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Bauanzeige

Nicht alle Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig: Wollen Sie beispielsweise auf Ihrem eigenen Grundstück ein Gewächshaus oder einen Carport errichten, eine neue Heizung einbauen oder Zäune aufstellen, müssen Sie dafür weder einen Bauantrag stellen noch ist eine Baugenehmigung notwendig. Trotzdem gelten zahlreiche Vorschriften und die Bundesländer wollen ebenfalls ein Wort mitreden - sonst könnte jeder Eigentümer/jede Eigentümerin nach Gutdünken vorgehen. An dieser Stelle kommt die Bauanzeige ins Spiel, auf die wir als Spezialisten für Grundrisse im Folgenden näher eingehen.

Was genau ist eine Bauanzeige?

Mit der Bauanzeige können Sie bei Ihrer Gemeinde ein nicht genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ankündigen. Die Modalitäten sind in den Landesbauordnungen geregelt, grundsätzlich bezieht sich dieses bauordnungsrechtliche Verfahren auf kleinere Bauprojekte in den Baugebieten. Die Bauanzeige enthält u. a. folgende Informationen:

  • zum Antragsteller/zur Antragstellerin
  • zum relevanten Grundstück
  • zur Liegenschaftsadresse
  • zur Baumaßnahme
  • zur geltenden Bauordnung

Der Verweis auf die relevante Bauordnung kommt nicht von ungefähr, denn die Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland, sodass nicht in jedem Fall dieselben Unterlagen einzureichen sind. In jedem Fall sollten Sie jedoch eine Planskizze, eine Beschreibung des Vorhabens und, je nach Notwendigkeit, den Energieausweis mit vorlegen.

Die Bauanzeige umfasst auch Ihre Bestätigung, dass Sie entweder alleiniger Eigentümer/alleinige Eigentümerin des Grundstücks sind oder über die Zustimmungserklärungen der anderen Eigentümer:innen verfügen. Ebenso wichtig ist Ihre Erklärung, dass Sie die Einspruchsfrist der zuständigen Baubehörde einhalten werden - das sind in der Regel vier Wochen. Bevor Sie das Bauprojekt starten, muss diese Frist verstrichen sein, ohne dass die zuständige Bezirksbehörde oder Ihre Gemeinde Einwände erhoben hat.

Wichtig: Schriftliche Genehmigung wird nicht erteilt Bitte warten Sie nicht auf eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie eine Bauanzeige einreichen. Sofern die vier Wochen Einspruchsfrist vergangen sind, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen - Ihr Anzeige ist automatisch genehmigt.

Bauanzeige vs. Bauvoranfrage - wo liegt der Unterschied?

Die Bauanzeige bezieht sich auf kleinere Bauvorhaben, das keiner Baugenehmigung bedarf. Die Bauvoranfrage klärt dagegen verbindlich, ob bestimmte Fragen der zu beantragenden Baugenehmigung auch Aussicht auf einen positiven Bescheid haben.

Hier geht es also um genehmigungspflichtige Bauvorhaben, für die auf diese Weise ein größeres Maß an Planungssicherheit erreicht werden kann - und ein höherer Verkaufspreis, sollte das relevante Grundstück veräußert werden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Bauanzeige?

Die Kosten variieren ebenso je nach Bundesland, wie das bei den einzelnen Bauordnungen der Fall ist. Planen Sie jedoch insgesamt einen Betrag zwischen 0,2 und 0,7 Prozent der zu erwartenden Bausumme ein. Der zu entrichtende Betrag teilt sich auf in eine einmal zu bezahlende Grundgebühr einerseits und die Bogengebühren andererseits. Diese berechnen sich entsprechend der Anzahl der mit der Anzeige eingereichten Papierbögen.

Wie sieht eine Bauanzeige im Detail aus?

In der Regel gliedert sich eine solche Anzeige in drei Teile, die folgende Informationen umfassen

  • Daten zum Bauherrn/zur Bauherrin, zum Grundstück und zum Bauvorhaben inklusive Entwurf
  • Daten zum Verfasser/zur Verfasserin des Entwurfs sowie dessen Bestätigung, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten wurden und werden
  • Qualifizierungsnachweise des Erstellers, die ihn zur Erstellung bautechnischer Entwürfe befähigen Muster (Hamburg): https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/BA-6210-13.pdf

Die Anzeige muss vom Verfasser/von der Verfasserin unterzeichnet werden - das ist in der Regel der Bauherr/die Bauherrin oder ein beauftragter Architekt/eine beauftragte Architektin, der dann auch die Haftung übernimmt und bei Schwierigkeiten dafür gerade zu stehen hat.

Wichtig: Pflichten als Bauherr:in Bevor Sie die Anzeige samt den notwendigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle einreichen, prüfen Sie bitte die Vollständigkeit noch einmal genau - nachreichen können Sie nämlich nichts. Bei fehlenden Unterlagen müssen Sie eine komplett neue Anzeige einreichen, die wiederum Kosten verursacht.

Welche Vorschriften werden im Zusammenhang mit der Bauanzeige geprüft?

Wesentlich ist also, dass der für das jeweilige Gebiet geltende Bebauungsplan beachtet und alle dort verankerten Regeln eingehalten werden. Diese werden von der Gemeinde detailliert aufgestellt, um beispielsweise auch städtebauliche Belange bei neuen Baumaßnahmen zu schützen. Diese Bebauungspläne können Sie im zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde einsehen. Sollte Ihr geplantes Bauvorhaben diese Vorschriften sprengen, wird ein Bauantrag notwendig.

Wer darf eine Bauanzeige einreichen?

Grundsätzlich dürfen Sie dies als Bauherr:in selbst, allerdings ist eine Fachperson zur Erstellung des Entwurfs und zur Beschreibung des Bauprojektes einzuschalten, die entsprechende Qualifikationen vorweisen kann. Das ist in der Regel ein Architekt/eine Architektin oder ein Bauingenieur/eine Bauingenieurin.

Welche Landesbauordnungen sind gültig - und wo sind sie zu finden?

Hier gelangen Sie zu einer Auflistung aller aktuell gültigen Landesbauordnungen: https://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html

Fazit

Bauanzeige für kleine Bauvorhaben - Bauvoranfrage und -Antrag für größere

Als Spezialisten für Grundrisse sind wir selbstverständlich regelmäßig mit der Umsetzung von Entwurfszeichnungen befasst - und die werden sowohl für das Baugenehmigungsverfahren als auch für das Einreichen einer Bauanzeige benötigt. Naturgemäß müssen Sie als Bauherr:in bei kleineren Bauvorhaben deutlich weniger Dokumente und Unterlagen einreichen. Im Prinzip dreht sich alles um den jeweiligen Bebauungsplan: Sie müssen mit der Bauanzeige belegen, dass Sie die dort definierten Regeln exakt einhalten. Verantwortlich dafür zeichnet ein Architekt/eine Architektin oder ein Bauingenieur/eine Bauingenieurin, der die verbindlichen Erklärungen auch unterzeichnet. Sie als Bauherr:in sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass alle einzureichenden Unterlagen vollständig sind. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema haben, dann wenden Sie sich bitte an uns - wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.

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