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Ein Lageplan für viele Fälle: Wir geben Orientierung!

Lageplan

Auch wenn es verschiedene Bereiche gibt, in dem der Begriff Lageplan verwendet wird, konzentrieren wir uns auf eine gängige Variante: Dabei geht es um eine maßstäbliche Draufsicht eines bestimmten Gebietes, die Gebäude, Straßen, Wege und Vegetation verortet und in Bezug zueinander darstellt. Wie detailliert und genau alle relevanten Elemente darzustellen sind, hängt immer vom Zweck, natürlich der Ausschnittsgröße und dem verwendeten Maßstab ab.

Bedarfsgerechter Lageplan für Baubranche und Immobiliengeschäfte

Insbesondere beim Verkauf von Grundstücken und Häusern muss ein solcher Plan angefertigt werden. Er ist Teil des jeweiligen Bauantrages und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der zeichnerischen und der schriftlichen, die das betreffende und die benachbarten Grundstücke sowie die Baulasten beschreibt. Dazu gehören die Baumassenzahl und die Grund- und Geschossflächen. Die Zeichnung wird in der Regel im Maßstab 1:200 oder auch 1:500 umgesetzt. Wir bilden in einem solchen Lageplan die Umrisse des vorhandenen oder geplanten Gebäudes aus der Draufsicht ab, halten die Dachform und -neigung und natürlich auch die Abstandsflächen und die angrenzenden Grundstücke fest.

Diese Pläne werden jedoch auch in anderen Bereichen eingesetzt, zum Beispiel in Immobilienanzeigen: Potenzielle Interessenten können sich dann bereits an dieser Stelle einen optimalen Überblick zum jeweiligen Objekt verschaffen. Angesichts der unterschiedlichen Präferenzen ist dies ausgesprochen sinnvoll, warum sollte sich ein Interessent mit einer Immobilie in der Innenstadt befassen, wenn er doch ein Häuschen im Grünen sucht? Mit einem Lageplan erhält er alle Informationen, die er für eine Vorauswahl benötigt - bis hin zu den vorhandenen Bestandsbauten und den zur Bebauung freigegebenen Flächen. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Möglichkeiten auf, Sie in diesem Punkt kompetent zu unterstützen - fordern Sie einfach unsere Expertise an.

Amtlicher Lageplan als Grundlage für übersichtliche Zeichnungen

Amtliche Lagepläne werden in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder gleichgestellten Behörden erstellt, die sich wiederum auf die amtliche Kataster- oder Flurkarte beziehen. Alternativ werden eigene Messungen angestellt, wenn beispielsweise die Grundstückgrenzen und -größen überprüft werden. Wir nutzen diese Dokumente dazu, um vor allem bei alten Dokumenten moderne Alternativen zu erstellen. Sie erhalten somit einen modernen Lageplan an die Hand, den Sie ganz individuell verwenden können - darauf können Sie sich verlassen.

Lageplan: Vielfältige Informationen auf den Punkt gebracht

Ein Lageplan wird unter Verwendung des amtlichen Lage- und Höhenbezugssystems erstellt, um optimal Orientierung geben zu können. Nicht zuletzt die Informationsfülle macht dieses Dokument so wertvoll. Auch wenn es abhängig vom Bundesland durchaus Unterschiede geben kann, sollte ein amtlicher Lageplan folgende Fakten enthalten:

  • Lage des Grundstücks zur Nordrichtung
  • Bezeichnungen und Eigentümer des relevanten und der benachbarten Grundstücke, wie sie im Grundbuch verzeichnet sind
  • im Kataster erfasste Größen der Flächen, Nummer der Flurstücke und -grenzen des relevanten sowie der Nachbargrundstücke
  • Höhenlagen aller Grenzpunkte, bei größeren Baugrundstücken auch die Höhenlage des jeweiligen Baufeldes
  • öffentliche Verkehrsflächen, die direkt angrenzen mit Breitenangaben, Bezeichnung der Straßengruppe und Höhenlage
  • auf dem Grundstück existierende bauliche Anlagen inklusive Abstandsflächen und die Beurteilung derartiger Anlagen auf den benachbarten Grundstücken, sollten diese für ein geplantes Bauvorhaben wichtig sein

Darüber hinaus sollten auch die Festlegungen des Bebauungsplanes oder einer Satzung für das Grundstück inklusive der Details zu Art und Umfang der baulichen Nutzung, zu nicht-überbaubaren und überbaubaren Flächen sowie zu von Baulasten oder Grunddienstbarkeiten betroffenen Flächen auf dem relevanten Grundstück ausgeführt werden. Weitere Informationen im Lageplan können sich auf Wald oder Landschaftsbestandteile des Grundstücks beziehen, die durch eine Satzung oder Rechtsverordnung geschützt sind.

Lageplan vom Fachmann: So gehen Sie auf Nummer sicher

So kompliziert das auch klingen mag, Sie können bei uns ganz unkompliziert Ihre Lagepläne zeichnen lassen, um eine belastbare Grundlage für Ihr Bauvorhaben oder Ihren Immobilienverkauf zu erhalten. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir erledigen das für Sie - und das innerhalb kürzester Zeit!

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P010