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So wird die Wohnflächenberechnung zum Kinderspiel

Wohnflächenberechnung bemasster Grundriss

Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen, mieten oder verkaufen möchten. Eine korrekte Wohnflächenberechnung zählt zu den Grundlagen bei der Wertermittlung eines Hauses/einer Wohnung. Dabei sind Sie nicht zwangsläufig auf einen Gutachter vor Ort angewiesen, der sich mit allen Berechnungsvorschriften.

Mit einem Auge fürs Detail, unserer nachfolgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung und unserem kostenlosen Download-Formular wird die Wohnflächenberechnung für Sie fast ein Kinderspiel.

1. Laden Sie unser kostenloses Formular zur Wohnflächenberechnung herunter.

Formular Wohnflächenberechnung Einseiter inkl. Anleitung

Formular Wohnflächenberechnung Mehrseiter inkl. Anleitung

2. Messen Sie die Räume Ihres Hauses/Ihrer Wohnung aus

  • Erstellen Sie zunächst eine Liste mit allen vorhandenen Räumen (Flur, Wohn- und Esszimmer, Küche, Bäder etc.). Sie können hierzu bereits das herunter geladene Formular von uns verwenden. Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass Sie die Maße und Berechnungen Ihrer Räume erst später in das Formular übertragen.
  • Nehmen Sie ggf. die Hilfe einer zweiten Person in Anspruch – eine Person misst, die andere schreibt auf.
  • Entscheiden Sie sich für ein passendes Messinstrument – Zollstock, Maßband oder Lasermessgerät. Aufgrund der Messgenauigkeit ist die Anschaffung eines Lasermessgerätes durchaus sinnvoll. So zeigt dieses Gerät sehr genau die Distanz bis zum nächsten Widerstand an (in der Regel ist das eine Wand) und Sie sind so nicht auf die begrenzten Längen eines Zollstocks angewiesen.
  • Messen Sie nun die Länge und die Breite eines jeden Raumes. Multiplizieren Sie jeweils Länge mal Breite. So erhalten Sie die Größe des Raumes in Quadratmetern.

3. Entscheiden Sie sich für eine Methode zur Wohnflächenberechnung

In Deutschland sind die Berechnungsmethoden für Wohnflächen nicht gesetzlich geregelt. Wir beziehen uns entweder auf die Wohnflächenberechnung gemäß DIN 277 oder nach der Wohnflächenverordnung (WoFLV). Je nach Variante entstehen unterschiedliche Ergebnisse.

  • Berechnung gemäß DIN 277
    Hier werden nicht nur die reinen Wohnflächen berücksichtigt, sondern auch alle Nutz- und Funktionsflächen in einem Haus/einer Wohnung. Dazu zählen sowohl alle Flächen im Keller als auch alle Balkone. Wichtig: Auch Flächen unter Dach- und Treppenschrägen etc. werden zu 100 Prozent auf die Wohnfläche angerechnet.
  • Berechnung nach der Wohnflächenflächenverordnung (WoFLV)
    Dieses Verfahren gibt ganz genau vor, welche Flächen zur Wohnfläche zählen, welche anteilig hinzugerechnet werden und überhaupt nicht berücksichtigt werden.

Sie können sich an dieser Liste orientieren:

100% Anrechnung von

Flächen mit einer Deckenhöhe ab 2 m

  • Wohn- & Ess-zimmer
  • Schlaf- & Kinder-zimmer
  • Küche
  • Bäder & WCs
  • Neben- & Abstell-räume
  • Sauna & Fitness-räume
  • Schwimmbad
  • Wintergarten, wenn beheizt

50% Anrechnung von

Flächen mit einer Deckenhöhe von 1 bis 2 m (Dachschrägen, Treppen etc.)

  • Wintergarten, nicht beheizt
  • Flächen mit einer Deckenhöhe von 1 Meter bis 2 Meter (Dachschrägen, Treppen etc.)

25% Anrechnung von

Räume außerhalb des Wohngebäudes

  • Räume außerhalb des Wohngebäu-des
  • Balkone & Loggia
  • Terrasse
  • Dachgarten

0% Anrechnung von

Flächen mit einer Deckenhöhe von unter 1 m (Dachschrägen, Treppen etc.)

  • Flächen mit einer Deckenhöhe von unter 1 Meter (Dachschrägen, Treppen etc.)
  • Garage(n)
  • Keller & Dach-boden
  • Heizungsräume
  • Geschäftsräume
  • Waschküche
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung/des Hauses

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Thema Wohnfläche wird sich ausschließlich auf die Wohnflächenverordnung (WoFLV) bezogen, weil nur diese für den geförderten Wohnungsbau eingesetzt wird.

Diese Variante der Wohnflächenberechnung ist besonders für Mieter/Mieterinnen interessant, da hier die Wohnfläche deutlich geringer ausfällt als bei der Berechnung gemäß DIN 277.

4. Ausfüllen des kostenlosen Download-Formulars

  • Wenn Sie die Maße noch nicht in unser Formular eingetragen haben, übernehmen Sie nun Ihre Angaben aus Ihren Notizen.
  • Tragen Sie – je nach ausgewählter Berechnungsmethode – die prozentuale Anrechnung für den jeweiligen Raum in der entsprechenden Spalte des Formulars ein (100%, 50%, 25% oder 0% bei Anwendung der WoFLV bzw. 100% bei Anwendung nach DIN 277).
  • Berechnen Sie nun die anrechenbare Wohnfläche für jeden Raum und tragen Sie die jeweiligen Ergebnisse in die letzte Spalte "Fläche (m2)" ein.
  • Addieren Sie alle Einzelergebnisse. Nun haben Sie die Wohnflächenberechnung für Ihr Haus/Ihre Wohnung fertiggestellt.

Eine Wohnflächenberechnung – unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten

Abgesehen davon, dass die Wohnflächenberechnung zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie benötigt wird, zählt sie zu den wichtigsten Dokumenten, wenn es um eine Finanzierungsanfrage bei Banken, Sparkassen oder Versicherungen geht. Denn nur so sind die Institute in der Lage, Risiko und Wirtschaftlichkeit zur eine Hause/eine Wohnung zu ermitteln.

Außerdem kommt die Wohnfläche zum Einsatz bei:

  • der Berechnung der Miete
  • der Berechnung der Versicherungsprämie für die Hausratversicherung
  • der Berechnung der Mietnebenkosten (eine falsche Wohnflächenangabe hat u.U. zu hohe Nebenkosten zur Folge)

Flächenaufstellung gemäß DIN 277

Wenn Sie Ihre Wohnflächenberechnung nach DIN 277 durchgeführt haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie uns mit der Erstellung einer fachgerechten und detaillierten Flächenaufstellung Ihrer Immobilie beauftragen.

Eine Flächenaufstellung umfasst auch Flächen, die nicht zur Netto-Grundfläche zählen. Dazu gehören beispielsweise Fußbodenflächen innerhalb aufgehender Bauteile wie Fenster, Türen, Durchgänge und andere nischenartigen Vertiefungen. Außerdem werden in einer solchen Aufstellung auch Flächen berücksichtigt, die nicht aufrecht begehbar sind wie beispielsweise die Flächen unter Dachschrägen oder unter Treppenläufen.

Selbstverständlich erstellen wir für Sie aus der Flächenaufstellung heraus auch die passenden bemaßten Grundrisse.

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

W004