Energieausweis erstellen: nur qualifizierte Personen berechtigt
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen einen Energieausweis erstellen, die nicht nur über eine relevante Berufspraxis, sondern auch spezielle Aus- und Weiterbildungen verfügen. Das sind zum Beispiel Ingenieure und Architekten, Physiker und Handwerker - das GEG grenzt den Personenkreis klar ein. Allerdings gibt es kein amtliches Zertifikat, das die Zulassung bestätigen könnte. Deswegen sollten Sie folgende Schritte gehen:
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Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die jeweilige Person einen Energieausweis erstellen darf.
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Holen Sie verschiedene Angebote ein und prüfen Sie die Qualifikationen des Anbieters.
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Fordern Sie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung an.
Selbstverständlich ist es sinnvoll, online zu recherchieren, wenn in Ihrer Umgebung einen Energieausweis erstellen darf oder kann - doch nicht alle dieser Einträge werden geprüft, es handelt sich oft genug um Selbstauskünfte der Anbieter. Einen guten Anhaltspunkt können jedoch überwachten Datenbanken liefern:
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Die deutsche Energieagentur (dena) führt und betreut eine Liste der auf die Bundesförderprogramme spezialisierten Energieeffizienz-Experten [https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/suche-experten/]. Sollten Sie die Modernisierung Ihrer Immobilie planen und dafür Fördermittel in Anspruch nehmen wollen, dann empfiehlt sich die Wahl eines der dort gelisteten Experten umso mehr: Nur diese dürfen nämlich als Sachverständige die zur Beantragung der Fördermittel notwendigen Bestätigungen ausstellen. Und das kann sich lohnen: Für das Kaufen, Bauen oder Sanieren werden lukrative Förderungen eingeräumt, sofern Sie auf energieeffiziente Technologien setzen.
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Darüber hinaus finden Sie bei der dena aber auch eine Liste mit den Personen, die einen Energieausweis erstellen dürfen, da sie die Qualifikationsanforderungen des GEG gegenüber der dena belegt haben.
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Weitere Listen mit Personen, die einen Energieausweis erstellen dürfen, bieten die Architekten- und Ingenieurkammern der Bundesländer an. Hier stehen Filterfunktionen zur Verfügung, sodass Sie gezielt nach Energieberatern selektieren können.
Folgende Leistungen sollten die Anbieter zusichern:
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Ausstellung eines Vertrages inklusive der detaillierten Leistungsbeschreibung
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Erläuterung der Grundlage der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach dem GEG
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Eingangsbestätigung für alle von Ihnen Angaben und Daten, die zur Erstellung des Ausweises herangezogen wurden
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Zusicherung des Datenschutzes in Bezug auf die übergebenen Daten und Berechnungen
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Versicherer und Nummer der Berufshaftpflichtversicherung für eventuelle Schadenersatzforderungen
Verfahren und Ablauf - Energieausweis erstellen
Grundsätzlich muss keine Besichtigung oder Begehung durchgeführt werden, um einen Energieausweis zu erstellen. Stellen Sie dem Aussteller alle relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung, reicht das aus. In diesem Fall ist der Anbieter dafür verantwortlich, dass die verwendeten Angaben korrekt sind. Deswegen werden in der Regel
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prägnante Fotos
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Unterlagen zum Gebäude wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten oder besser noch 3D-Visualisierungen
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die Datenblätter der jeweiligen technischen Anlagen
angefordert. Der Aussteller des Energieausweises darf diese nur nutzen, sofern er die Richtigkeit der Angaben nicht in Zweifel zieht: Sämtliche Energiekennwerte resultieren nämlich aus diesen Daten.
Vor allem im Streitfall ist dies wichtig, wenn zum Beispiel der Käufer einer Immobilie im Nachhinein die im Energieausweis gemachten Angaben in Frage stellt. Sie gehen also in puncto Schadenersatzanspruch auf Nummer sicher, wenn Sie sorgfältig vorgehen und am besten einen Anbieter auswählen, der das Gebäude besichtigt und die Daten selbst vor Ort aufnimmt. Hier kommt wieder die Energieberatung ins Spiel, die generell einen Vor-Ort-Termin vorsieht.
Vorsicht walten lassen - Angebote genau prüfen
Sie treffen im Internet durchaus auf ausgesprochen preiswerte Angebote, wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen wollen - meist handelt es sich hier um Verbrauchsausweise, für die die relevanten Daten direkt online erhoben werden. Eine Besichtigung des jeweiligen Gebäudes ist also gar nicht vorgesehen. Selbst Bedarfsausweise werden auf diese Weise angeboten, was grundsätzlich zulässig, aber naturgemäß mit Risiken behaftet ist. Sind die Daten auf dem Energieausweis nämlich fehlerhaft, kann er seine Funktion gar nicht erfüllen.
Ein Anhaltspunkt zur Qualität derartiger Angebote kann der Umfang der Datenerfassungsbögen sein: Ein korrekter Energieausweis kann ohne Besichtigung nur erstellt werden, wenn alle relevanten fachmännisch Informationen abgefragt werden. Dazu zählen beispielsweise alle nachträglichen Baumaßnahmen inklusive der Ausführungsdaten, wie beispielsweise
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zur Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Spitzboden oder Kellerdecken
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der Austausch von Fenstern oder Verglasungen
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zur Dämmung der Heizleitungen
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zur Montage von Thermostatventilen
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die Installation von Lüftungs- und Solaranlagen
Wichtig:
Seit 2014 werden Energieausweise mit separaten Registriernummern versehen und kontrolliert. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen - angefangen bei Anrufen bis hin zur kompletten Überprüfung der Daten, Ergebnisse und Besichtigung. Darüber hinaus müssen Energieausweise Modernisierungsempfehlungen enthalten - und zwar auf Seite 4. Diese Angaben sind jedoch nicht verpflichtend, sondern sollen eine Anregung sein.
Energieausweis erstellen - Spezialisten bevorzugt
Der Energieausweis soll die Energieeffizienz eines Gebäudes belegen - allerdings gibt es die unterschiedlichsten Angebote. Sinnvoll ist es, sich an einen ausgewiesenen Spezialisten zu wenden. Selbstverständlich können Sie von uns hochwertige Unterlagen zum Gebäude selbst anfertigen lassen - wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.