Wir haben aktuell viele Aufträge mit unvollständigen Daten, Gesprächsbedarf oder Rückfragen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufträge alle individuell weiterbearbeitet werden müssen und es dadurch zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommt. OK
  • Tel. Sprechzeiten Mo - Fr 10-14 Uhr
  • Kontakt

Begrifflichkeiten Flächen- und Volumenbezeichnungen

Flächen Volumenberechnung

Sobald es um das Thema Bauen geht, werden Sie mit zahlreichen Kennzahlen und -größen konfrontiert, die sich um Flächen und Volumina Ihres Hauses drehen. Wo technische Kennzahlen oft noch recht einfach nachvollziehbar sind, wird es bei abstrakteren Zahlenwerten eher schwierig, als Laie den Überblick zu behalten. Damit Sie diese zukünftig gut unterscheiden können, erläutern wir nachfolgend die wichtigsten Größen.

Brutto vs. Netto

Ganz unabhängig von der konkreten Zahl oder ihrer Bedeutung werden Ihnen am Bau immer wieder Flächen oder auch Volumen mit den Ergänzungen "Brutto" oder "Netto" begegnen. Bruttowerte beziehen sich immer auf die errechneten Werte, ohne dass rechnerische Abzüge vorgenommen werden – beispielsweise für Bauteile oder andere nicht beinhaltete Flächen oder Volumen. Bei Nettowerten werden die errechneten Flächen oder Volumen dagegen um gewisse Abzüge korrigiert – also reduziert –, die sich im Einzelfall aus dem "Thema" des betrachteten Wertes ergeben. Hierzu erfahren Sie in den folgenden Erläuterungen mehr Details.

Typische Volumen am Bau

Volumen spielen vor allem überall dort eine Rolle, wo eine detailliertere Aufgliederung in einzelne Ebenen oder Bauteile entweder noch nicht möglich oder aber aufgrund einer verallgemeinernden Betrachtung erst gar nicht erwünscht sind.

Der umbaute Raum

Auch als Brutto-Rauminhalt bekannt, beschreibt der umbaute Raum das Volumen eines Gebäudes. Üblicherweise rechnet man dabei von der Fußbodenoberkante des untersten Geschosses – also Keller oder Erdgeschoss – bis zur Außenkante von Wänden und Dach. Gründungsbauteile wie Bodenplatte und Fundamente werden nicht mit berechnet. Auch Carports, Terrassenüberdachungen und andere nicht von allen Seiten umschlossenen Bauteile werden mitgerechnet. Dabei wird üblicherweise die Außenkante des Daches als fiktive Außenwand angenommen. Bei Balkonen und anderen Bauteilen, die nach oben offen sind, gilt in der Regel die Oberkante der umfassenden Brüstung als rechnerische obere Begrenzung – also als fiktives Dach.

Gängige Flächen am Bau

Deutlich differenzierter als bei den Volumina geht es bei den Flächen am Bau zu. Trotz häufig immer noch stark verallgemeinerter Betrachtungsweisen erfolgt hier bereits eine klare Differenzierung unterschiedlicher Aspekte. Diese Aspekte fließen entweder mit in die Berechnung ein oder werden bewusst ausgeklammert.

Brutto-Grundfläche

Die Bruttogrundfläche eines Gebäudes beschreibt die Fläche, die von einem Gebäude durch seine Außenmaße abgedeckt wird - also in aller Regel Länge und Breite. Dabei werden alle Vor- und Rücksprünge mit einbezogen. Eine Unterscheidung zwischen tatsächlich zur Verfügung stehender Nutzfläche und Bereichen, die durch Bauteile (z. B. Wände, Stützen, Treppen) belegt sind oder die wegen Deckenöffnungen, Lufträumen etc. erst gar nicht nutzbar sind, erfolgt dabei nicht. Die Anzahl der der Ebenen im Gebäude spielt dabei keine Rolle. Auch bei mehreren Geschossen wird nur die auf das Erdreich vom Gebäude nach unten projizierte belegte Fläche einmalig berücksichtigt. Kragt beispielsweise ein Obergeschoss über das Erdgeschoss aus, zählt die Auskragung ebenso mit, wie es ein im Obergeschoss zurückspringender Anbau im Erdgeschoss tut.

Brutto-Geschossfläche

Auch die Brutto-Geschossfläche kennt keine Unterscheidung zwischen freien – also nutzbaren Bereichen und Flächen für konstruktive Bauteile – oder andere Verwendungen. Hier zählen die Außenkanten der begrenzenden Bauteile (in der Regel die Wände) als maßgebliche Kanten. Im Gegensatz zur Grundfläche berücksichtigt die Geschossfläche aber jedes Geschoss separat als eigenen Flächenwert. Aus der Summe aller Einzelberechnungen ergibt sich so ein Gesamtwert, der die Grundflächen aller Geschosse zu einem Gesamtwert addiert.

Nettoflächen

Nach diesen eher allgemein gehaltenen Flächenwerten geht es nun sozusagen ans "Eingemachte". Denn jetzt wird innerhalb der einzelnen Geschosse tatsächlich nach der eigentlichen Verwendung der Flächen differenziert. Der Rechenaufwand wird dabei größer, da die Zahl der zu addierenden oder aber abzuziehenden Details wächst.

Nutzfläche und Wohnfläche

Je nachdem, wie Sie Ihr Gebäude nutzen werden – beispielsweise als Wohnhaus oder Büro – wird die tatsächlich zur Verfügung stehende Fläche entweder als Wohn- oder als Nutzfläche bezeichnet. Ermittelt wird sie üblicherweise anhand der fertigen Innenwandoberflächen, also durch die tatsächlich im jeweiligen Raum messbaren Dimensionen. Im Wohnungsbau ist die Unterscheidung zwischen der Wohnung als Wohnfläche und dem Keller als Nutzfläche weit verbreitet. Dabei werden in der Regel sowohl Hobbyräume als auch Abstellräume in Wohngeschossen ebenfalls der Wohnfläche zugeschlagen.

Früher wurden im Neubau häufig die im Werkplan dargestellten Rohbauwandoberflächen verwendet und die errechnete Nettofläche um 2 Prozent reduziert, um so den noch fehlenden Wandputzen etc. Rechnung zu tragen. Dieses Vorgehen war nach der sogenannten 2. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) zulässig. Heute muss jedoch mit den tatsächlichen Dimensionen nach Fertigstellung gerechnet werden. Das regelt die allgemein anerkannte und gebräuchliche DIN 277 "Flächen im Hochbau".

Haupt- und Nebennutzfläche

Vor allem im Gewerbebau wird die Nutzfläche häufig nochmals unterteilt. Man spricht dann von der sogenannten Hauptnutzfläche als der Fläche, die tatsächlich beispielsweise als Büro oder Werkstatt verwendet werden kann.

Von Nebennutzflächen spricht man dagegen bei den Flächen, die zwar einer Nutzung zugeführt werden, die jedoch "nur" die Hauptnutzung unterstützen. Das sind beispielsweise Technikräume und Kellerräume. Bei sehr stark differenzierten Betrachtungen können das auch Personalräume oder Teeküchen sein.

Erschließungs- bzw. Bewegungsfläche

Deutlich klarer von der eigentlichen Nutzfläche unterscheidbar sind dagegen Erschließungs- oder Bewegungsflächen. Damit sind nicht die Flure innerhalb einer Nutzungseinheit gemeint, sondern die allgemein zugänglichen und genutzten Treppenräume, Eingangshallen und/oder Foyers. Bei Wohngebäuden betrifft diese Kategorie meist nur die von allen Bewohnern genutzten Treppenhäuser.

Konstruktionsfläche

Was zuletzt noch bleibt, ist die Konstruktionsfläche. Sie bezeichnet alle Flächen, die von Wänden, Stützen und anderen Bauteilen belegt werden. Sie sind für den Nutzer weder greif- noch nutzbar. Nicht dazu gerechnet werden Grundflächen von technischen Einbauten wie etwa Aufzügen, Heizungsanlagen oder Lüftungsgeräten. Diese Flächen werden für technische Belange verwendet und zählen somit zu den Nutzflächen.

Fazit – viele Zahlen, wenige wichtige Kennwerte

Die unterschiedlichen Kennwerte lassen sich recht einfach in ein verständliches und auch für Laien nachvollziehbares System bringen. Natürlich ergeben sich bei der detaillierten Berechnung viele Sonderfälle, wann in welchem Fall welches Bauteil in welcher Größe hinzu- oder herausgerechnet wird. Allerdings spielen diese Regelungen der DIN 277 und anderer Verordnungen tatsächlich nur im Detail eine Rolle und wirken sich im Normalfall höchstens in der Nachkommastelle einer Fläche oder eines Volumens aus. Für alle gängigen Anforderungen kommen Sie dagegen mit dem nun gewonnenen Wissen wunderbar klar.

Dieser Artikel hat die Nummer:

W003