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Mindestanforderungen für Kubatur

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Sie kompetent und zuverlässig rund um Grundrisse und Wohnflächenberechnung zu unterstützen. Daher bieten wir auch die Kubaturberechnung als Produkt an und erläutern Ihnen nachfolgend, welche Mindestanforderungen bzw. Angaben wir von Ihnen benötigen, um Ihnen ein qualitativ hochwertiges Produkt zu liefern.

1 Welche Berechnung benötigen Sie?

Wichtigste Frage vorab: Welche Methode der Kubaturberechnung brauchen Sie? Für die Kubatur-Berechnung ist die DIN 277 ausschlaggebend. Gerne können Sie in dem Beitrag Was steckt hinter der Kubatur? alles Wissenswerte dazu durchlesen. Es gibt zwei gängige Berechnungsmethoden, wobei hervorzuheben ist, dass die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen.

  • Umbauter Raum (UR): nach der Fassung von 1950 der DIN 277
  • Brutto-Rauminhalt (BRI): nach der Fassung von 2005 der DIN 277

Unser Tipp: Fragen Sie beim Bauamt oder beim Finanzinstitut genau nach, welche Kubatur benötigt wird, um diese Frage zu beantworten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, empfehlen wir Ihnen die Kubaturberechnung des Brutto-Rauminhalts (BRI).

2 Anforderung an Auswahl Umbauter Raum (UR)

Maße

Wenn Sie den umbauten Raum (UR) berechnen lassen wollen, benötigen wir zunächst zwei wesentliche Angaben: die Außenmaße Ihres Objekts in Länge und Breite. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um die sogenannten Rohbaumaßen handelt – also beispielsweise von der einen Außenwandkante bis zur nächsten Außenwandkante (wie in der nachfolgenden Grafik zu sehen).

Rohbaumaße

Gut zu wissen: Die Rohbaumaße der Länge und Breite Ihres Objekts können Sie alten Grundrissen entnehmen. Sollten Ihnen keine Grundrisse vorliegen, lohnt es sich, beim Bauamt nach alten Planungsunterlagen nachzufragen. Bitte beachten Sie, dass die Formalitäten für eine Anfrage beim Bauamt von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Geschoss

Als weitere Angabe benötigen wir die genaue Anzahl der Geschosse sowie die genaue Geschossbezeichnung (siehe unten Beispiel 1 und 2). So kann “Etage 1” als 1. OG aber auch als “EG” verwendet werden. Nur durch die exakte Geschossbezeichnung können wir den korrekten festgelegten Faktor ansetzen, um eine fehlerfreie Berechnung durchzuführen.

Beispiel 1

Sie haben ein Einfamilienhaus (EFH) mit drei Geschossen (= Anzahl der Geschossen). Es handelt sich dabei um ein Kellergeschoss (KG), ein Erdgeschoss (EG) und um ein Dachgeschoss (DG) (= genaue Bezeichnung).

Beispiel 2

Sie haben eine Etagenwohnung (ETW), die sich im zweiten Obergeschoss (2. OG) eines Mehrfamilienhauses befindet. Dann handelt es sich um ein Geschoss (= Anzahl der Geschosse) und um das 2. OG (= genaue Bezeichnung).

Details

Beim umbauten Raum (UR) sind wir auch auf weitere baukonstruktive Details angewiesen, um die Berechnung korrekt durchzuführen. Geben Sie uns bitte folgende Angaben weiter:

  • Ist Ihr Objekt teil-, voll oder gar nicht unterkellert?
  • Sind Ihre Außenwände verputzt, vertäfelt oder anderweitig verkleidet?
  • Handelt es sich um ein ausgebautes, nicht ausgebautes oder ausbaufähiges Dachgeschoss?
  • Weist Ihr Dachgeschoss ein Studio auf? Als Studio wird ein über das gesamte Geschoss gehender offener Wohnraum bezeichnet, der oftmals auch bis zur Unterkante des Dachfirstes geht.

Hinweis: Die Angaben zu den Details werden im Fragebogen zur Kubaturberechnung bei der Bestellung aufgenommen.

3 Anforderungen an Brutto-Rauminhalt (BRI)

Maße - Länge und Breite

Bei der Berechnungsmethode Brutto-Rauminhalt (BRI) sind zunächst ebenfalls die Angaben zur Länge und zur Breite notwendig. Auch hier gilt: Die Angaben ergeben sich aus den oben angesprochenen Rohbaumaßen für die Länge und Breite.

Maß - Höhe

Für den Brutto-Rauminhalt (BRI) ist die tatsächlich vorhandene Geschosshöhe für alle Etagen Ihres Objekts notwendig. Diese Höhen-Maße ergeben sich aus den unten aufgelisteten Abständen, die wir auch in den unteren beiden Grafiken A und B bildlich dargestellt haben:

  • Kellergeschoss KG – von der Unterkante der Kellersohle bis zur Oberkante Fußboden im Erdgeschoss
  • Erdgeschoss EG (eines unterkellerten Gebäudes) - von Oberkante Fußboden des Erdgeschosses bis zur Oberkante Fußboden im ersten Obergeschoss
  • Erdgeschoss EG (eines nicht unterkellerten Gebäudes) – von der Unterkante der Boden- bzw. Fundamentplatte (einschließlich der darunterliegenden Dämmschicht) bis zur Oberkante Fußboden des darüber liegenden Obergeschosses
  • Obergeschoss OG – von Oberkante Fußboden des Obergeschosses bis zur Oberkante Fußboden im Dachgeschoss
  • Dachgeschoss DG – von Oberkante Fußboden des Dachgeschosses bis zur Oberkante des Dachbelags

Hinweis: Wenn die Geschosshöhen nicht bekannt sind und auch nicht nachträglich ermittelt werden können, empfehlen wir Ihnen die Kubaturberechnung für umbauten Raum (UR) in Betracht zu ziehen.

Grafik A

Kubaturberechnung Brutto Rauminhalt unterkellert

Grafik B

Kubaturberechnung Brutto Rauminhalt nicht unterkellert

Gut zu wissen: Wir empfehlen Ihnen, in alten Unterlagen nach einem Haus-Schnitt nachzuschauen, um die Maße für die Geschosshöhe herauszufinden. Natürlich können Sie einem alten Grundriss auch die Maße für Länge und Breite entnehmen. Sollten Ihnen die Grundrisse und der Haus-Schnitt nicht vorliegen, lohnt es sich, beim zuständigen Bauamt nachzufragen, ob die Baupläne Ihres Objekts vorhanden sind und ob Sie diese einsehen dürfen.

Dachform

Beim Brutto-Rauminhalt (BRI) ist die Angabe zur vorhandenen Dachform immens wichtig. Je nach Dachform wird das Dachgeschoss zu unterschiedlichen prozentualen Anteilen bei der Kubaturberechnung berücksichtigt. Daher benötigen wir von Ihnen die Information, ob ihr Objekt z.B. ein Satteldach, ein Flachdach, ein Pultdach, etc. Aufweist. Zusätzlich zur Dachform ist die Angabe zur Dachhöhe wichtig, die sie entweder dem besagten alten Haus-Schnitt entnehmen oder uns in einem handgezeichneten Haus-Schnitt mitteilen können.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag Dacharten.

Details

Auch für den Brutto-Rauminhalt (BRI) sind wir auf weitere Details angewiesen. Zu folgenden Punkten benötigen wir Ihre Angaben:

  • Ist Ihr Objekt teil-, voll oder gar nicht unterkellert?
  • Gibt es Bauteile, wie Terrassen, Treppen, Höfen oder Rampen, die komplett überdacht und umschlossen sind?

Fazit

Die Mindestanforderungen für die Kubatur sind übersichtlich, aber der Teufel steckt wie immer im Detail. Insbesondere ist die Kenntnis über die Geschosshöhe für die Kubaturberechnung von Brutto-Rauminhalt (BRI) von Bedeutung. Darüber hinaus sind verlässliche Angaben zum Dachgeschoss, zur Dachform und zum Kellergeschoss eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung. Falls Sie noch weitere Fragen zur Kubatur haben, schreiben Sie uns gerne an.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

C021