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Was ist eine
Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (oder auch Abgeschlossenheitserklärung genannt) bescheinigt, dass eine Eigentumswohnung als eigenständige Einheit gilt, oder ein Mehrfamilienhaus in sich eigenständige Einheiten enthält. Es handelt sich dabei um eines der Dokumente, die Eigentümer:innen erbringen müssen, wenn sie die Teilungserklärung einer Immobilie beim zuständigen Bauamt beantragen möchten. Damit müssen sich Eigentümer:innen spätestens dann damit auseinandersetzen, wenn sie z.B. einzelne oder mehrere Wohnungen eines Mehrfamilienhauses verkaufen möchten. Im Weiteren erläutern wir nachfolgend alles Wissenswerte rund um diesen Begriff.

Gut zu wissen: Lassen Sie sich nicht durch die beiden Begriffe ‘Abgeschlossenheitsbescheinigung’ und ‘Abgeschlossenheitserklärung’ irritieren. Sie werden synonym verwendet und beschreiben dasselbe Dokument sowie den identischen Inhalt.

Wer kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen?

In der Regel kann der/die Eigentümer:in diese Bescheinigung beantragen. Jedoch ist es durchaus auch möglich, dass eine vom/von der Eigentümer:in bevollmächtigte dritte Person diesen Antrag beim Bauamt einreicht. Das kann beispielsweise ein/eine Bauplaner:in, ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin oder auch ein/eine Hausverwalter:in sein.

Gut zu wissen: Die Vollmacht kann ein formloses Schreiben sein (optional gibt es auch Vordrucke im Internet), in dem die bevollmächtigten Personen, das spezifische Projekt und der Umfang der Aufgaben genannt werden, für die die Bevollmächtigung gilt.

Was wird für dieses Dokument benötigt?

Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen normalerweise ein Lageplan des Gebäudes, ein Aufteilungsplan bei der Baubehörde eingereicht werden.

Beim Aufteilungsplan ist darauf zu achten, dass sämtliche Nebengebäude als auch weitere Anlagen, die zum Objekt gehören, eingezeichnet sein müssen. Ein Aufteilungsplan setzt sich aus den Grundrissen aller Etagen sowie Haus-Schnitte und Haus-Ansichten zusammen. In dem Grundriss als auch in dem Haus-Schnitt und in der Haus-Ansicht müssen sowohl die abgeschlossenen Wohn- und ggf. Gewerbeeinheiten durch eine durchgehende Nummerierung genau gekennzeichnet sein als auch die Gemeinschaftsflächen.

Beim Lageplan gilt es zu beachten, dass es je nach Bundesland ggf. andere Anforderungen daran gibt. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass der eingereichte Lageplan nicht älter als ein halbes Jahr alt sein und der Maßstab von 1:1000 bzw. 1:500 eingehalten werden sollte.

Wie der Begriff schon sagt, bescheinigt das Dokument die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen zu den anderen Wohnungen sowie zu den Allgemeinflächen wie beispielsweise dem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus. Die Unterlagen müssen die Eigentümer:innen zusammentragen und dann beim Bauamt einreichen. In dieser Bescheinigung muss für das Bauamt ersichtlich sein, dass z.B. alle Wohnungen (= Einheiten) innerhalb eines Mehrfamilienhauses räumlich voneinander getrennt sind. Nur wenn diese spezifischen baulichen Auflagen eingehalten sind (und auch die weiteren Unterlagen für die Teilungserklärung ordnungsgemäß sind), wird der Antrag in der Regel auch bewilligt.

Was überprüft die Baubehörde spezifisch?

Insbesondere die Ausstattung und die Abschließbarkeit der Einheiten sind für die Baubehörde interessant und werden eingehend überprüft. Mit Ausstattung ist gemeint, dass die Einheiten für Wohnzwecke ausgestattet sein und demnach mindestens ein Raum zum kombinierten Wohnen und Schlafen, ein Bad mit WC sowie mindestens eine Kochnische aufweisen müssen. Ganz besonders wichtig ist, dass die Zugänge zu den einzelnen Einheiten abschließbar sind.

Zusätzlich überprüft die Baubehörde natürlich auch, ob der geltende Wärme- und Schallschutz bei den Wänden und Decken der Einheit eingehalten ist und ob die Einheiten den geltenden Brandschutzgesetz entsprechen.

Wofür wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangt?

Wie bereits eingangs erwähnt, kommt das Dokument bei der Teilungserklärung zum Einsatz. Aber auch für andere Zwecke, wie beispielsweise für ein Darlehen, muss dieses Dokument beantragt werden, um es anschließend bei Notaren, Banken oder anderen Institutionen vorzulegen. Grundsätzlich dient es als rechtliche Grundlage zur Bewertung der Immobilie.

Gut zu wissen: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt keinerlei Aussage über den Gebäudezustand oder der Bauqualität - hierfür sind separate Gutachten notwendig. Es belegt lediglich die räumliche Aufteilung der Einheiten.

Fazit

Das Dokument ist von entscheidender Bedeutung beim Verkauf, Kauf oder der Finanzierung von Objekten und sollte daher mit besonderer Sorgfalt erstellt werden. Gerne unterstützen wir Sie mit dem passenden Grundriss, der die Aufteilung der Einheiten aufzeigt – schreiben Sie uns gerne dazu an.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P035