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Carport Baugenehmigung – ja oder nein?

Carport Baugenehmigung

Sie haben sich entschieden, einen Carport auf Ihr Grundstück zu bauen bzw. bauen zu lassen. Bis es jedoch so weit ist, dass Sie überhaupt mit dem Bau beginnen können, gilt es jede Menge zu beachten. Denn in der Regel benötigen Sie in Deutschland für jede bauliche Veränderung auf Ihrem Grundstück eine Genehmigung. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von der Definition eines solchen Unterstellplatzes bis hin zur Carport Baugenehmigung.

Was genau ist eigentlich ein Carport?

Der Begriff Carport (Car = Auto und Port = Hafen, also "Autohafe") stammt ursprünglich aus den USA und wurde stark von Frank Lloyd Wright, einem amerikanischen Architekten, geprägt. Er konzipierte zu Beginn des 20. Jahrhunderts sogenannte "Prärie-Häuser", die jeweils einen solchen Unterstand für das Auto auf ihrem Grundstück hatten.

Auch hier bei uns in Deutschland wurde schon lange dazu übergangen, überdachte Stellplätze für Autos Carports zu nennen. Während eine Garage ein mit Mauern umschlossener Raum bzw. ein Gebäude ist, handelt es sich bei einem Carport um eine Leichtbau-Konstruktion, die in der Regel aus Kunststoff, Metall oder Holz erbaut wird. Sie kann an allen vier Seiten offen gestaltet sein. Es gibt aber auch Carports, die nur an einer, zwei oder drei Seiten offen sind. Das Dach eines solchen Stellplatzes liegt dabei immer auf Pfeilern (bzw. auf aufrechten Stützen).

Carports sind eine beliebte Alternative zur Garage, weil sie in den meisten Fällen kostengünstiger sind und sich natürlich auch schneller sowie einfacher aufbauen lassen. Zu den weiteren Vorteilen zählen darüber hinaus die gute Belüftung, der Schutz vor Wind und Wetter sowie die Möglichkeit, zusätzlichen Stauraum zu schaffen. Außerdem lässt sich ein Carport gut an die Gegebenheiten des Grundstücks anpassen. Allerdings bietet ein solcher Stellplatz keinen Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Außerdem können durch die offenen Seiten Schmutz, Staub und Pflanzenpollen eindringen.

Schon gewusst? Auch wenn es sich bei einem Carport nicht um eine Garage handelt, wird er juristisch gesehen als "offene Garage" definiert.

Wird eine Carport Baugenehmigung benötigt oder nicht?

Carport Baugenehmigung, ja oder nein? Leider lässt sich diese Frage nicht mit einigen wenigen Sätzen beantworten. Denn ob Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland (Landesbauordnung) und von den Vorgaben einer jeden Kommune oder Gemeinde (Bebauungsplan). Was also in Bayern möglich ist, ist in Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen so unter Umständen nicht umsetzbar. Bevor Sie überhaupt in die Planung für einen Carport auf Ihrem Grundstück einsteigen, informieren Sie sich bitte ausführlich bei der für Sie zuständigen Baubehörde, welche Regeln für Ihre Region gelten.

Grundsätzlich können Sie jedoch davon ausgehen, dass Sie für die Errichtung eines Carports eine Baugenehmigung benötigen. Viele Städte und Gemeinden machen eine solche Genehmigung von der Größe des Stellplatzes abhängig – die entscheidenden Kennzahlen sind dabei die Größe der Bodenfläche sowie die Höhe der Wände.

So ist beispielsweise in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung eines überdachten Stellplatzes ohne Carport Baugenehmigung möglich. Dazu müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:

  • Die gesamte Fläche des Carports darf nicht mehr als 50 Quadratmeter umfassen.
  • Die maximale Wandhöhe darf 3,20 Meter nicht überschreiten.
  • Steht die Konstruktion mit dem Giebel zu einer Grundstücksgrenze, darf sie nicht höher als 4 Meter sein.
  • Das Dach, das in Richtung Grundstücksgrenze zeigt, darf keine Neigung von mehr als 45 Grad haben.
  • Soll der Carport an einer Grundstücksgrenze liegen, darf er nicht länger als 12 Meter sein.
  • Er darf an allen anliegenden Grundstücksgrenzen zusammen nicht länger als 18 Meter sein.
  • Zu den Nachbargrenzen muss der Abstand mindesten 3 Meter betragen.

Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für einen Carport ohne Baugenehmigung erfüllen, müssen Sie ein Bauanzeige aufgeben. Diese muss wiederum innerhalb von vier Wochen bestätigt bzw. abgelehnt werden.

Schon gewusst? Selbst wenn Sie keine Carport Baugenehmigung benötigen, ist das rheinland-pfälzische Nachbarschaftsrecht zu berücksichtigen. Am einfachsten ist es immer, sich das schriftliche Einverständnis für die Errichtung eines Stellplatzes geben zu lassen.

Ähnlich wie in Rheinland-Pfalz haben auch die anderen Bundesländer Sonderregelungen, die klären, ob ein überdachter Stellplatz mit oder ohne Genehmigung errichtet werden kann. Sie können diese Vorgaben in der Regel problemlos im Internet recherchieren.

Voraussetzungen für eine Carport Baugenehmigung

Welche Unterlagen Sie für eine Carport Baugenehmigung benötigen, erfahren Sie bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt. Die Zusammenstellung variiert von Bundesland zu Bundesland. So kann es beispielsweise sein, dass die Baubehörde in einem Bundesland neben einem Grundriss auch Ansichten und Schnitte für die Carport Baugenehmigung anfordert, während diese in anderen Bundesländern nicht benötigt werden. In der Regel benötigen Sie auf jeden Fall folgende Dokumente:

  • Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Baubehörde)
  • Grundrisse (Maßstab 1:100) (erhältlich beim Carport-Planer oder auch bei uns)
  • Baubeschreibung (erhältlich beim Carport-Planer)
  • Statik (erhältlich beim Carport-Planer)
  • Lageplan (Maßstab 1:500) und Flurkarte (Katasteramt. Falls bereits vorhanden, aktualisieren und modernisieren wir den Lageplan auch gerne für Sie)

Wenn Sie einen Bausatz-Carport kaufen, erhalten Sie vom Hersteller neben den technischen Bauzeichnungen auch die Statik und Baubeschreibung.

Wird für die Installation einer e-Ladesäule im Carport eine Baugenehmigung benötigt?

Wenn Sie einen Carport für ein Elektro-Auto bauen wollen, werden Sie sich vermutlich fragen, ob für die Installation einer e-Ladesäule oder einer Wallbox eine Baugenehmigung notwendig ist. Hier sind die Regelungen bundesweit eindeutig: Die Einrichtung von solchen Ladestationen ist GENEHMIGUNGSFREI und zwar unabhängig davon, ob die Anlage auf Privatgrundstücken (z. B. in der Tiefgarage oder im Carport), im öffentlichen Straßenraum oder auf Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern installiert werden soll.

Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen sind sogar noch einen Schritt weitergegangen: Sie haben ihre jeweiligen Landesbauordnungen ergänzt und Ladestationen explizit als "genehmigungsfreie Vorhaben" ausgewiesen.

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen zum Thema "Carport Baugenehmigung" weiterhelfen konnten. Sollten Sie Fragen rund um die Dokumente haben, die Sie für eine Baugenehmigung benötigen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P016