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Alles Wissenswerte rund um das Thema Balkon

Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern spielt der Balkon eine besondere Rolle, denn er ersetzt oft den Garten, der Bewohnern und Bewohnerinnen von Einfamilienhäusern zur Verfügung steht. Selbst wenn hier oftmals nur wenig Platz vorhanden ist, lässt er sich mit Leichtigkeit in eine Oase der Entspannung verwandeln. Zählt dieses architektonische Element zur Wohnfläche oder nicht? Lässt sich ein Balkon auch nachträglich an einem Haus anbringen? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Terrasse, einer Loggia oder einer Veranda? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Definition

Der Balkon ist ein architektonisches Element an der Fassade eines Gebäudes, das als Plattform aus dem Baukörper herausragt. Ein solches herausragendes Element kann eine selbsttragende Plattform sein oder von Konsolen, Streben oder Säulen abgestützt werden. Ein Balkon kann aus verschiedenen Materialien bestehen – abhängig von der Gebäudekonstruktion kann das Stein, Stahlbeton, Holz, Metall oder inzwischen sogar Glas sein. Jeder Balkon muss mit einem Geländer ausgestattet sein, das – je nach Absturzhöhe – eine bestimmte Mindesthöhe haben muss. So benötigen Sie für eine Absturzhöhe von einem bis elf Meter ein Geländer, das mindestens 90 Zentimeter hoch ist. Ab einer Absturzhöhe von zwölf Metern sind mindestens 110 Zentimeter Voraussetzung.

Bereits im Mittelalter kannte man Balkone, auch wenn man sie damals so nicht bezeichnete. Auf Stadtmauern, Wachtürmen und Burgen dienten sie vor allem als Aussichts- und Verteidigungsplattformen für Soldaten, Burg- und Stadtwachen. Später wurden sie dann zu einem Zeichen des Wohlstands von Adligen und reichen Bürgern. In der Renaissance war der Balkon ein beliebtes Stilmittel der Architektur und diente zur Erweiterung des Wohnraums und zu dessen besserer Belüftung. Heute ist der Balkon kein Statussymbol mehr, sondern dient vor allem Bewohnern und Bewohnerinnen von Mehrfamilienhäusern als Ort der Entspannung und Erholung vom Alltag.

Voraussetzungen für einen Balkon

Wenn Sie den Neubau eines Hauses planen – unabhängig davon, ob es sich um ein Mehr- oder Einfamilienhaus handelt, müssen bestimmte bauliche und planerische Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

Bauplanung und Genehmigung

Bevor ein Haus mit Balkon gebaut werden kann, müssen die entsprechenden Baupläne erstellt und von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Dies gewährleistet die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften und Gesetze.

Statik

Die Statik des Gebäudes muss sorgfältig geprüft werden, da ein Balkon zusätzliches Gewicht auf die Struktur ausübt. Die Tragfähigkeit des Baukörpers muss ausreichend sein.

Sicherheit

Eine solches architektonische Element muss immer mit einem Geländer oder einer Brüstung ausgestattet sein, um die Sicherheit der Nutzer:innen zu gewährleisten. Die Höhe und das Design dieser Geländer sind ebenfalls in den Bauvorschriften festgelegt.

Zugänglichkeit

Ein Balkon sollte normalerweise über eine Tür von innen zugänglich sein. Die Zugänglichkeit muss in die Gebäudeplanung einbezogen werden.

Abgrenzung zu Terrasse, Loggia und Veranda

Oftmals werden Terrasse, Loggia und Veranda synonym verwendet, wenn es um einen Balkon geht. Das ist jedoch nicht korrekt, denn bei diesen Begriffen handelt es sich um eigenständige architektonisch Elemente, die an sich nichts mit einem Balkon zu tun haben.

Terrasse

Eine Terrasse ist eine ebenerdige oder leicht erhöhte, offene Fläche, die oft an ein Gebäude angrenzt und als Außenbereich für Freizeitaktivitäten dient. Sie werden häufig durch Türen vom Innenraum zugänglich gemacht und können verschieden Größen sowie Formen haben. Typischerweise kommen hier Materialien wie Holz, Beton oder Steinfliesen zum Einsatz.

Loggia

Eine Loggia ist eine architektonische Struktur, die Elemente eines Innenraums mit denen eines Außenbereichs verbindet. Im Gegensatz zu einem Balkon ist eine Loggia in der Regel in das Gebäude integriert. Es handelt sich dabei um einen überdachten, zur Außenseite hin offenen Raum, der sich in früheren Zeiten oft durch Säulen oder Arkaden als besonderer architektonischer Stil präsentierte. Die Loggia schafft so eine Verbindung zwischen Innen- und Außenraum, sodass die Bewohner:innen geschützt den Außenbereich genießen können.

Veranda

Eine Veranda ist in der Regel ein überdachter Eingangsbereich oder ein offener Raum vor einem Gebäude. Sie erstreckt sich oft über die Vorderseite eines Hauses und ist durch ein Dach geschützt. Veranden sind in verschiedenen Stilen zu finden und tragen zur visuellen Attraktivität von Gebäuden bei, während sie gleichzeitig einen funktionalen Raum im Freien bieten.

Welchen Einfluss hat der Balkon auf die Wohnflächenberechnung?

Ob der Balkon zur Wohnfläche zählt oder nicht, ist abhängig von der Methodik der Wohnflächenberechnung. Die zwei gängigsten Berechnungsgrundlagen sind die Wohnflächenberechnung gemäß DIN 277 und die Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Während nach der Methodik gemäß DIN 277 Balkone zu 100 Prozent zur Wohnfläche gezählt werden, sieht das bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) schon anders aus. Hier werden Räume, die außerhalb des Gebäudes liegen wie beispielsweise ein Balkon nur zu 25 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet bzw. bis zu 50 Prozent, wenn er eine besondere Lage/Aussicht hat oder sehr hochwertig ausgestattet ist. Bauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Balkon zu einem beheizten Wintergarten um, dann zählt er zu 100 Prozent zur Wohnfläche. Bleibt er unbeheizt werden immerhin noch 50 Prozent Wohnfläche angerechnet.

Gut zu wissen: Grundsätzlich sollte in einem Miet- oder Kaufvertrag festgehalten werden, nach welcher Methode die Wohnfläche berechnet wurde. Sowohl beim geförderten Wohnungsbau als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt häufig die Wohnflächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) zum Einsatz. Sie ist die günstigere Methode für Mieter:innen und Käufer:innen. Verkäufer:innen und Vermieter:innen berechnen jedoch gerne nach DIN 277.

Kann ein Balkon nachträglich angebaut werden?

Grundsätzlich ist es möglich, nachträglich einen Balkon an ein bestehendes Gebäude anzubauen. Dieser Prozess erfordert jedoch sorgfältige Planung, Genehmigungen und die Berücksichtigung verschiedener technischer und rechtlicher Aspekte.

Baugenehmigung

Ohne Baugenehmigung geht gar nichts. Holen Sie diese bei dem für Sie zuständigen Bauamt ein. Eine solche Genehmigung gewährleistet, dass der geplante Balkon den örtlichen Bauvorschriften und -standards entspricht. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld genau über die örtlichen Bauvorschriften und -normen informieren, da diese zwingend eingehalten werden müssen. Dies betrifft nicht nur die strukturellen Aspekte eines Anbaus, sondern auch Dinge wie die Mindesthöhe der Brüstung, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Prüfung der Statik

Die Struktur des bestehenden Gebäudes muss von einer qualifizierten Fachperson – beispielsweise einem Ingenieur/einer Ingenieurin, einem Architekten/einer Architektin oder einem Statiker/einer Statikerin – überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die zusätzliche Last des Balkons tragen kann. Dies Prüfung ist essenziell, um strukturelle Probleme zu vermeiden. Sie wollen ja schließlich nicht, dass Ihr Haus irgendwann einstürzt …

Zustimmung der Nachbarn

Unter Umständen ist es erforderlich, dass Sie die Zustimmung der benachbarten Eigentümer:innen oder Bewohner:innen einholen müssen, insbesondere wenn der Balkon die Privatsphäre anderer Menschen beeinträchtigen könnte.

Planung und Design

Arbeiten Sie unbedingt mit Fachpersonen zusammen, die erfahren in solchen Bauprojekten sind. So stellen Sie sicher, dass der nachträglich angebaute Balkon sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional ist. Das Design sollte zur Architektur des bestehenden Gebäudes passen und natürlich alle erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen.

Materialien und Bauweise

Die Auswahl der Materialien für den Balkon und die Bauweise sollten gut überlegt sein. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört beispielsweise der architektonische Stil des Gebäudes, die klimatischen Bedingungen sowie Ihre persönlichen Vorlieben und die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Wie bereits erwähnt, zählen zu den gängigen Materialien Beton, Stahl, Holz, Glas oder eine Kombination aus den verschiedenen Produkten.

Kosten

Die Frage nach den Kosten lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So kommt es auf die Art und Größe des Balkons an genauso wie auf die verwendeten Materialien und die Besonderheiten, die es an dem Gebäude zu berücksichtigen gilt. So ist beispielsweise ein selbsttragender Vorstellbalkon, der in Form eines montagefertigen Bausatzes gekauft werden kann, günstiger als ein teiltragender oder volltragender Balkon, der mit aufwendigeren Bauarbeiten verbunden ist.

Der Balkon als Beitrag zum nachhaltigen Bauen

Ein Balkon ist nicht nur ein attraktives Element der modernen Architektur, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Bauen leisten – insbesondere in Großstädten. So kann beispielsweise die Wahl von nachhaltigen Materialien wie Holz oder recyceltem Kunststoff dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Auch die Einrichtung von begrünten Wänden kann eine positive Wirkung haben, indem sie das Mikroklima verbessern und zur Biodiversität beitragen. Darüber hinaus bietet ein Balkon auch Möglichkeiten zur Energieeinsparung: Durch den Einsatz von Sonnenschutz und/oder einer intelligenten Belüftungsanlage lässt sich der Energieverbrauch im Sommer reduzieren.

Fazit

Sie sehen also, dass ein Balkon ein vielseitiges architektonisches Element sein kann. Die nachträgliche Errichtung erfordert eine sorgfältige Planung, viele Genehmigungen und die Einhaltung von Bauvorschriften und Sicherheitsstandards. Wir unterstützen Sie in der Planungsphase gerne mit unseren bemaßten Grundrissen oder unseren 3D Haus Ansichten, damit Sie sich Ihre Ideen besser vorstellen können.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

F031