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Nießbrauchrecht und was Sie darüber
wissen sollten

Das Nießbrauchrecht ist ein Jahrhunderte altes Recht in Deutschland, das in der Regel das Nutzungsrecht an einer Sache – meistens an einer Immobilie – beschreibt. Klassischerweise kommt dieses Recht zur Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung oder ein Haus bereits zu Lebzeiten des Eigentümers/der Eigentümerin an die zukünftigen Erben und/oder Erbinnen weitergegeben werden soll, der ursprüngliche Eigentümer/die ursprüngliche Eigentümerin aber weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt. Ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie muss immer notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden. Der Nießbrauch kann auf verschiedene Arten gestaltet sein und unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Regeln. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Was ist das Nießbrauchrecht?

Der Nießbrauch ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und beschreibt das Recht einer Person, bestimmte Nutzungen und Erträge aus einem Vermögenswert zu ziehen, während ein anderer Eigentümer/eine andere Eigentümerin die rechtliche Eigentümerschaft behält. Geregelt werden die rechtlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1030 und folgende. Dabei wird in Vorbehaltsnießbrauch und Zuwendungsnießbrauch unterschieden.

Vorbehaltsnießbrauch

Ein Vorbehaltsnießbrauch ist eine spezielle Form des Nießbrauchrechts, bei dem der Nießbrauch unter bestimmten Bedingungen oder Vorbehalten gewährt wird. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass der Nießbraucher/die Nießbraucherin das Recht hat, bestimmte Nutzungen oder Erträge aus einem Vermögenswert zu ziehen. Allerdings gelten dafür vorab festgelegte Bedingungen und/oder Beschränkungen.

Typischerweise werden solche Vorbehaltsnießbrauchrechte in Testamenten oder Schenkungsverträgen verwendet, um sicherzustellen, dass der Nießbrauch nur unter bestimmten Umständen oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht. Diese Bedingungen können vielfältig sein und hängen von den Wünschen und Zielen der betroffenen Parteien ab. Zu solchen Bedingungen zählen beispielsweise:

  • Zeitliche Begrenzungen: Der Vorbehaltsnießbrauch wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
  • Lebenszeitliche Bedingungen: Der Nießbrauch kann bis zum Tod des Nießbrauchers/der Nießbraucherin bestehen und erlischt dann.
  • Ereignisbedingungen: Das Nießbrauchrecht kann an das Eintreten bestimmter Ereignisse oder Bedingungen geknüpft sein. So könnte der Nießbrauch zum Beispiel erlöschen, wenn der Nießbraucher/die Nießbraucherin heiratet oder umzieht.
  • Verkaufsbedingungen: Der Nießbrauch kann in Verbindung mit dem Verkauf des Vermögenswerts stehen. Wenn der Vermögenswert verkauft wird, kann der Nießbrauch erlöschen.
  • Erbbedingungen: Der Vorbehaltsnießbrauch kann mit bestimmten erbrechtlichen Bedingungen verknüpft sein. Zum Beispiel könnte der Nießbrauch nur an einen bestimmten Erben übergehen.
  • Bedingte Nutzung des Vermögenswerts: Beispielsweise kann der Nießbrauch das Recht auf Mieteinnahmen aus einer Immobilie umfassen, aber nicht das Recht auf den Verkauf des Grundstücks.

Zuwendungsnießbrauch

Die zweite Form des Nießbrauchrechts ist der Zuwendungsnießbrauch. Hier überträgt eine Person (der/die Schenkende oder Zuwendende) bestimmte Vermögenswerte an eine andere Person (der/die Beschenkte oder der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin), dabei behält er/sie jedoch das Recht, während eines bestimmten Zeitraums (oder bis zu seinem/ihrem Tod) Nutzungen und Erträge aus diesen Vermögenswerten zu ziehen. In der Regel erfolgt eine Schenkung (Zuwendung) von Vermögenswerten mit dem Vorbehalt eines Nießbrauchs.

Der Zuwendungsnießbrauch wird oft aus Gründen der Erbschaftsplanung und zur Übertragung von Vermögenswerten in der Familie verwendet und ist u.a. von folgenden Merkmalen geprägt:

  • Schenkung mit Vorbehalt: Bei einem Zuwendungsnießbrauch erfolgt eine Schenkung von Vermögenswerten, wobei der/die Schenkende das Recht hat, Einkünfte aus dem übertragenen Vermögen zu erhalten oder den Vermögenswert selbst zu nutzen, solange der Nießbrauch besteht.
  • Begrenzter Zeitraum oder Bedingungen: Diese Art Nießbrauchrecht kann an einen bestimmten Zeitraum gebunden sein – beispielsweise das Leben des/der Schenkenden – oder an das Eintreten bestimmter Bedingungen, wie den Verkauf des Vermögenswerts.
  • Steuerliche Vorteile: Unter Umständen kann der Zuwendungsnießbrauch dazu beitragen, Schenkungssteuern zu minimieren, da der Wert der Schenkung reduziert wird, um den Wert des Nießbrauchs abzubilden. Dies kann die Steuerlast für den Beschenkten/die Beschenkte verringern.
  • Erbschaftsplanung: Der Zuwendungsnießbrauch ermöglicht es dem/der Schenkenden, Vermögenswerte an die nächste Generation zu übertragen, während er/sie weiter von den Einkünften aus diesen Vermögenswerten profitiert. Dies kann also Teil einer umfassenden Erbschaftsplanung sein.
  • Klare Vereinbarungen: Es ist wichtig, dass die Bedingungen und Dauer des Zuwendungsnießbrauchs in klaren und rechtlich bindenden Vereinbarungen festgelegt werden. So können später Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten vermieden werden.
  • Erträge und Nutzungen: Die Art der Erträge, die der/die Schenkende aus dem Nießbrauchrecht erhält, kann unterschiedlich sein. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen, Dividenden, Zinseinnahmen oder andere Erträge aus dem Vermögenswert.
  • Verkauf von Vermögenswerten: Wenn der Vermögenswert während des Bestehens des Zuwendungsnießbrauchs verkauft wird, kann dies die Bedingung für das Erlöschen des Nießbrauchs sein. In diesem Fall endet das Recht des/der Schenkenden auf Erträge aus dem Vermögenswert.

Unabhängig davon, ob Sie einen Vorbehaltsnießbrauch oder einen Zuwendungsnießbrauch einrichten wollen – in den meisten Fällen ist die Unterstützung durch Fachleute wie Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Steuerberater/Steuerberaterinnen erforderlich, um sicherzustellen, dass der Nießbrauch den Zielen des/der Schenkenden entspricht und alle rechtlichen Vorschriften erfüllt sind.

Welche Arten des Nießbrauchrechts gibt es?

Das Nießbrauchrecht ist vielseitig. Je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen der beteiligten Parteien gibt es unterschiedliche Arten. Dazu zählen beispielsweise:

Nießbrauch an Immobilien

Dieses Nießbrauchrecht zählt zu den „beliebtesten“ Formen. Hier hat der Nießbraucher/die Nießbraucherin das Recht, eine Immobilie zu bewohnen oder daraus Einkünfte zu erzielen, während der Eigentümer/die Eigentümerin das Recht auf das Eigentum an der Immobilie behält. So kann beispielsweise ein Elternteil das Nießbrauchrecht an seinem Haus zugunsten seines Kindes haben, während das Kind in der Immobilie lebt.

Nießbrauch an beweglichem Vermögen

Dies bezieht sich auf das Recht, bewegliche Vermögenswerte wie Fahrzeuge, Schmuck oder Kunstwerke zu nutzen. Ein häufiges Szenario ist, wenn jemand einem anderen das Recht einräumt, ein Auto zu benutzen, ohne das Eigentum an diesem Auto zu übertragen.

Nießbrauch an Unternehmen oder Geschäftsanteilen

Hierbei kann eine Person das Recht haben, Erträge aus einem Unternehmen oder aus Geschäftsanteilen zu erhalten, ohne das Eigentum daran zu haben. Das ist in der Regel in Familienunternehmen oder bei Partnerschaften relevant.

Nießbrauch an Bankguthaben oder Finanzanlagen

Der Inhaber/die Inhaberin eines Bankkontos kann das Nießbrauchrecht für eine andere Person festlegen, die daraufhin Zinsen oder Erträge aus diesem Konto erhält.

Nießbrauch an Landwirtschaft oder Wald

In der Land- und Forstwirtschaft ist das Nießbrauchrecht häufig anzutreffen. Hier kann eine Person das Recht haben, ein Stück Land zu bewirtschaften und Erträge zu erzielen, während der Eigentümer/die Eigentümerin das Grundstück behält.

Für wen eignet sich das Nießbrauchrecht?

Abhängig von den individuellen Bedürfnissen, Zielen und (Lebens-)Umständen eignet sich das Nießbrauchrecht für verschiedene Personen und Situation. Nachfolgend haben wir verschiedene Beispiele aufgelistet, für wen dies eine geeignete Option sein kann:

  • Ältere Menschen: Das Nießbrauchrecht kann älteren Menschen dienen, die Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien besitzen. Dieses Recht ermöglicht ihnen, in ihrem Zuhause zu bleiben, während sie das Eigentum auf die nächste Generation bzw. auf die Erben/Erbinnen übertragen. Auf diese Weise können sie ihren Kindern, Enkeln oder Dritten Vermögenswerte hinterlassen, ohne auf den Wohnkomfort verzichten zu müssen.
  • Familienunternehmen: In Familienunternehmen kann das Nießbrauchrecht dazu verwendet werden, dass die Gründer/Gründerinnen oder ältere Generationen weiterhin von den Erträgen des Unternehmens profitieren, während sie die Kontrolle an die jüngere Generation oder an einen Nachfolger/eine Nachfolgerin übergeben.
  • Erbschaftsplanung: Wenn jemand Vermögenswerte an Erben übertragen möchte, aber dennoch regelmäßige Einkünfte aus diesen Vermögenswerten benötigt, kann das Nießbrauchrecht eine geeignete Option sein.
  • Vermögensschutz: In bestimmten Fällen kann dieses Recht dazu dienen, Vermögenswerte vor Gläubigern oder anderen rechtlichen Ansprüchen zu schützen.
  • Finanzielle Unterstützung: Personen, die zusätzliche Einkünfte oder finanzielle Unterstützung benötigen, können das Nießbrauchrecht nutzen, um regelmäßige Einkünfte aus Vermögenswerten zu generieren, ohne das Kapital zu liquidieren.
  • Steuerliche Planung: In einigen Fällen kann diese Art des Rechts eine Planungsoption sein, um Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zu minimieren.

Wo wird das Nießbrauchrecht für eine Immobilie eingetragen?

Das Nießbrauchrecht für eine Immobilie wird im Grundbuch eingetragen, und zwar in Abteilung II. Hier werden Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt. Der Nießbrauch, der einem Dritten/einer Dritten gewährt wird, wird dort zusammen mit den genauen Modalitäten des Rechts – beispielsweise Dauer des Nießbrauchs sowie eventuelle Einschränkungen – eingetragen.

Die Eintragung es Nießbrauchrechts ist wichtig, da sie sicherstellt, dass der Nießbraucher/die Nießbraucherin sein/ihr Recht an der Immobilie ausüben kann, ohne Angst vor einem Verkauf oder anderen Verfügungen des Eigentümers/der Eigentümerin haben zu müssen.

Mit welchen Rechten und Pflichten geht das Nießbrauchrecht an einer Immobilie einher?

Das Nießbrauchrecht an einer Immobilie verleiht dem Inhaber/der Inhaberin bestimmte Rechte und legt gleichzeitig auch Pflichten fest:

Rechte des Nießbrauchers/der Nießbraucherin

  • Nutzungsrecht: Der Nießbraucher/die Nießbraucherin hat das Recht, die Immobilie zu nutzen und von ihr Gebrauch zu machen. Er/sie kann die Immobilie bewohnen, vermieten, die Früchte von landwirtschaftlichen Flächen ernten oder anderweitig nutzen – je nach den im Nießbrauchsvertrag festgelegten Bedingungen.
  • Einkünfte aus der Immobilie: Meistens hat der Nießbraucher/die Nießbraucherin auch das Recht, Einkünfte aus der Immobilie zu ziehen. Dazu zählen Mieten, Pachten oder Erträge aus landwirtschaftlichen Aktivitäten.
  • Weitergabe des Nießbrauchrechts: In der Regel kann der Nießbrauchsinhaber/die Nießbrauchsinhaberin sein/ihr Recht an eine andere Person übertragen oder vererben, sofern keine gegenteiligen Bestimmungen im Vertrag oder in den gesetzlichen Vorschriften vorliegen.

Pflichten des Nießbrauchers/der Nießbraucherin

  • Schonung der Substanz: Der Nießbraucher/die Nießbraucherin muss die Immobilie schonend nutzen und darf keine dauerhaften Veränderungen vornehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag erlaub oder notwendig.
  • Instandhaltung: Er/sie hat in der Regel für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Pflege der Immobilie zu sorgen. Dies umfasst Reparaturen und Wartungsaufgaben, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.
  • Zahlung von Nebenkosten: Der Nießbraucher/die Nießbraucherin trägt oft die laufenden Betriebskosten, wenn dies im Vertrag festgelegt wurde. Dazu zählen Strom, Wasser, Heizung und Grundsteuern.
  • Beachtung der Vertragsbedingungen: Alle im Nießbrauchvertrag festgelegten Bedingungen und Einschränkungen müssen eingehalten werden. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Gut zu wissen: Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Vorgaben gemäß BGB §§ 1030 und ff. Die beteiligten Parteien haben die Möglichkeit, individuelle Absprachen über die Kostenaufteilung zu treffen. Eine solche Vereinbarung könnte auch die Übernahme der Grundschuld und der Darlehensraten durch den neuen Eigentümer/die neue Eigentümerin beinhalten. Dazu wird allerdings die Zustimmung der finanzierenden Bank benötigt. Solche Vereinbarungen erweisen sich beispielsweise als sinnvoll, wenn Eltern im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge ihre Immobilie an ihre Kinder übertragen und nur über geringe Einkünfte verfügen. Auf diese Weise können sie ihre Wohnsituation aufrechterhalten, ohne die regulären und außerordentlichen Kosten tragen zu müssen.

Wie bewertet man ein Nießbrauchrecht?

Die Bewertung eines Nießbrauchrechts kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen wird der Wert anhand folgender Punkte ermittelt:

  • Wert des Vermögenswerts
  • Dauer des Nießbrauchs (ein lebenslanges Nießbrauchrecht ist in der Regel wertvoller als ein zeitlich begrenztes Recht)
  • Alter des Nießbrauchers/der Nießbraucherin (weil es die Dauer des Nießbrauchs beeinflusst)
  • Erträge des Vermögenswerts
  • Marktzinsen (haben Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Erträge)
  • Art des Vermögenswerts (Immobilien, Unternehmen oder finanzielle Vermögenswerte werden unterschiedlich bewertet)

Alternativen zum Nießbrauchrecht

Je nach den individuellen Zielen und Bedürfnissen der beteiligten Parteien gibt es einige Alternativen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Lebensversicherung: Um Erben oder Begünstigte mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, kann eine Lebensversicherung abgeschlossen werden.
  • Mietvertrag: Bei Immobilien kann die Vermietung eine Alternative zum Nießbrauchrecht sein. Der Eigentümer/die Eigentümerin kann das Eigentum behalten und einen Mietvertrag mit dem Nutzer/der Nutzerin abschließen.
  • Gesellschaftsvertrag: In geschäftlichen Kontexten kann ein Gesellschaftsvertrag verwendet werden, um die Verteilung von Gewinnen und Kontrollrechten zu regeln.
  • Vollständige Schenkung: Als Alternative zum Nießbrauchrecht kann eine Person die Vermögenswerte vollständig verschenken. Dies kann jedoch steuerliche Konsequenzen haben.
  • Testamentarische Regelungen: Für die Übertragung von Vermögenswerten im Todesfall können testamentarische Regelungen verwendet werden, um den Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers/der Erblasserin zu verteilen.
  • Renten- und Rentenverträge: In einigen Fällen können Renten- oder Rentenverträge eine alternative Methode sein, um regelmäßige Einkünfte zu generieren.

Fazit

Das Nießbrauchrecht ist eine nützliche rechtliche Konstruktion, die es ermöglicht, Vermögenswerte zu nutzen und Erträge zu erzielen, ohne das Eigentum daran zu übertragen. Wie bereits erwähnt, findet es in verschiedenen Situation Anwendung – darunter Erbschaftsplanung, lebenslanges Wohnrecht, finanzielle Unterstützung und Vermögensverwaltung. Bevor Sie sich für ein Nießbrauchrecht entscheiden, ist es ratsam, rechtliche und finanzielle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass es Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P035