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Wissenswertes rund um den amtlichen Lageplan

Ein amtlicher Lageplan gehört zu den wichtigen Unterlagen, wenn es darum geht, eine Baugenehmigung oder eine Baufinanzierung zu beantragen. Darüber hinaus ist er natürlich auch eine sinnvolle Ergänzung für die Vermarktung von Immobilien. Wir erläutern Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragestellungen rund um den amtlichen Lageplan.

Was ist ein amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan (der auch katasteramtlicher Lageplan genannt wird) ist eine maßstabsgetreue, technische Zeichnung und eine der wichtigsten Voraussetzungen für Baugenehmigungsverfahren. Er ist sowohl für den städtebaulichen Vorbescheid und das Bauanzeigeverfahren, als auch für die Baugenehmigung die erste Bauvorlage. Der Lageplan basiert auf dem aktuellen Auszug aus der Kataster- bzw. Liegenschaftskarte. Bei der Kataster- oder Liegenschaftskarte handelt es sich um ein flächendeckendes Verzeichnis mit allen Flurstücken eines Landes, das auch eine genaue Beschreibung der Flurstücke beinhaltet.

Definition “Flurstück”

Das Flurstück ist die kleinste Einheit in einem Liegenschaftskataster. Es beschreibt einen amtlich vermessenen und geometrisch festgelegten Teil der Erdoberfläche. Früher wurde ein Flurstück auch “Katasterparzelle” oder “Parzelle” genannt. Zum einen wird so die Lage Ihres Grundstücks genau erfasst. Zum anderen gilt dies auch als amtlicher Nachweis des Eigentums an Grund und Boden.

Ein amtlicher Lageplan umfasst immer einen schriftlichen und einen zeichnerischen Teil. Durch die Beurkundung von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin wird ein Lageplan zum amtlichen Lageplan.

Achtung!

Verwechseln Sie nicht die Flurkarte mit dem Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie sowohl den amtlichen Lageplan als auch die entsprechende Flurkarte. Die Flurkarte ist sozusagen eine grobe Grundstückszusammenfassung inklusive der Baulichkeiten. Ein amtlicher Lageplan wird individuell für ein ganz bestimmtes Grundstück erstellt und amtlich beurkundet. Die Flurkarte ist die Grundlage zur Erstellung eines Lageplans.

Welche Inhalte hat ein amtlicher Lageplan?

Der Lageplan besteht immer aus zwei Teilen, umfasst einen schriftlichen sowie einen zeichnerischen Abschnitt und sollte nicht älter als sechs Monate sein. Die Inhalte können – abhängig von der jeweiligen Bauprüfverordnung – von Bundesland zu Bundesland variieren. Dabei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan unterschieden.

Der einfache Lageplan

Ein einfacher Lageplan wird auf einem beglaubigten Auszug der Liegenschaftskarte erstellt und enthält folgende Angaben:

  • Maßstab und Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung Norden
  • Genaue Bezeichnung des Grundstücks mit Ort, Straße, Hausnummer sowie Grundbucheintragsnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Angaben zum Eigentümer/zur Eigentümerin bzw. zu dem/der/den Erbbauberechtigten
  • Bebauungsplan
  • Erlaubte Nutzung
  • Gesamtflächeninhalt des Grundstücks
  • Eventuell bestehende Baulasten
  • Flächen auf dem Grundstück, die überbaut oder nicht überbaut werden können
  • Grundflächen / Baumaße / Geschossflächen

Der qualifizierte Lageplan

Ein qualifizierter Lageplan wird benötigt, wenn es um Grenzbebauung und die Einhaltung von Grenzabständen geht. Er enthält neben den vorgenannten Angaben zusätzlich folgende Punkte:

  • Grenzen des Grundstücks bzw. genaue Abmessungen des Grundstücks
  • Bezeichnung der Nachbargrundstücke und Angaben zu den jeweiligen Eigentümer:innen
  • öffentliche Verkehrsflächen, die an das Grundstück grenzen
  • Informationen zur Vollständigkeit des derzeitigen Gebäudebestandes (falls vorhanden)
  • Angaben zur Zuverlässigkeit der Grundstücksgrenzen und ihrer Erkennbarkeit

Achtung!

Grundsätzlich entscheidet die zuständige Baubehörde, ob ein einfacher oder ein qualifizierter amtlicher Lageplan für ein Bauvorhaben benötigt wird. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, welche Variante für Ihre Projekt benötigt wird. Grundsätzlich bietet ein qualifizierter amtlicher Lageplan immer eine höhere Rechtssicherheit.

Inhalte im zeichnerischen Teil

Der zeichnerische Teil wird sowohl beim einfachen als auch beim qualifizierten Lageplan in der Regel im Maßstab 1:200 oder 1:500 erstellt und enthält folgende Details:

  • Umriss des geplanten Bauvorhabens
  • Dachform mit Dachneigung
  • Abstandsflächen
  • Einfügung in die Umgebung

Wer erstellt einen Lageplan?

Wie bereits erwähnt, basiert ein amtlicher Lageplan auf den Vermessungsunterlagen, die beim Katasteramt archiviert werden. Darüber hinaus fließen planungs- und baurechtliche Angaben der entsprechenden Planungs- und Baubehörden ein. Selbstverständlich können Sie auch Ihr Baugrundstück besichtigen und relevante Information über die Beschaffenheit notieren. Daraus erstellt ein Architekt/eine Architektin oder ein anderer Berechtigter/eine andere Berechtigte einen sogenannten Vorplan bzw. Vorabzug. Das ist die Grundlage, auf der ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, ein vereidigter Fachmann/eine vereidigte Fachfrau oder eine gleichgestellte Behörde den Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500 anfertigt. Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift wird daraus ein amtlicher Lageplan.

Was kostet ein amtlicher Lageplan?

Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Da jedes Bundesland seine eigene Gebührenordnung für Vermessungsaufgaben hat, können die Kosten für einen Lageplan stark variieren. In der Regel spielen folgende Punkte eine Rolle bei der Preisfindung:

  • Bundesland
  • Geltende Gebührenordnung
  • Grundstücksgröße
  • Bodenrichtwert
  • Länge der Grundstücksgrenzen
  • Gebühren, die bei der Unterlagenbeschaffung anfallen

Allerdings gibt es auch Bundesländer (z.B. Niedersachsen), in denen sich die Kosten beispielsweise ausschließlich am Wert des Bauvorhabens sowie den Vorbereitungsunterlagen orientieren. So kostet hier ein einfacher amtlicher Lageplan für eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro mindestens 210 Euro und ein qualifizierter amtlicher Lageplan mindestens 700 Euro.

Tipp In der Regel kann Ihnen das für Ihr Baugrundstück zuständige Katasteramt Auskunft darüber erteilen, welche Kosten überschlägig anfallen werden.

Verwendungsgebiete für den amtlichen Lageplan

Wie eingangs beschrieben, ist ein Baugenehmigungsverfahren ohne einen amtlichen Lageplan nicht möglich. Außerdem wird er für Baufinanzierungsanfragen benötigt. Auch beim Verkauf von Bestandsimmobilien ist eine solche technische Zeichnung erforderlich und ein wichtiger Teil von behördlichen Anträgen.

Darüber hinaus ist der Lageplan als Teil des Immobilien-Exposés oder für eine Immobilien-Anzeige ideal zur Vermarktung Ihres Objektes. So erhalten potenzielle Interessenten:innen einen Überblick und können sich besser vorstellen, ob die Immobilie in Frage kommt oder nicht. Mit einem aussagekräftigen Lageplan in einem über das Grundstück hinaus gehenden Ausschnitt wird außerdem dargestellt, wie es um die Umgebung und die Infrastruktur bestellt ist.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Lageplanes für Ihre Immobilie.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P014