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Nutzungsfläche DIN 277

Der Begriff Nutzungsfläche nach DIN 277 geht bereits tief in die Thematik der Wohnflächenberechnung hinein und ist Teil im täglichen Sprachgebrauch von Architekten/Architektinnen, Planern/Planerinnen und andern Fachpersonen aus der Immobilienbranche. Damit auch Sie als Mieter:in, Haus- oder Wohnungsbesitzer:in nachvollziehen können, was sich hinter der Nutzungsfläche gemäß DIN 277 verbirgt, erläutern wir Ihnen alles Notwendige dazu.

Gut zu wissen: Der korrekte Begriff lautet “Nutzungsfläche”, auch wenn im Sprachgebrauch häufig von “Nutzfläche” gesprochen wird. Jedoch ist der Begriff “Nutzfläche” nicht in den relevanten Normen definiert.

DIN 277 aufgeschlüsselt

Die Nutzungsfläche gemäß DIN 277 ist nur ein Teilaspekt der Norm für Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Grundsätzlich stellt die DIN 277 eine Methode dar, um die Flächen eines Bauwerks gemäß nachfolgendem Schema zu definieren:

Daraus wird ersichtlich, dass die gesamte Fläche eines Bauwerks als Brutto-Grundfläche BGF definiert wird. Dabei erstreckt sich die Fläche über die Außenmaße eines Gebäudes - also von der Außenseite der Außenwand (Putz oder Wandverkleidung eingeschlossen) hin zur gegenüberliegenden Außenseite der Außenwand.

Die Brutto-Grundfläche BGF setzt sich aus der Netto-Grundfläche NGF und der Konstruktionsfläche KGF zusammen. Das bedeutet, dass die Fläche auf der Konstruktionselemente wie beispielsweise Außen- und Innenwände, Türöffnungen, Wandschlitze, Wandnischen, Schornsteine, nicht begehbare Schächte, Pfeiler und Stützen stehen, als Konstruktionsgrundfläche KGF bezeichnet werden. Die übrige Fläche wird Netto-Grundfläche NGF genannt.

Unser Tipp: Für weitere Informationen zu dieser Norm empfehlen wir Ihnen den Beitrag "Brutto-Grundfläche BGF".

Nutzungsfläche DIN 277 Bruttogrundfläche

Nutzungsfläche laut DIN 277 im Detail

Die Netto-Grundfläche NGF unterteilt sich wiederum in drei Kategorien: Nutzungsfläche NUF, Technische Funktionsfläche TF und Verkehrsfläche VF.

Nutzungsfläche NUF: Mit diesem Begriff sind Flächen gemeint, deren Nutzung für einen bestimmten Zweck vorgesehen sind. Dazu gehören folgende Nutzungskategorien:

  • NUF 1 Wohnen und Aufenthalt: beispielsweise Wohnräume, Küchen, Ruheräume, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsräume, Speiseräume und Pausenräume
  • NUF 2 Büroarbeit: beispielsweise Großraumbüros, Konstruktionsräume, Aufsichtsräume, Schalterräume und Bürogeräteräume
  • NUF 3 Produktion-, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung: beispielsweise Werkhallen, Labors, Räume für Tierhaltung und gewerbliche Küchen
  • NUF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen: beispielsweise Lagerräume, Silos, Archive, Verkaufsräume, Kühlräume und Messeräume
  • NUF 5 Bildung, Unterricht, Kultur: beispielsweise Hörsäle, Bibliotheksräume, Zuschauerräume in Kinos, Bühnenräume, Sporträume und Proberäume
  • NUF 6 Heilen und Pflegen: beispielsweise Behandlungsräume, Operationsräume, Bettenräume und Intensivpflegeräume
  • NUF 7 Sonstige Nutzungen: beispielsweise Abstellräume, Fahrradräume, Müllsammelräume, Abstellflächen, Garagen, Sanitärräume und Schutzräume

Technische Funktionsfläche TF: Dies sind die Flächen, die für Heizungsanlagen, für die Gebäudetechnik und für weitere Installationen der Ver- und Entsorgung verwendet werden.

Verkehrsfläche VF: Verkehrsflächen sind gemeinschaftlich genutzte Flächen innerhalb eines Gebäudes wie beispielsweise Eingangsbereiche, Flure und Flächen für Aufzüge und Treppen.

Gut zu wissen: Die Nutzungsfläche NUF ist nicht gleichzusetzen mit der Wohnfläche. Denn, wie sie aus der Kategorisierung wissen, können auch andere Flächen, die nicht dem Wohnzweck dienen, als Nutzungsfläche NUF laut DIN 277 eingestuft werden.

Besonderheit bei der Nutzungsfläche nach DIN 277

Die Besonderheit bei der Nutzungsfläche NUF ist, dass neben den sieben oben genannten Nutzungskategorien noch in weitere Gruppen untergliedert werden kann:

Beispiel 1: Solche sogenannten Bewegungsflächen, die beispielsweise in Handwerksbetrieben eine Maschinenhalle mit einer Werkbankhalle verbinden, werden als Nutzungsfläche eingestuft und nicht als Verkehrsfläche.

Beispiel 2: Solche Flächen, die einer wechselnden Nutzung unterliegen, werden nach der Nutzungskategorie benannt, für die die Fläche hauptsächlich genutzt wird, wie beispielsweise ein multifunktionaler Raum in einer Einrichtung, der abwechselnd zu Ausstellungs-, zu Fortbildungs- oder Gemeinschaftsraum genutzt wird.

Beispiel 3: Wenn innerhalb eines Raumes anhaltend eine andere Nutzung stattfindet, dann wird die Nutzung entsprechend des vorwiegenden Nutzungszwecks kategorisiert, wie beispielsweise eine Garderobe innerhalb eines Sportraums.

Berechnung der Nutzungsfläche NUF nach DIN 277

Zur Ermittlung der Nutzungsfläche NUF werden die Maße zwischen den Baukonstruktionen herangezogen. Diese lassen sich am einfachsten in Bodenhöhe ausmessen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Sockelleisten oder andere gestalterischen Vor- und Rücksprünge außer Acht gelassen werden.

Die Nutzungsfläche NUF kann anhand der Angaben im Bauplan ermittelt werden oder durch unmittelbares Ausmessen vor Ort. Naturgemäß werden die tatsächlichen Maße im fertig gebauten Gebäude jedoch von den Maßen auf dem Ausführungsplan abweichen.

Bei weiteren Fragen zur Nutzungsfläche NUF oder auch generell zur Wohnflächenberechnung nach DIN 277 können Sie uns gerne kontaktieren.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

W011