. Andere Größen haben sich schlicht wegen der guten Eignung als gängiger Standard etabliert. Für jeden Maßstab gibt es dabei ganz eigene Darstellungsformen sowie mehr oder weniger klar umrissene Inhalte und Beschriftungen bzw. Bemaßungen.

Gängige Maßstäbe im Grundriss

Ausschlaggebend für die Wahl des richtigen Maßstabs sind in der Regel die Grundrisszeichnungen. Denn sie stellen im Normalfall die wesentlichen Inhalte dar und werden durch Schnittzeichnungen und Ansichtsdarstellungen lediglich um weitere Informationen ergänzt. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über gängige Maßstäbe für ganz bestimmte Grundrisse:

1:200

Der Maßstab 1:200 ist der kleinste, in dem ein Grundriss dargestellt wird. Er wird vor allem für Übersichtspläne größerer Gebäude oder Gebäudekomplexe sowie für Entwürfe und beispielsweise auch Wettbewerbsbeiträge eingesetzt. Sein Inhalt zielt darauf ab, ein Verständnis des Grundrisses und der einzelnen Räume herzustellen. Gängig ist eine Beschriftung höchstens mit der Raumbezeichnung. Angaben zu Flächen, Maßen und sonstigen Informationen fehlen dagegen vollständig. Auch Materialien von Wänden, Türaufschlagrichtungen und weitere Details zur genauen Ausführung werden – wenn überhaupt – nur vage angedeutet.

1:100

Die wohl gängigste "Größe" eines Grundrisses ist das Darstellungsverhältnis 1:100. Hier entspricht ein Zentimeter im Plan 100 Zentimetern bzw. einem Meter des realen Gebäudes. Er ist beispielsweise für Bauanträge vorgeschrieben und wird auch bei weit gereiften Entwürfen, Verkaufsdarstellungen und vielen weiteren Einsatzzwecken verwendet. Ein Grundriss im Maßstab 1:100 beinhaltet eine weitgehend exakte Darstellung aller Bauteile. Dazu zählen Wände, Türen, Fenster und Treppen. Außerdem werden Türaufschlagrichtungen sowie eine grundsätzliche Möblierung dargestellt. Darüber hinaus werden Angaben zur Raumbezeichnung immer und Flächenangaben je Raum sowie die Hauptmaße zu Räumen und Grundriss meistens berücksichtigt.

1:50

Der größte und damit auch detaillierteste Maßstab für die Darstellung ganzer Grundrisse ist 1:50. Das bedeutet, dass zwei Zentimeter des Plans einem Meter der Realität entsprechen. Typisch ist dieser Verwendungsmaßstab für Werkpläne, als die Darstellungen, nach denen tatsächlich auf der Baustelle gebaut wird. Die Abbildung ist ausreichend groß, um Wandaufbauten zu zeigen und alle relevanten Informationen rund um Boden-, Decken- und Wanddurchbrüche darzustellen und auch sonstige Grundrissdetails ausreichend genau abzubilden. Neben Raumbezeichnungen, Flächen und detaillierten Maßen sind üblicherweise auch Informationen über Boden- und Deckenhöhen sowie – je nach Erfordernis – auch zu Boden-, Decken- und Wandbelägen enthalten. Bei entsprechender Zielsetzung können in diesem Abbildungsverhältnis selbst Sanitärausstattungen oder elektrische Installationen hinsichtlich ihrer Lage und Ausführung präzise dargestellt und vermaßt werden.

Sonstige Maßstäbe für Bauzeichnungen

Neben diesen etablierten Grundrissmaßstäben gibt es noch weitere gängige Abbildungsverhältnisse, die aber nur in sehr seltenen Fällen tatsächlich für Grundrisse eingesetzt werden.

1:500

1:500 ist der geforderte und bewährte Maßstab für Lagepläne aller Art. Hier werden Gebäude lediglich als Rechteck oder Polygon dargestellt. Wände, Räume und jegliche Öffnungen sind nicht erkennbar. Der Fokus dieser Abbildungen liegt daher auch in der Darstellung des Gebäudekörpers in Relation zum Grundstück und den umgebenden Grundstücksgrenzen. Maße werden nur spärlich eingesetzt und auch Beschriftungen werden auf einige wenige Abkürzungen und Flurstücksnummern bzw. Straßennamen sowie Hausnummern reduziert.

Maßstäbe für die Detailplanung

In die entgegengesetzte Richtung bewegen sich Maßstäbe, die für Detailpunkte rund um ein Gebäude verwendet werden. Reicht der Werkplanmaßstab 1:50 nicht aus, um Konstruktionen und Detaillösungen darzustellen, können Pläne in 1:20, 1:10 oder sogar 1:5 erstellt werden. Hier werden jedoch nur noch relevante Ausschnitte abgebildet, während gesamte Grundrisse wegen der enormen Größe nicht mehr dargestellt werden.

Daneben existieren auch immer wieder Zwischenmaßstäbe zwischen den angeführten Standards. So kann beispielsweise 1:75 dann eingesetzt werden, wenn sehr simple Grundrisse mit wenig Informationsbedarf 1:50 zu groß erscheinen lässt oder wenn sehr kleinteilige Raumaufteilungen etwa in 1:100 nicht mehr übersichtlich genug umsetzbar wären.

Fazit

Ganz allgemein gesprochen, steigt die Abbildungsgröße mit dem Bedarf an Informationen, die zeichnerisch oder auch textlich dargestellt werden sollen. Die gewählten Maßstäbe gestalten sich dabei in aller Regel so, dass eine Umrechnung vom gemessenen Maß in reale Dimensionen einfach möglich ist. Eine Angabe wie 1:123 oder 1:178 werden sie dagegen niemals finden.

Dieser Artikel hat die Nummer:

G017