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Statiker – Kosten und Einsatz

Sie sind gerade dabei, sich den Traum eines eigenen Hauses als Neubau zu verwirklichen oder planen den umfassenden Umbau einer Eigentumswohnung? Damit hinterher nichts schiefgeht, sollten Sie Ihre Baumaßnahmen immer von einem professionellen Statiker überprüfen und ggf. korrigieren lassen. Denn er berechnet nicht nur, ob der Boden den von Ihnen gewünschten schweren Kaminofen auch tatsächlich trägt, sondern sorgt – ganz einfach gesprochen – auch dafür, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung nicht Wände, Decken oder Böden einstürzen. Natürlich fallen für den Statiker Kosten an. Er hilft Ihnen in der Regel allerdings durch seine exakten Berechnungen auch dabei, eben solche einzusparen.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Einsatzgebiete einer solchen Fachperson sowie Anhaltspunkte für Statiker-Kosten.

Was genau ist eigentlich ein(e) Statiker:in?

Ein(e) Statiker:in (oder auch Tragwerksplaner:in genannt) hat in der Regel ein Studium absolviert. Meistens handelt es sich dabei um ein Studium im Bauingenieurswesen. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, ein duales Studium, das um eine betriebliche Ausbildung ergänzt wird, oder ein Bachelor-Studium in der Architektur zu absolvieren.

Zum wichtigsten Know-how eines Statikers/einer Statikerin zählen Bautechnologie und -konstruktion sowie Baustatik und Baustoffkunde. Im Gegensatz zum Architekten/zur Architektin spielt allerdings der gestalterische Aspekt beim Gebäudebau für diesen Berufszweig keine Rolle. Für Statiker:innen geht es hauptsächlich um technische Fakten, die beispielsweise die Standsicherheit und Stabilität von Gebäuden umfassen. Wichtig ist daher ein fundiertes Mathematik- und Physikwissen, um diese komplexen Berechnungen durchführen zu können. Darüber hinaus sind Wissen in Geologie, Bauinformation und Betriebswirtschaft genauso erforderlich, wie eine ausreichende Kenntnis im Bau- und Architektenrecht.

Aufgaben von Statikern/Statikerinnen

Der Aufgabenbereich von Statikern und Statikerinnen ist umfangreich und vielfältig. Dazu zählen allgemeine statische Berechnungen wie die Ermittlung von Wand- und Deckenstärken genauso wie die Erstellung der nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Standsicherheitsnachweisen sowie der Anfertigung der Nachweise für die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit. Außerdem ermitteln Statiker:innen auch die Kosten eines Gebäudes.

Darüber hinaus kommen sie bei folgenden Tätigkeiten zum Einsatz:

  • Baustatik-Beratung von Bauherren:innen, Architekten/Architektinnen und Bauingenieuren:innen
  • Tragwerksplanung im Bereich Umbau von Bestandsbauten
  • Baustellenüberwachung
  • Erstellung von Konstruktionsentwürfen
  • Gutachten zur Stabilität von Gebäuden (beispielsweise nach einem Brand oder einer Naturkatastrophe)

Definition Standsicherheitsnachweis: Im Standsicherheitsnachweis wird bescheinigt, dass die Stabilität und Standfestigkeit des Hauses rechnerisch gegeben sind. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Baustatik, der Geotechnik und der technischen Mechanik.

Zu den Aufgaben eines Statikers/einer Statikerin gehört übrigens nicht die Kubatur eines Bauvorhabens. Die Kubatur beschäftigt sich mit dem geometrisch messbaren Volumen eines Bauvorhabens, um Aussagen zur Kostenplanung und zur Baufinanzierung zu ermöglichen.

Wann ist ein Statiker/eine Statikerin notwendig?

Einen Statiker/eine Statikerin müssen Sie immer hinzuziehen, wenn Sie einen Neubau planen oder in vorhandenen Häusern/Wohnungen eine bauliche Veränderung vornehmen wollen, die in das bestehende Bauwerk eingreift. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für fast jede Baumaßnahme auch die Leistungen eines Statikers/einer Statikerin in Anspruch nehmen müssen. Das gilt sowohl für den eingangs erwähnten Einbau eines schweren Kaminofens als auch für die Entfernung einer Zwischenwand in der Wohnung. Auch wenn bei der Einbindung einer solchen Fachperson zusätzliche Statiker-Kosten anfallen, sind Sie hinterher mit seinem/ihrem Urteil auf der „sicheren“ Seite.

Gut zu wissen: In Altbauten kann es vorkommen, dass Wände, die eigentlich als „nicht tragend“ gelten, durch den langjährigen Setzungsprozess auf einmal eine tragende Funktion haben. Werden solche Wände ohne Überprüfung entfernt, kann es zu Rissbildungen oder Schlimmerem kommen. In einem solchen Fall sind zusätzliche Statiker-Kosten sicherlich das kleinste Übel.

Was ist bei (Statik-)Gutachten grundsätzlich zu beachten?

Ob Sie ein Statiker-Gutachten für Ihren Neubau oder für umfassende Umbaumaßnahmen benötigen, ist abhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben, denn nicht überall ist ein solches Gutachten vorgeschrieben. Dort, wo die Einbindung eines Statikers/einer Statikerin Pflicht ist, steht in der jeweils gültigen bautechnischen Prüfungsverordnung, wie ein solches Gutachten auszusehen hat und welchen Umfang es haben muss.

Ein Statiker-Gutachten umfasst meistens folgende Inhalte:

  • Überprüfung der allgemeinen Standsicherheit bei der Planung
  • Prüfung Erdgeschossdecke
  • Prüfung Dachkonstruktion
  • Überprüfung der technischen Ausführungszeichnungen (z. B. Fundamentplan und Brandschutz-Ausführungszeichnungen)

Im Gegensatz zu einem Statiker-Gutachten ist der Standsicherheitsnachweis (Definition siehe oben) durch einen Statiker/eine Statikerin in jedem Bundesland zwingend notwendig. Dabei spielt die Größe Ihres Bauvorhabens an sich keine Rolle. Auch wenn bei kleineren Bauvorhaben eine Prüfung durch eine(n) Sachverständigen oftmals nicht notwendig ist, sollten Sie diese durchführen lassen. So können Sie sicher sein, dass Standsicherheit und Tragfähigkeit allen Anforderungen entsprechen.

Wenn Sie einen Neubau planen, reicht u.U. ein Bodengutachten aus. Dabei werden vom Architekten/von der Architektin, der/die das ganze Projekt plant, auch alle Statik-Faktoren berücksichtigt. Damit entfallen eine zusätzliche Statik-Prüfung und somit auch die Statiker-Kosten.

Schon gewusst? Die o.g. Regelung kann nur zum Einsatz kommen, wenn der Architekt/die Architektin in der Liste der Tragwerksplaner in einem Bundesland in Deutschland eingetragen ist. In Schleswig-Holstein und Hessen müssen die Architekten/die Architektinnen zwingend in der Tragwerksplaner-Liste des eigenen Bundeslandes gelistet sein.

Wenn Sie Ihr Traumhaus planen, denken Sie darüber nach, ob Sie nicht grundsätzlich ein Bodengutachten anfertigen lassen wollen. Dieses gibt nicht nur Aufschluss über die Tragfähigkeit Ihres Hauses, sondern trifft auch Aussagen zur Bodenbeschaffenheit. Wird beispielsweise festgestellt, dass der Grundwasserspiegel zu hoch ist, kann das Ihre Pläne für einen Keller über den Haufen werfen.

Achtung: Auch wenn Sie bei kleineren Bauprojekten (z. B. Einfamilienhaus oder Garage) beim Bauantrag in der Regel kein Standsicherheitsnachweis nötig ist, benötigen Sie einen Statik-Nachweis.

Mit welchen Statiker-Kosten müssen Sie rechnen?

Leider können wir Ihnen diese Frage nicht pauschal beantworten. Die anfallenden Statiker-Kosten sind von verschiedenen Faktoren – wie beispielsweise der Größe und Komplexität Ihres Bauvorhabens – abhängig. Je umfangreicher die statischen Berechnungen sind, um so höher fallen auch die Kosten aus.

Bei der Berechnung wird in neun Leistungsphasen aufgeteilt, die in der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erläutert werden:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • 8. Objektüberwachung
  • Objektbetreuung

Schon gewusst? Seit Mitte 2019 ist die Honorarverordnung nicht mehr verbindlich. Das bedeutet, dass die Honorare frei verhandelt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Auftragsvergabe mehrere Angebote einzuholen. Seien Sie nicht überrascht – die Honorarvorstellungen können sehr stark voneinander abweichen.

Beispiel Statiker-Kosten beim Neubau eines Einfamilienhauses

Die Statiker-Kosten sind in der Regel abhängig vom Umfang der Bausumme. Damit Sie einen Anhaltspunkt haben, können Sie für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von rund 140 Quadratmetern davon ausgehen, dass die Statiker-Kosten bei ca. 3.900 Euro liegen. Dieser Betrag teilt sich auf in etwa 2.700 Euro für die reinen statischen Berechnungen und 1.200 Euro für die zu erstellenden Bewehrungspläne.

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Überblick zu den Einsatzgebieten und Aufgaben eines Statikers/einer Statikerin sowie zu den Statiker-Kosten geben konnten. Damit Ihre Unterlagen für Bauanträge und/oder Finanzierungen einheitlich und korrekt gestaltet sind, erstellen, überarbeiten oder optimieren wir Ihre technischen Zeichnungen wie beispielsweise bemaßte Grundrisse gerne – sprechen Sie uns einfach an.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P017