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Brandschutzmaßnahmen bei Bürogebäuden

Brandschutz Bürogebäude

Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz für Einfamilienhäuser sind relativ niedrig. Geht es jedoch um größere Bauwerke, sieht das schon ganz anders aus. So wird beispielsweise zwischen baulichen Brandschutzmaßnahmen für ein Bürogebäude und den entsprechenden Brandschutzkonzepten in einem Gebäude unterschieden. Solche gesetzlichen Erfordernisse gibt es natürlich nicht nur für Bürogebäude, sondern für alle Arten von Sonderbauten – vom Hochhaus über das Krankenhaus und die Schule bis hin zum Hotel oder Einkaufscenter.

Was ist der bauliche Brandschutz?

Eine der wichtigsten Grundlagen für korrekte Brandschutzmaßnahmen bei einem Bürogebäude ist der bauliche Brandschutz. Darunter versteht man alle baulichen Maßnahmen, die eine Brandentstehung und -ausweitung sowie eine Brandübertragung (beispielsweise auf andere Stockwerke oder auch auf andere Gebäude) so weit wie möglich reduzieren oder sogar verhindern können.

Dabei geht es hauptsächlich um die verwendeten Materialien und Bauteile sowie deren Feuerwiderstand und Brandverhalten. Darüber hinaus gehört auch die Planung von Fluchtwegen, Brandabschnitten und Brandschutztüren zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen für ein Bürogebäude.

Diese Anforderungen sind gesetzlich in den Landesbauordnungen geregelt, da das Baurecht Sache der Bundesländer ist. Sie basieren auf der Musterbauordnung (MBO), §14.

Grundsätzlich orientieren sich die gesetzlichen Vorgaben für die baulichen Brandschutzmaßnahmen an der Größe und Höhe eines Gebäudes. Einfach ausgedrückt, bedeutet das: Je höher und größer ein Gebäude ist, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz. Aus diesem Grund werden alle Gebäude einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf unterschiedliche Klassen, wobei Ein- und Zweifamilienhäuser meistens in den Gebäudeklassen (GK) 1 und 2 zu finden sind, während Bürogebäude zu der Gebäudeklasse 3, 4 oder 5 zählen können. Je nach Gebäudeklasse müssen Materialien und Bauteile dann feuerhemmend, hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein.

Im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen für ein Bürogebäude zählen nachfolgende Bestandteile zum baulichen Brandschutz:

  • Tragende Wände und aussteifende Bauteile: Sie müssen im Fall eines Brandes so lange Widerstand leisten, bis alle Menschen gerettet sind.
  • Brand- und Trennwände: Sie begrenzen die Brandausbreitung innerhalb eines bestimmten Gebäudesektors.
  • Treppen, Treppenhäuser, Flure: Sie müssen als Rettungswege sichergestellt werden.
  • Außenwände: Besondere Anforderungen, nur wenn geschossübergreifende Hohlräume im Gebäude vorhanden sind oder wenn brennbare Baustoffe verwendet wurden.
  • Decken: Sie hindern das Feuer daran, von einem Geschoss zum nächsten überzuspringen und sich möglicherweise auf das gesamte Gebäudeinnere auszubreiten. So können unter Umständen auch Fluchtwege versperrt werden.
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Löschwasserversorgung

Auch die Art und die Nutzung bestimmt die Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude – je mehr Personen sich dort aufhalten, die bei einem Brand evakuiert werden müssen, umso umfassender muss der Brandschutz sein. So ist es nicht verwunderlich, dass es beispielsweise für Krankenhäuser, Schulen und Hotels eigene Brandschutzregelungen gibt, die ebenfalls in den Landesbauordnungen geregelt sind.

Weitere Arten des Brandschutzes

Die baulichen Brandschutzmaßnahmen für ein Bürogebäude werden außerdem vom anlagetechnischen und organisatorischen ergänzt.

Was ist der anlagentechnische Brandschutz?

Beim anlagentechnischen Brandschutz im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen für ein Bürogebäude geht es hauptsächlich um Brandschutztechnik. Damit soll gewährleistet werden, dass Brände frühzeitig erkannt werden, Alarm ausgelöst wird und die Räumung des Gebäudes zügig erfolgen kann. Anlagentechnischer Brandschutz sorgt dafür, dass Rettungswege so gesichert werden, dass sie entweder verhindern, dass sich ein Brand weiter ausbreiten kann oder aber, dass Feuer und Rauch ferngehalten werden. Zu diesen technischen Geräten zählen beispielsweise Sprinkleranlagen, Feuerlöscher und Rauchmelder.

Grundsätzlich werden anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen in vier Kategorien aufgeteilt. Diese sind abhängig von den jeweiligen Anforderungen in einem Bürogebäude:

Kategorie 1 Vollschutz

Alle Räume werden mit Meldeanlagen zur Branderkennung ausgestattet.

Kategorie 2 Teilschutz

Es werden bestimmte Brandabschnitte mit technischen Anlagen auf Feuer überwacht. Ein solcher Brandabschnitt kann beispielsweise ein Raum mit besonderen Gefährdungen sein.

Kategorie 3 Schutz von Fluchtwegen

Es werden nur die gekennzeichneten Fluchtwege mit entsprechenden Sicherheitsanlagen bestückt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Menschen, die sich zum Zeitpunkt eines Feuers im Gebäude befinden, dieses problemlos über die Fluchtwege verlassen können.

Kategorie 4 Einrichtungsschutz

Hier werden nur die Räume mit passender Brandschutztechnik ausgestattet, die über schützenswerte Einrichtungsgegenstände verfügen. Meistens handelt es sich hierbei um einzelne Brandabschnitte.

Technische Geräte und Anlagen im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude

Zum anlagentechnischen Brandschutz zählen beispielsweise folgende Geräte und Anlagen:

  • Brandmeldeanlagen und Brandsteuerung der Aufzüge
  • Automatische Feuerlöschanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Alarmanlagen

Wer ist für den anlagentechnischen Brandschutz verantwortlich?

Der anlagentechnische Brandschutz ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. In der Regel ist dafür das Unternehmen verantwortlich. Je nach Umfang zu umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude bestellt das Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten/eine Brandschutzbeauftragte, der/die einen Teil dieser Aufgaben übernimmt.

Jedes betroffene Unternehmen muss seine Brandschutzmaßnahmen sowie seine Ziele zum Schutz im Rahmen eines betrieblichen Brandschutzkonzepts dokumentieren. Dieses Konzept ist darüber hinaus auch der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsnachweis. Ein Brandschutzkonzept beinhaltet außerdem immer auch die Anforderungen aus dem baulichen Brandschutz sowie dem organisatorischen Brandschutz.

Was ist der organisatorische Brandschutz?

Auch der organisatorische Brandschutz zählt zu den Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude, um die Entstehung eines Brands möglichst im Voraus zu verhindern. Dabei wird in betrieblichen und abwehrenden Brandschutz unterschieden.

Bricht trotz aller vorbeugenden Maßnahmen dennoch ein Feuer im Bürogebäude aus, sollen die Maßnahmen aus dem organisatorischen Brandschutz dafür Sorge tragen, die Brandschäden möglichst gering zu halten.

Da alle Brandschutzmaßnahmen – also sowohl der bauliche, der anlagentechnische als auch der organisatorische – zusammenhängen, kann ein Unternehmen im Rahmen der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude auch prüfen, wie wirksam die Vorkehrungen im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz sind.

Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz

Auch wenn die Verantwortung für Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude beim Unternehmen liegt, sollte der organisatorische Brandschutz als Gemeinschaftsaufgabe aller Mitarbeitenden angesehen werden. Egal wie perfekt alle präventiven Maßnahmen zusammengestellt wurden, das Verhalten aller Mitarbeitenden in Gefahrensituationen ist letztendlich ausschlaggebend, damit im Fall der Fälle eine wirksame Bekämpfung von Explosionen und/oder Bränden möglich ist.

Zu den Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz zählen:

  • Regelmäßige Brandschutzunterweisungen aller Mitarbeitenden
  • Notfallübungen durchführen, damit im Gefahrenfall jeder weiß, was er/sie zu tun hat
  • Ernennung von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfenden und Evakuierungshelfenden
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsstätte
  • Erstellung einer Brandschutzordnung für das Gebäude
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen (hier unterstützen unter Umständen auch detaillierte und maßstabsgetreue Geschosspläne)
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Bestimmung von Ersthelfenden und Erstellung von Regeln zur "Ersten Hilfe"
  • Je nach Art des Unternehmens und entsprechendem Gefährdungspotenzial (z. B. bei Chemie-Unternehmen) sollten Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entwickelt werden

Wer ist für den organisatorischen Brandschutz verantwortlich?

Wie der anlagentechnische Brandschutz ist auch der organisatorische Brandschutz Sache des Unternehmens. Wie bereits erwähnt, können bestimmte Bereiche dieser Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude an Brandschutzbeauftragte oder andere qualifizierte Mitarbeitende übertragen werden. Grundsätzlich hat das Unternehmen eine Unterweisungspflicht für seine Mitarbeitenden. Es muss über Brandschutzmaßnahmen aufklären und die Kenntnisse der Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen auffrischen.

Fazit

Sie sehen, dass es reichlich Anforderungen auf verschiedenen Ebenen für Brandschutzmaßnahmen in einem Bürogebäude gibt. Im Detail auf jeden einzelnen Bereich einzugehen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Wir hoffen jedoch, dass wir Ihnen einen grundsätzlichen Überblick zu dieser Thematik geben konnten. Sind Sie gerade zum/zur Brandschutzbeauftragten ernannt worden, empfehlen wir Ihnen als Lektüre das "Handbuch Brandschutzvorschriften", das im FORUM-Verlag erschienen ist.

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Autor

Martina Züngel-Hein

Redakteurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P029