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Der Hausausbau in der Übersicht

Hausausbau Dachgeschoss

Hausausbau Beispiel: Ausbau eines bislang ungenutzten Dachraums.
Bild: Copyright Envato Elements

Wie wir alle spätestens seit Pandemiebeginn selbst erlebt haben, ändert sich das Leben manchmal von einem auf den anderen Tag. Damit einher gehen auch oftmals neue Anforderungen an das Eigenheim oder die Eigentumswohnung: Müssen Sie das große Gästezimmer mit einer Leichtbauwand unterteilen, um ein Arbeitszimmer einzurichten? Möchten Sie das Dachgeschosszimmer durch eine Gaube vergrößern? Die Möglichkeiten beim Hausausbau sind vielfältig. Doch wie wird dieser am besten geplant? Worauf muss geachtet werden und welche Formalitäten oder Anträge sind notwendig? Dieser Beitrag liefert einen umfangreichen Überblick zum Thema 'Hausausbau'.

Die Planung beim Hausausbau

Was Heimwerker-Sendungen vorgemacht haben, findet sich heutzutage auf YouTube und Instagram massenhaft wieder: Die scheinbar spielerische Optimierung des Eigenheims durch einen Ausbau. Doch nicht immer lassen sich alle Wünsche so einfach umsetzen, wie es in den sozialen Medien oft dargestellt wird.

Zunächst gilt es, verschiedene Dinge zu beachten: Was brauchen/wünschen Sie sich genau? Wie lässt sich das umsetzen? Wieviel kostet das Material, die Handwerker, etc.?

Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Planung an die Gegebenheiten Ihres Wohnobjekts zu orientieren. Gibt es Grundrisse zu Ihrem Wohnobjekt, die Sie kopieren können, um darin Ihren Wunsch-Hausausbau einzuskizzieren? Wo sind die tragenden Wände, die nicht angerührt werden dürfen? Wo gibt es Potential, durch eine nichtragende Wand den Raum zu vergrößern? Trägt der Untergrund vor dem Gebäude die geplante geflieste Terrasse? Und wie groß sollte der neue Wintergarten sein?

Unser Tipp: Wenn Sie keine Objektunterlagen mehr besitzen, können wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer (bemaßter) Grundrisse behilflich sein.

Da es viele Detailfragen gibt, lohnt es sich fast immer, bei der Planung von größeren Hausausbauten eine Fachperson hinzuzuziehen. Oftmals bieten Baumärkte oder Baustofffachmärkte eine kostenlose Beratung an, mithilfe der Sie einen guten Überblick erhalten, welche Materialmengen Sie benötigen, was das Projekt grob kostet und wie die ungefähre Zeitspanne für den Ausbau ist.

Unser Tipp: Informieren Sie sich im Internet oder bei einer Fachperson, ob es staatliche Zuschüsse für Ihren Hausausbau gibt (wie beispielsweise bei energetischen Aufwertungen Ihrer Immobilie). Ansonsten empfehlen wir Ihnen den Beitrag "Baufinanzierung" für weiterführende Information zur Finanzierung Ihres Hausausbaus.

Angebote einholen und vergleichen

Nach der ersten Übersicht zum geplanten Hausausbau gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie sind handwerklich begabt und können den Ausbau selber durchführen (planen Sie in diesem Fall genügend Zeit ein, da Sie ja noch eine hauptberufliche Tätigkeit haben). Oder Sie lassen einen Fachbetrieb die Arbeit ausführen. Holen Sie sich bestenfalls zwei bis vier Angebote von verschiedenen Firmen ein auf Grundlage der bereits vorab geplanten Materialmengen. Dadurch wird Ihnen der Vergleich der einzelnen Angebote leichter fallen.

Achten Sie auch darauf, ob die geschätzte Zeit für den Hausausbau in etwa passt – viele Firmen behalten sich Zusatzarbeiten bzw. die Abrechnung pro Stunde für über die geplante Bauzeit hinausgehenden Stunden vor, falls es zu unvorhergesehenen Abweichungen kommt.

Da politische oder wirtschaftliche Entwicklungen zu extreme Lieferengpässe für Baumaterialien führen können, lässt sich ggf. der Beginn des Hausausbaus nicht so zeitnah verwirklichen, wie Sie es sich vorstellen. Ebenso müssen Sie aufgrund mangelnden Nachwuchses im Handwerk damit rechnen, dass viele handwerklichen Betriebe auf Monate eine derart hohe Auftragslage haben, dass auch hier mit späterer Ausführung zu rechnen ist. Ggf. kann es sogar länger dauern, bis Sie überhaupt einen Handwerker finden.

Formalitäten allgemein

Auch für diesem Punkt gelten die beiden oben genannten Möglichkeiten:

1. Hausausbau in Eigenleistung:

In diesem Fall obliegt es Ihrer eigenen Verantwortung, sich um eventuell notwendige Formalitäten zu kümmern. Demnach ist es in diesem Punkt hilfreich und ratsam sich von einer Fachperson beraten zu lassen, um nicht unwissentlich geltendes Baurecht zu missachten. Im schlimmsten Fall kann bei fehlender Baugenehmigung nämlich der Rückbau gefordert und/oder eine Geldstrafe fällig werden.

2. Hausausbau durch Fremdfirma:

Beim Hausausbau durch eine Fremdfirma wird sich diese i.d.R. auch um die notwendigen Formalitäten kümmern. Hinzu kommt, dass Fachbetriebe immer auf dem neuesten Stand der Technik sind und demnach auch das aktuelle Baurecht kennen.

Ganz grundsätzlich sollten Sie wissen, dass es viele Arbeiten beim Hausausbau gibt, die keinen Bauantrag oder Baugenehmigung bedingen. Als grobe Faustformel gilt: Wenn Sie nicht in die Statik Ihres Wohngebäudes eingreifen oder die Nutzungsart sich wesentlich ändert, sind keine größeren Formalitäten notwendig. Ein statischer Eingriff ist beispielsweise beim Einbau einer neuen Dachgaube der Fall und eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn aus einem Lagerraum ein Aufenthaltsraum wird.

Gut zu wissen #1: Möchten Sie eine tragende Wand herausreißen oder eine Dachgaube einbauen, müssen Sie einen Statiker hinzuziehen. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Beitrag "Statiker kosten".

Gut zu wissen #2: Mehr zum Thema Nutzungsart und dessen Änderung liefert der Beitrag "Überblick zum Nutzungsänderungsantrag".

Gut zu wissen #3: Wenn Sie das Thema 'Baugenehmigung und Bauantrag' vertiefen möchten, empfehlen wir Ihnen den Beitrag "Bauantrag".

Praktische Beispiele

Beispiel 1

Der Ausbau eines bislang ungenutzten Dachbodens: Bei diesem Hausausbau ändert sich die Nutzung des bislang lediglich zu Stauzwecken verwendeten Dachbodens zu der Nutzung als Aufenthaltsraum. Das bedeutet auch, dass eine Nutzungsänderung des Raumes vorliegt, die Sie oder die ausführende Firma beantragen müssen.

Beispiel 2

Der Bau einer neuen Holzterrasse: Diese Art von Ausbau ist genehmigungsfrei. Einzige Ausnahme wäre, wenn Sie die Fläche mit einem anderen Baustoff, z.B. Pflastersteinen, versiegeln. In diesem Fall müssen Sie vorab überprüfen, ob der Anteil der versiegelten Fläche auf ihrem Grundstück eingehalten wird. Bei Holzterrassen wird nicht von einer Versiegelung ausgegangen, da das Regenwasser zwischen den Holzdielen ablaufen kann.

Beispiel 3

Der Einbau eines Dachfensters: Auch hier unterliegen Sie keiner baurechtlichen Vorschrift, solange Sie nicht in die Statik des Dachstuhls, dem Holzgerüst Ihres Daches, eingreifen. Das bedeutet: Ist das neue Dachfenster nicht größer als das Zwischenmaß zwischen zwei Dachsparren (von Dachspitze bis zur Regenrinne schräg verlaufende Holzbalken), so können Sie ungehindert ein Fenster einbauen. Ist das Dachfenster größer und müssen daher die Dachsparren neu abgestützt werden, sollten Sie einen Fachmann oder einen Statiker hinzuziehen.

Es gibt vieles zu bedenken bei einem Hausausbau – daher ist eine gute Planung die Grundvoraussetzung. Sparen Sie nicht an der falschen Ecke, wie beispielsweise bei der Fachberatung. Ansonsten kann es im Nachgang teuer werden. Sollten Sie weitere Fragen rund um einen Ausbau im Grundriss Ihrer Immobilie haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

G031