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Alles zu Gebäudeklassen

Im deutschen Bauwesen werden sämtliche Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen (GK) unterteilt. Diese Kategorisierung dient u.a. dazu, den baulichen Brandschutz von Gebäuen zu regeln – einem der wichtigsten Punkte beim Bauen. Nicht verwunderlich also, dass in der sogenannten Musterbauordnung (MBO) die absoluten Mindestanforderungen für den Gebäude-Brandschutz in Gebäuden definiert sind. Was genau in der MBO steht, wie darin Gebäude kategorisiert werden und was die einzelnen Gebäudeklassen vorschreiben, klärt dieser Beitrag.

Definitionen

Gebäude

Laut Bauordnung werden Gebäude als selbstständig nutzbare, überdeckte baulichen Anlagen definiert. Sie können von Menschen betreten werden und eignen sich zum Schutz von Menschen, Tieren und Gegenständen.

Gebäudeklassen GK

Gebäudeklassen sind vorgegebene Kategorien, die sämtliche baulichen Anlagen gemäß ihrer Höhe (in diesem Fall der Abstand zwischen Geländeoberfläche im Mittel bis Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist - gemäß Musterbauordnung), der Anzahl an Nutzungseinheiten und der Grundfläche der Gebäude einteilen.

Nutzungseinheit

Dieser Begriff steht für zusammenhängende Gebäudebereiche wie beispielsweise die von Wohnungen, Ladengeschäftsräume, Büros oder Praxen.

Musterbauordnung

Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- und Mindestbauordnung. Sie regelt die Mindestanforderungen an bauliche Anlagen. Erstellt wurde diese von Sachverständigen der Minister und Senatoren der 16 Bundesländer der Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen (ARGEBAU).

Landesbauordnung

In den Landesbauordnungen (LBO) sind die Vorschriften des Baurechts und die Anforderungen gemäß der Bundesländer aufgeführt. Die meisten Bundesländer haben hinsichtlich der Gebäudeklassen die Vorgaben der MBO übernommen. Abweichende Regelungen sind vereinzelt allerdings möglich.

Kategorisierung der GK

Die MBO hat unter §2 fünf Gebäudeklassen definiert. Für jede dieser Kategorien gelten andere Anforderungen an Baustoffe und Bauteile. Zunächst zur Übersicht jedoch die einzelnen Gebäudeklassen:

Gebäudeklassen (GK)
GK1 a) freistehende Gebäude Höhe < /= 7 Meter
< /= zwei Nutzungseinheiten
Gesamtfläche < /= 400 Quadratmeter
b) freistehende, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
GK2 Nicht freistehende Gebäude Höhe < /= 7 Meter
< /= zwei Nutzungseinheiten
Summe der Gesamtfläche aller Nutzungseinheiten < /= 400 Quadratmeter
GK3 Sonstige Gebäude Höhe < /= 7 Meter
Summe der Gesamtfläche aller Nutzungseinheiten > 400 Quadratmeter
GK4 Gebäude Höhe > 7 Meter < /= 13 Meter
Gesamtfläche je Nutzungseinheit < 400 Quadratmeter ohne Untergeschoss
GK5 Sonstige Gebäude Unterirdische Gebäude

Wie bereits angedeutet, ist die Höhe und die Fläche von Gebäuden ausschlaggebend für die Gebäudeklasse. Jede einzelne Kategorie schreibt eigene Anforderungen an Baustoff- und Bauteilanforderungen vor. So sind beispielsweise bei der Gebäudeklasse GK5 die Anforderungen an den Brandschutz am höchsten, da hier besonders strenge Mindeststandards für die Feuerwiderstandsdauer gelten. Wohingegen für GK1, zu der beispielsweise freistehende Einfamilienhäuser i.d.R. zählen, die niedrigsten Anforderungen gelten.

Brandschutz der verschiedenen GK in der Praxis

Um besser nachvollziehen zu können, welche Anforderungen in den einzelnen Gebäudeklassen eingehalten werden müssen, hilft die nachfolgende Auflistung mit Grafiken zur Darstellung der Maßnahmen.

Folgende drei Gebäudeklassen sind in ihrer Ausführung und ihrem baulichen Brandschutz so konzipiert, dass ein Feuerwehreinsatz mit Steckleiter möglich ist:

Gebäudeklasse 1 a und b

GK1 a) und GK1 b)

Bei freistehenden Gebäuden der GK 1a) mit zwei Nutzungseinheiten, einer Höhe (OKF) von bis zu 7 Meter und eine Gesamtfläche von bis zu 400 Quadratmetern ist eine feuerhemmende Decke zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss vorgesehen.

Bei einem freistehendem land- oder forstwirtschaftlich genutztem Gebäude der GK 1b) sind keine besonderen baulichen Brandschutzmaßnahmen zwingend.

GK2

Bei einem nicht freistehenden Gebäude der GK2 (also einem Objekt mit unmittelbar angrenzender Bebauung) und mit zwei Nutzungseinheiten, einer Höhe (OKF) von bis zu 7 Meter und einer Gesamtfläche von bis zu 400 Quadratmetern ist eine feuerhemmende, durchgehende Trennwand zwischen den Nutzungseinheiten vorgesehen sowie feuerhemmende Decken zwischen allen Geschossen. Zusätzlich muss die Außenwand, die an die angrenzende Bebauung reicht, von innen nach außen feuerhemmend und von außen nach innen feuerbeständig ausgeführt sein.

Gebäudeklasse 2
Gebäudeklasse 3

GK3

Bei sonstigen und/oder nicht freistehenden Gebäuden der GK3 mit einer Höhe (OKF) bis zu 7 Metern und einer Summe der Gesamtfläche aller Nutzungseinheiten von unter 400 Quadratmetern muss eine feuerbeständige Decke zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss vorhanden sein, die Decken zwischen den folgenden Geschossen feuerhemmend ausgeführt werden und die Trennwand zur angrenzenden Bebauung von innen nach außen feuerhemmend und von außen nach innen feuerbeständig sein.

Bei den nachfolgenden zwei Gebäudeklassen ist bei einem Feuerwehreinsatz aufgrund der Gebäudehöhe eine Drehleiter notwendig:

GK4

Bei Objekten der GK4 mit einer Höhe (OKF) von bis zu 13 Metern und mit der Gesamtfläche je Nutzungseinheit mit unter 400 Quadratmetern (ohne die Fläche des Untergeschosses) gilt Folgendes: Die Decke zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss muss feuerbeständig sein. Die Decken zwischen den übrigen Geschossen sowie die Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten muss hochfeuerhemmend ausgeführt werden. Außerdem soll die Trennwand zur angrenzenden Bebauung mit einer Wand, die unter zusätzlicher Beanspruchung, hochfeuerhemmend sein.

Gebäudeklasse 4
Gebäudeklasse 5

GK5

Bei Objekten der GK5 ohne jegliche Einschränkung in der Höhe (OKF) und mit der Gesamtfläche je Nutzungseinheit mit über 400 Quadratmetern müssen sämtliche Decken zwischen den Geschossen sowie die Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten feuerbeständig ausgeführt sein. Darüber hinaus ist die Trennwand zur angrenzenden Bebauung mit einer Brandwand auszuführen, die unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig ist.

Woher weiß ich, welcher GK mein Objekt angehört?

Die Gebäudeklasse Ihres ganz persönlichen Objekts wurde beim Entwurf - also vor dem Bau - definiert. Der Planer/die Planerin hat beim Entwurf die Gebäudeklasse festgelegt und sich dann an die Anforderungen der entsprechenden Kategorie gehalten, um eine Baugenehmigung zu erwirken. Somit sind in den Bauunterlagen die Angaben zur Gebäudehöhe und Fläche des Gebäudes zu finden, aus denen Sie die geltende Gebäudeklasse ableiten können.

Falls Ihnen die Bauunterlagen nicht (mehr) vorliegen, können Sie auch Ihr Gebäude vermessen (in Höhe, Länge und Breite für die Grundfläche) und dann anhand der gezeigten Grafiken in die richtige Kategorie einordnen.

Egal ob GK2 oder GK5 – wir sind Ihnen gerne bei der Erstellung, Optimierung oder Umgestaltung Ihres ganz persönlichen Grundrisses behilflich.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

F024