Wir haben aktuell viele Aufträge mit unvollständigen Daten, Gesprächsbedarf oder Rückfragen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufträge alle individuell weiterbearbeitet werden müssen und es dadurch zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommt. OK
  • Tel. Sprechzeiten Mo - Fr 10-14 Uhr
  • Kontakt

Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung

Das Thema ‘Normen zur Wohnflächenberechnung’ ist recht komplex und umfangreich. Nicht zuletzt, da die vier verschiedenen gültigen Normen sich bei verschiedenen Bauteilen oder Räumen ganz unterschiedlich auf die Berechnung auswirken. Dies hat wiederum eine wesentliche Auswirkung auf den Miet- oder Kaufpreis eines Objekts. Daher soll diese Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung für Sie als eine umfassende Übersicht dienen, bei der Sie bequem nach einem Schlagwort suchen können und dort die Information für jede der Normen erhalten.

Welche Norm ist für Sie gültig?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Miet- oder Kaufunterlagen durchzugehen. In diesen Unterlagen sollte i.d.R. festgelegt sein, nach welcher Norm die Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses berechnet wurde. Folgende vier Normen sind möglich:

  • Berechnung nach WoFlV
  • Berechnung nach DIN 277
  • Berechnung nach DIN 283
  • Berechnung nach Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV)

Gut zu wissen: Sollte diese Angabe fehlen, zögern Sie nicht den Verkäufer/der Verkäuferin, Ihren Vermieter/Ihre Vermieterin oder die Hausverwaltung um entsprechende Auskunft zu bitten. Im Zweifelsfall, also auch wenn keine eindeutige Festsetzung erfolgte, verweisen die Gerichte seit 2004 auf die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Begriffe und Anwendungsbereiche der Norm

Wann findet welche Norm Anwendung? Welche Begriffe werden laut Norm benutzt? Finden Sie hier Angaben zu diesen Fragen sowie zur Aktualität der Normen:

Anwendungsbereich der Normen

WoFlV Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird in jedem Fall für die Wohnflächenberechnung im geförderten Wohnungsbau verwendet. Darüber hinaus ist die WoFlV auch dann anzuwenden, wenn sich Mieter:in und Vermieter:in darauf geeinigt haben. Wenn Sie nicht seit Jahren (oder Jahrzehnten) in einem Altbau wohnen, wird die WoFlV vermutlich auch für Ihren Vertrag gelten.
DIN 277 Die DIN 277 dient vorwiegend dazu, eine einheitliche und vergleichbare Grundlage für die Baukostenkalkulation zu ermöglichen.
DIN 283 Die Wohnflächenberechnung nach DIN 283 wird heutzutage oftmals für nicht preisgebundene Wohnfläche genutzt, obwohl sie bereits 1983 ersatzlos gestrichen wurde.
II. BV Die II. BV wurde bis zu ihrer Ablösung für die Wohnflächenberechnung im geförderten Wohnungsbau verwendet.

Begriffe in den Normen

WoFlV Diese Norm verwendet den Begriff Wohnfläche und unterscheidet zwischen Räumen, die zur Wohnfläche angerechnet werden und solchen, die nicht angerechnet werden.
DIN 277 Die DIN 277 berechnet keine Wohnflächen. Stattdessen definiert sie Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen bei der Flächenermittlung eines Gebäudes.
DIN 283 In dieser Norm werden die Begriffe Wohn- und Nutzungsfläche definiert. Außerdem wird erläutert, wie die Berechnung dieser erfolgt.
II. BV Diese Norm verwendet den Begriff Wohnfläche und unterscheidet zwischen Räumen, die zur Wohnfläche angerechnet werden und solchen, die nicht angerechnet werden.

Aktualität der Normen

WoFlV Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) basiert auf dem Wohnraumförderungsgesetz aus dem Jahr 2001 und ist seit 2004 rechtskräftig.
Sie ersetzt die Wohnflächenberechnung nach II. BV.
DIN 277 Eingeführt wurde die DIN 277 im Jahr 1934 und wird bis heute kontinuierlich aktualisiert.
DIN 283 Eingeführt wurde die DIN 283 im Jahr 1951 und 1983 wieder zurückgezogen. Sie hat dann noch Gültigkeit, wenn sie explizit in Verträgen genannt wird, wie beispielsweise für Altbauwohnungen.
II. BV Eingeführt wurde die II. BV im Jahr 1990, jedoch 2004 von der WoFlV ersetzt.
Bei fehlender Angabe in Mietverträgen bis 31.12.2003 ist die II.BV gültig. Ab dem 01.01.2004 ist die WoFlV anzuwenden.

Was sagen die Normen zu einem spezifischen Bau- oder Raumteil?

Unter diesem Punkt können Sie spezifisch nach verschiedenen Bau- oder Raumteilen suchen, zu denen Sie die geltenden Regelungen der Normen wissen möchten. Wie wird beispielsweise die Wohnfläche bei Dachschrägen berechnet? Unter dem entsprechenden Stichwort “Dachschrägen” finden Sie die tabellarische Übersicht zur Berechnung der Wohnfläche bei Dachschrägen zu allen vier Normen. Gehen Sie für andere Bau- oder Raumteile ähnlich vor.

Dachschräge

WoFlV Die Fläche unterhalb von Dachschrägen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
  • Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche
DIN 277 Die Fläche unterhalb von Dachschrägen zählt zu 100 Prozent zur Wohnfläche.
DIN 283 Die Wohnflächenberechnung für Dachschrägen entspricht den Vorgaben 2. und 3. aus der WoFlV.
II. BV Die Fläche unterhalb von Dachschrägen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
  • Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche

Treppen

WoFlV Für die Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen von Treppen und deren Treppenabsätzen mit mehr als drei Steigungen nicht berücksichtigt.
Treppen mit maximal drei Stufen zählen zu 100 Prozent zur Wohnfläche.
DIN 277 Unabhängig von der Steigungsanzahl werden Treppen und Treppenabsätze laut DIN 277 den Verkehrsflächen zugeordnet und der sogenannten Netto-Grundfläche der darüber liegenden Ebene zu 100 Prozent zugerechnet.
DIN 283 Keine ausdrückliche Regelung zu Treppen vorhanden
II. BV Für die Wohnflächenberechnung werden die Grundflächen von Treppen und deren Treppenabsätzen mit mehr als drei Steigungen nicht berücksichtigt. Treppen mit maximal drei Stufen zählen zu 100 Prozent zur Wohnfläche.

Raumteile unter Treppen

WoFlV Die Fläche unterhalb von Treppen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
  • Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche
DIN 277 Flächen unterhalb von Treppen mit einer Höhe von über 1,5 Metern werden auf die Netto-Grundfläche angerechnet.
DIN 283 Die Fläche unterhalb von Treppen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
  • Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche
II. BV Die Fläche unterhalb von Treppen muss in drei Bereiche eingeteilt werden:
  • Fläche mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern = 100 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern = 50 Prozent Wohnfläche;
  • Fläche mit einer Raumhöhe von weniger als 1 Meter = 0 Prozent Wohnfläche

Fensternischen

WoFlV Die Flächen von Fensternischen, die mehr als 0,13 Meter tief sind und bis zum Fußboden reichen, werden bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.
DIN 277 Unabhängig von ihren Maßen wird die Fläche von Fensternischen laut DIN 277 nicht zur Wohnfläche angerechnet, da sie der Konstruktionsfläche zugeordnet wird.
DIN 283 Für Fensternischen laut der DIN 283 gilt dieselbe Vorgabe wie bei der WoFlV
II. BV Die Flächen von Fensternischen, die weniger oder genau 0,13 Meter tief sind - unabhängig davon, ob sie bis zum Fußboden reichen oder nicht - werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.

Türnischen

WoFlV Die Flächen von Türnischen werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.
DIN 277 Die Flächen von Türnischen gehören zur Konstruktions-Grundfläche.
DIN 283 Die Anrechnung der Fläche von Türnischen ist nicht vorgesehen
II. BV Die Flächen von Türnischen werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.

Wandnischen und Erker

WoFlV Die Flächen von Wandnischen und Erker, die bis zum Fußboden reichen oder mehr als 0,13 Meter tief sind werden zur Wohnfläche angerechnet.
DIN 277 Die Fläche von Wandnischen werden der Konstruktionsfläche zugeordnet. Die Flächen von Erkern werden angerechnet.
DIN 283 Die Flächen von Wandnischen und Erker werden angerechnet, wenn ihre Grundfläche mindestens 0,5 Quadratmeter beträgt.
II. BV Die Flächen von Wandnischen und Erker, die weniger oder genau 0,13 Meter tief sind - unabhängig davon, ob sie bis zum Fußboden reichen oder nicht - werden bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt.

Was sagen die Normen zu einem spezifischen Raum oder Zimmer?

Unter diesem Punkt sind die verschiedenen Räume bzw. Zimmerarten zusammengefasst. Es gilt, nicht jeder Raum zählt zur Wohnfläche. Suchen Sie dazu in der linken Spalte nach dem gesuchten Raum und wählen dann die für Sie geltende Norm heraus, um die Information zu erhalten.

Raumart WoFlV DIN 277 DIN 283 II. BV
Schlafzimmer 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
Kinderzimmer 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläch 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
Wohnzimmer 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
Esszimmer 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
Küche 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
Bad 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
Flur 100 Prozent Wohnfläche Verkehrsfläche 100 Prozent Wohnfläche 100 Prozent Wohnfläche
HWR (Hauswirtschaftsraum) 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche bzw. Funktionsfläche 100 Prozent Wohnfläche Keine Wohnfläche
Abstellraum (innerhalb der Wohnung) 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche bzw. Funktionsfläche 100 Prozent Wohnfläche Keine Wohnfläche
Vorratsraum (außerhalb der Wohnung) Keine Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche Keine Wohnfläche
Treppe Wohnfläche für Treppen mit max. 3 Stufen, ansonsten wird die Fläche abgezogen Verkehrsfläche Wohnfläche für Treppen mit max. 3 Stufen, ansonsten wird die Fläche abgezogen Wohnfläche für Treppen mit max. 3 Stufen, ansonsten wird die Fläche abgezogen
Dachboden Keine Wohnfläche Nutzungsfläche Keine Wohnfläche Keine Wohnfläche
Keller Keine Wohnfläche Nutzungsfläche Keine Wohnfläche Keine Wohnfläche
Balkon, Loggia, Terrasse 25 bis max. 50 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche 25 Prozent Wohnfläche (ausgenommen Terrasse) Max. zu 50 Prozent Wohnfläche
Dachterrasse 25 bis max. 50 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche Keine Regel Mindestens zu 50 Prozent Wohnfläche
Schwimmbäder 50 Prozent Wohnfläche Anrechnung zur Netto-Grundfläche, außer entsprechende Verkehrs- bzw. Funktionsfläche Keine Regel 50 Prozent Wohnfläche
Wintergärten (beheizt) 100 Prozent Wohnfläche Anrechnung zur Netto-Grundfläche, außer entsprechende Verkehrs- bzw. Funktionsfläche 100 Prozent Wohnfläche 50 Prozent
Wintergarten (unbeheizt) 50 Prozent Wohnfläche Anrechnung zur Netto-Grundfläche, außer entsprechende Verkehrs- bzw. Funktionsfläche 50 Prozent Wohnfläche 50 Prozent
Arbeitszimmer (außerhalb der Wohnung) Keine Wohnfläche Nutzungsfläche Keine Wohnfläche Keine Wohnfläche
Garage Keine Wohnfläche Nutzungsfläche Keine Regel Keine Wohnfläche
Sauna 100 Prozent Wohnfläche Nutzungsfläche Keine Regel 100 Prozent Wohnfläche (wenn innerhalb der Wohnung)
Waschküche Keine Wohnfläche Nutzungsfläche 100 Prozent Wohnfläche Keine Wohnfläche

Haben Sie die Information gefunden, nach der Sie gesucht haben? Denn auch für die Normen zur Wohnflächenberechnung gilt: Man muss nicht alles wissen – man sollte nur wissen, wo man nachschlagen kann.

author

Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

W014