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Energieausweis

Wir erläutern Ihnen die Zusammenhänge!

Energieausweis

Nicht ohne Grund befassen wir uns als Spezialisten für Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit dem Thema Energieausweis. Er gehört obligatorisch dazu, wollen Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, schließlich gibt er Auskunft zur Energieeffizienz eines Gebäudes - und damit zu den wahrscheinlichen Nebenkosten und zum energetischen Sanierungsbedarf. Fundierte Bauunterlagen können bei der Begutachtung eines Bauwerkes eine wichtige Rolle spielen. Allerdings stehen Ihnen zwei verschiedene Arten des Energieausweises zur Auswahl - hier ein Überblick.

Der Energieausweis - Hintergründe und Zielsetzung

Käufer oder Mieter einer Immobilie sind naturgemäß an Informationen rund um das Objekt interessiert - und die Energieeffizienz steht dabei ganz oben auf der Liste: Daraus leitet sich nämlich ab wie hoch der Energieverbrauch ausfallen wird. Ist das Haus nicht ausreichend gedämmt, ist ebenso mit Wärmeverlust zu rechnen wie bei undichten Türen und Fenstern oder einer veralteten Heizung. So ist es nur folgerichtig, dass der realistische Kaufpreis einer Immobilie auch von deren Energieeffizienz abhängt: Je höher der Energieverbrauch, desto niedriger der möglich Kaufpreis - und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass über kurz oder lang eine kostenintensive Modernisierung ansteht.

Die Einsparung von Energie ist in den letzten Jahren zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen avanciert. Es geht in erster Linie darum, den Einsatz endlicher fossiler Brennstoffe zu reduzieren und sukzessive durch erneuerbare Alternativen zu ersetzen. Der Energiebedarf von Bauwerken ist dabei ein nicht zu unterschätzender Faktor, weswegen der Energieausweis im Jahr 2008 eingeführt wurde. Doch dieses Anliegen ist keineswegs auf Deutschland begrenzt. Das Europäische Parlament hat einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen geschaffen, den die Bundesrepublik Deutschland 2014 mit der Energieeinsparverordnung umgesetzt hat. Hier waren weitere Regeln für den für die Immobilienwirtschaft vorgesehenen Energieausweis enthalten, die nun bereits seit 2016 gelten.

Energieeinsparverordnung: Energieausweis als Informationsquelle

Die beiden grundlegenden Ziele der Energieeinsparverordnung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Es werden bauliche Standards geregelt - sowohl für Neubau-Objekte als auch für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen. Dazu zählt beispielsweise, dass Neubauten ihren Wärme- oder Energiebedarf zumindest teilweise mit regenerativen Energien zu decken haben. Entsprechende Vorkehrungen müssen bereits aus den relevanten Bauunterlagen zu entnehmen sein.

2. Immobilieneigentümer müssen potenzielle Käufer obligatorisch darüber informieren, wie hoch der Energieverbrauch der jeweiligen Immobilie tatsächlich ist. In erster Linie bezieht sich diese Regelung auf den Wärmeschutz. Sollte sich hier bei der Begutachtung ein Sanierungsbedarf ergeben, müssen konkreten Sanierungsmaßnahmen im Energieausweis vorgeschlagen werden. Letztendlich geht es darum, den Immobilienmarkt dazu zu animieren, auch ältere Bauwerke in puncto Wärmeschutz aufzuwerten.

Energieausweis: Wer ihn benötigt - und wer nicht

Grundsätzlich ist der Nachweis der Energieeffizienz eines Bauwerkes vorzulegen von

  • Bauherren, die ein Wohn- oder Geschäftsgebäude errichten wollen
  • Immobilieneigentümern, die bestimmte Um- oder Ausbauten realisieren wollen
  • Immobilieneigentümer, die sanieren wollen
  • Immobilieneigentümer, die verkaufen oder neu vermieten wollen
  • Immobilieneigentümer von öffentlich genutzten Gebäuden

Davon ausgenommen sind

  • Immobilieneigentümer, die die Immobilie selbst nutzen - es sei denn, der Antrag auf Baugenehmigung oder der Baubeginn datiert nach dem 1.10.2007
  • Eigentümer einer Denkmalschutz-Immobilie, die vermieten oder verkaufen wollen
  • Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 m², die vermieten oder verkaufen wollen

Energieausweis - zwei Varianten möglich

Der Nachweis der Energieeffizienz eines Gebäudes kann generell auf zwei Wegen geführt werden:

1. Bedarfsausweis

Bei dieser Variante werden die baulichen Voraussetzungen genau geprüft: Sämtliche Baudaten, also Grundrisse, Schnitte etc., werden ebenso zu Beurteilung herangezogen wie der Lageplan, die Flurkarte und die Berechnung des umbauten Raums. Auf dieser Grundlage kann der Normalverbrauch berechnet und mit dem sogenannten Bandtacho dargestellt werden.

2. Verbrauchsausweis

In diesem Fall dienen die aus den letzten drei Jahren vorliegenden Verbrauchsdaten für Strom, Wärme und Warmwasser als Bewertungsgrundlage.

Wann welche Variante notwendig ist, hängt vom Gebäude ab:

Baujahr - bis 1977 - ab 1978 - Neubau-Objekte

Bis vier WE - Bedarfsausweis* - freie Auswahl - Bedarfsausweis

Ab fünf WE - freie Auswahl - freie Auswahl - Bedarfsausweis

*Hier gelten Ausnahmen für Gebäude, die von vornherein die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (1977) entsprochen haben oder nachträglich auf deren Stand gebracht worden sind - hier reicht ein Verbrauchsausweis.

Geltungsdauer und Zuständigkeit

Ein Energieausweis gilt dem Grundsatz nach, solange die Voraussetzungen nicht verändert werden - also der Bau oder die Energieanlagen. Wird ein Energieausweis für die Vermietung oder den Verkauf von Bestandsimmobilien oder den öffentlichen Aushang ausgestellt, ist die Geltungsdauer auf zehn Jahre festgelegt.

Wer einen Energieausweis ausfertigen darf, wird in jedem einzelnen Bundesland festgelegt. In Frage kommen die zugelassenen und spezialisierten Energieberater sowie Architekten, Bauingenieure, Handwerker und Dienstleister, bei denen Sie jedoch immer den Hintergrund recherchieren sollten.

Energieausweis - obligatorisch und sinnvoll

Als Spezialisten für Grundrisse, Schnitte und Ansichten erstellen wir regelmäßig hochwertige Unterlagen, die es den relevanten Energieberatern oder Fachleuten erlauben, ein Bauwerk in puncto Energieeffizienz einzuschätzen - und das sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsimmobilien oder geplanten Umbaumaßnahmen. Gerne stehen wir Ihnen daher Rede und Antwort, sollten Sie noch nicht sicher sein, wie Sie vorgehen sollen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail - wir kümmern uns sehr gerne um Ihr Anliegen.

Dieser Artikel hat die Nummer:

P003