Mindestanforderungen für die Qualifizierte Wohnflächenberechnung
Die Qualifizierte Wohnflächenberechnung kann für vielerlei Anwendungszwecke zum Einsatz kommen: Für die Vermarktung - Vermietung oder Verkauf - einer Immobilie, für die Finanzierungsanfrage bei Banken, für die Erstellung der Grundsteuererklärung, etc. Informieren Sie sich welche Norm für die Wohnflächenberechnung genutzt werden soll und behalten dies im Hinterkopf. Denn, die verschiedenen Normen wirken sich unterschiedlich auf die Wohnfläche aus bzw. bewerten die Flächen abweichend. Aber nun zunächst zu den grundsätzlichen Mindestanforderungen, die wir Sie bitten einzuhalten:
Inhaltsverzeichnis
1 Vorlage
Um eine qualifizierte Wohnflächenberechnung erstellen zu können, benötigen wir eine gute Vorlage. In der Regel sind das vorhandene Grundrisse oder in seltenen Fällen auch Handzeichnungen.
Gut zu wissen: Wenn Ihnen kein Grundriss vorliegt, welches Sie uns als Vorlage einreichen können, legen wir Ihnen eine Reihe von Anleitungen für das Aufmaß und für die Erstellung einer Handzeichnung nahe: PDF Anleitung zum Aufmaß nehmen und folgende zwei Beiträge Aufmaß nehmen leicht gemacht und Wie gehe ich bei der Handzeichnung meines Grundrisses vor?
2 Maße
Die erwähnte Vorlage, egal ob Grundriss oder Handzeichnung, sollte alle Maßangaben zu Länge und Breite aller Räume Ihres Objekts aufweisen. Tragen Sie fehlende Maße nach und/oder überprüfen Sie bestenfalls die Maßangaben auf ihre Richtigkeit. Bitte berücksichtigen Sie auch Schächte oder Vor- und Rücksprünge, die sich auf die Fläche auswirken könnten.
Gut zu wissen: Falsche oder fehlende Maßangaben führen zwangsläufig zu Rückfragen. Nicht nur ein erheblicher Zeit- sondern auch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, der sich gut vermeiden lässt.
3 Auswahl der Norm
Entlang des Bestellprozesses können Sie sich zwischen den zwei verschiedenen Normen für die Wohnflächenberechnung entscheiden:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
In den meisten Fällen wird die Wohnflächenberechnung (WoFlV) die richtige Wahl sein, da die DIN 277 vorwiegend für die Baukostenermittlung angewendet wird.
4 Raumhöhe
Die Angabe der Raumhöhe ist insbesondere für die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) von Bedeutung. Insbesondere wenn in Ihrem Objekt Flächen im Keller oder Dachgeschoss vorhanden sind, ist u.a. die Raumhöhe ausschlaggebend dafür, ob die Fläche als Wohnfläche angerechnet wird oder nicht.
5 Vertikale Bauteile
Bei der Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) müssen vertikale Bauteile, wie Treppen, Dachflächenfenster, Dachschrägen und Dachgauben separat betrachtet und ggf. vermessen werden. Nutzen Sie dazu unsere Anleitungen:
Um welche vertikalen Bauteile geht es? | Name und Link zur Anleitung/PDF | Artikel-Nummer |
---|---|---|
Treppen | Treppen messen | F007 |
Dachflächenfenster | Dachflächenfenster ausmessen | W021 |
Dachschrägen Dachgauben | Dachschrägen korrekt ausmessen | W019 |
5.1 Treppe
Für das Bauteil Treppe gibt es drei essentielle Angaben, die wir benötigen und die wie folgt lauten:
- Laufrichtung
- Breite der Treppe
- Länge der Treppe
5.2 Dachschrägen
Bei Objekten mit Dachschrägen benötigen wir die Angaben zur 1-Meter und zur 2-Meter-Linie:
5.3 Dachflächenfenster und/oder Gauben
Als erstes ist die Angabe notwendig, ob es sich um Dachflächenfenster (also solche Fenster, die flächig in die Dachschräge eingebaut sind) handelt, oder ob es sich um Fenster in einer Gaube (vertikal eingebautes Fenster mit einem Dachvorsprung) handelt. Bei einem Dachflächenfenster bitten wir Sie darum, das Kürzel DFF in die Vorlage einzutragen.
Aufmass eines Dachflächenfensters:
Aufmaß einer Dachgaube:
Fazit
Die Mindestanforderungen für die Qualifizierte Wohnflächenberechnung sind schnell zusammengefasst. Allerdings sind wir auf die Richtigkeit Ihrer Angaben angewiesen, da in unserer Leistung keine Vor-Ort-Überprüfung inbegriffen ist. Bei weiterführenden Fragen zu diesem oder auch zu unseren anderen Produkten können Sie uns gerne anschreiben oder anrufen – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Stand 03/2023