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Brandschutzmaßnahmen bei Einfamilienhäusern

Wenn Sie gerade dabei sind, ein Einfamilienhaus neu zu bauen oder ein älteres Objekt zu kaufen und zu modernisieren, werden Sie in der Regel nicht zuerst an Brandschutzmaßnahmen denken. Auch wenn die gesetzlichen Brandschutzanforderungen für Einfamilienhäuser relativ niedrig sind, lohnt es sich doch, über die eine oder andere Maßnahme nachzudenken. Denn die meisten Hausbrände resultieren aus defekten Elektrogeräten, überhitztem Fett in Pfannen, vergessenen Kerzen und Zigaretten oder zündelnden Kindern. Wir fassen nachfolgend die wichtigsten Punkte rund um Brandschutzmaßnahmen zusammen.

Was genau ist Brandschutz eigentlich?

Das nicht nur offensichtliche, sondern auch wichtigste Ziel von Brandschutzmaßnahmen ist es, der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, soweit dies möglich ist. Ist es – aus welchen Gründen auch immer – zu einem Feuer gekommen, gilt es, zuerst Menschen und Tiere zu retten. Sind diese außer Gefahr dienen Brandschutzmaßnahmen beispielsweise auch dazu, die Löscharbeiten problemlos zu ermöglichen und das Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude zu verhindern.

Bei den technischen sowie baulichen Brandschutzmaßnahmen von Gebäuden dreht sich in der Hauptsache alles um die verwendeten Materialien und Bauteile sowie deren Brandverhalten und Feuerwiederstand. Außerdem fallen auch die Planung von Fluchtwegen und Brandabschnitten sowie Brandschutztüren in diesen Bereich.

Wo sind Brandschutzmaßnahmen geregelt?

Für den baulichen und technischen Brandschutz gibt es gesetzliche Anforderungen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer ausgeführt werden. Sie basieren auf §14 der Musterbauordnung (MBO).

Die gesetzlichen Vorgaben für bauliche Brandschutzmaßnahmen sind abhängig von der Art, Höhe, Größe und Nutzung eines Gebäudes. Daher werden generell alle Gebäude in sogenannte Gebäudeklassen eingeteilt.

So zählen freistehende Einfamilienhäuser in der Regel zur Gebäudeklasse 1, während nicht freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit nicht mehr als zwei Stockwerken oft in der Gebäudeklasse 2 kategorisiert werden und sich Reihenhäuser in der Gebäudeklasse 3 wiederfinden.

Brandschutzmaßnahmen bei Einfamilienhäusern

Die gesetzlichen Anforderungen für Brandschutzmaßnahmen bei Einfamilienhäusern sind minimal und variieren aufgrund der unterschiedlichen Landesbauordnungen von Bundesland zu Bundesland. So gibt es Bundesländern, in denen keine besonderen Brandschutzmaßnahmen für freistehende Einfamilienhäuser eingehalten werden müssen, während in anderen Bundesländern beispielsweise das Kellergeschoß (sofern vorhanden) feuerhemmend (Brandwiderstandsklasse R30 bzw. REI30) gebaut werden muss. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Mindestabstände zur Grundstücksgrenze und/oder anderen Bauwerken.

Bei nicht freistehenden Einfamilienhäusern mit nicht mehr als zwei Geschossen müssen meistens die tragenden Wände, Trennwände und Decken feuerhemmend sein. Bei Reihenhäusern können noch weitere Anforderungen zum Einsatz kommen: Hier kann es beispielsweise sein, dass alle tragenden Wände und Decken im Kellergeschoss feuerbeständig sein müssen (Brandwiderstandsklasse R90 bzw. REI90). Außerdem gelten hier u.U. besondere Anforderungen an Fluchtwege und Brandabschnitte.

Während für Hochhäuser und andere Sonderbauten Brandschutzkonzepte notwendig sind, ist dies für Einfamilienhäuser in der Regel nicht notwendig. Es kann allerdings sein, dass für Ihr Einfamilienhaus ein sogenannter Brandschutznachweis nötig ist. Dabei werden die relevanten Brandschutzmaßnahmen im Bauplan vermerkt. Abhängig von der Größe des Hauses werden hier die Standorte der Feuerlöscher, Fluchtwege und Brandschutztüren eingezeichnet.

Gut zu wissen: Als Bauherr:in sind Sie für die Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Ihr Architekt/Ihre Architektin bzw. Ihr Bauingenieur/Ihre Bauingenieurin wird Sie dabei selbstverständlich unterstützen. Sie haften später dafür, sollte der Brandschutz nicht vorschriftsmäßig durchgeführt sein.

Rauchmelder in Einfamilienhäusern

Die Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnraum gehört zu den wenigen Brandschutzmaßnahmen, die flächendeckend in allen 16 Bundesländern gilt und in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt ist. Der Einbau von Rauchmeldern gilt nicht nur für neu gebaute Einfamilienhäuser. Auch bestehende Immobilien müssen entsprechend ausgerüstet sein bzw. werden. Dabei ist der Einbau grundsätzlich Sache der Hauseigentümer:in und nicht der Mieter:in.

Rauchmelder sollten auf jeden Fall in den Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden sowie im Flur. Ob eine Installation in weiteren Räumen nötig ist, können Sie Ihrer Landesbauordnung entnehmen. So muss beispielsweise in Berlin und Brandenburg auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder eingebaut werden.

Für die Installation und Pflege von Rauchmeldern können Sie von nachfolgenden gesetzlichen Vorgaben ausgehen:

  • Der/die Hauseigentümer:in ist in allen Bundesländern in Deutschland für die Installation der Rauchmelder verantwortlich.
  • In 9 Bundesländern ist die Pflege und Prüfung dieser Geräte Pflicht des/der Mieter:in.
  • In 6 Bundesländern ist die Pflege und Prüfung dieser Geräte Pflicht des/der Hauseigentümer:in.
  • In allen 16 Bundesländern ist der/die Hauseigentümer:in für die Sicherstellung einer fachgerechten Wartung durch den/die Mieter:in verantwortlich.
  • Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder sollte gemäß der Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch einmal im Jahr.

Feuerlöscher im privaten Wohnumfeld

Zu den wohl sinnvollsten Brandschutzmaßnahmen gehört der Feuerlöscher. Auch wenn er im privaten Wohnumfeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie sich überlegen, einen für Ihre Bedürfnisse passenden Feuerlöscher anzuschaffen.

Abhängig von der Brandklasse gibt es unterschiedliche Feuerlöscher:

Brandklassen

Die unterschiedlichen Brandrisiken werden in sogenannte Brandklassen eingeteilt. In der Regel kommen in einem privaten Haushalt die Brandklassen A, B und F vor:

  • Brandklasse A: glutbildende Brände (Holz, Textilien und ähnliche Materialien)
  • Brandklasse B: flüssige oder sich verflüssigende Stoffe (beispielsweise Benzin in der Garage)
  • Brandklasse F: Fettbrände in der Küche (NIEMALS mit Wasser löschen)

Feuerlöscher-Varianten

Nachfolgende Feuerlöscher-Varianten sind als Brandschutzmaßnahmen im Privathaushalt empfehlenswert:

  • Schaumlöscher: Diese Variante löscht Brände der Brandklassen A und B, verursacht nur einen geringen Löschschaden und lässt sich zum gezielten Löschen eines Brandherdes einsetzen. Geeignet für Wohnräume, Flure und auf Dachböden.
  • Pulverlöscher: Pulverlöscher eignen sich für die Brandklassen A, B und C, sind frostsicher bis zu -30 Grad, verursachen jedoch große Löschschäden. Er sollte nur in Kellerräumen, Garagen, Werkräumen oder im Außenbereich verwendet werden.
  • Fettbrandlöscher: Ein solcher Feuerlöscher eignet sich für die Brandklassen A, B und F, hat die grundsätzlichen Eigenschaften eines Schaumlöschers und kann daher im Privathaushalt gut verwendet werden.

Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Brandschutzmaßnahmen entschieden haben, einen Feuerlöscher anzuschaffen, sollten Sie diesen an einem möglichst zentralen und leicht erreichbaren Ort im Haus positionieren und sich mit der richtigen Verwendung auseinandersetzen. Ein Hausbrand kann trotz Feuerlöscher aus Kontrolle geraten, wenn Sie im Notfall nicht mit der Handhabung vertraut sind. Überprüfen Sie außerdem in regelmäßigen Abständen, dass Ihr Feuerlöscher einsatzbereit bist und vergessen Sie auch nicht, ihn gemäß der Herstellerangaben zu warten bzw. warten zu lassen.

Gut zu wissen: Es gibt Dauerdruckfeuerlöscher und Aufladefeuerlöscher. Der Dauerdruckfeuerlöscher ist nach seiner Entsicherung sofort einsatzfähig. Der Aufladefeuerlöscher wird zunächst aktiviert. Dadurch wird ein Treibmittel freigegeben und es dauert einige Sekunden, bis der Feuerlöscher verwendet werden kann.

Brandschutzmaßnahmen – Fazit

Wie bereits erwähnt, sind die gesetzlich vorgegebenen Brandschutzmaßnahmen für Einfamilienhäuser in allen Bundesländern minimal. Wenn Sie sich gerade den Traum vom Eigenheim erfüllen und noch in der Neubauplanung sind, kann es durchaus sinnvoll sein, mehr als nur die Anforderungen gemäß der für Sie zutreffenden Landesbauordnung zu erfüllen. Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten/Ihrer Architektin oder Ihrem/Ihrer Bauunternehmer:in Bauweise, Material und technische Ausstattung so fest, dass Sie brandschutztechnisch bestmöglich abgesichert sind.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Grundrisse, in denen Brandschutzmaßnahmen wie beispielsweise Fluchtwege exakt eingezeichnet sind. Sprechen Sie uns einfach an.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P027