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Ein Überblick zum Freiflächenplan

Spätestens bei einem Bauantrag taucht oftmals, aber nicht zwingend, der Begriff Freiflächenplan oder auch Freiflächengestaltungsplan auf. Diese zählen zu den notwendigen Bauvorlagen für die vollständigen Unterlagen eines Baugenehmigungsverfahrens. Doch was genau ist ein solcher Plan überhaupt? Wir erläutern den Inhalt, klären, was ein qualifizierter Freiflächenplan ist und beschreiben, was es diesbezüglich zu beachten gibt.

Was ist ein Freiflächenplan?

Vereinfacht gesagt, werden auf diesem Plan die Außenanlagen und die Freiflächengestaltung zeichnerisch dargestellt. Im Detail geht es darum, dass Elemente der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur auf den Punkt bzw. auf das Papier gebracht werden.

Insbesondere finden sich auf dem Freiflächenplan spezifische Angaben zu geographischen, begrünten und versiegelten Flächen. Außerdem finden sich hier auch unter Schutz stehender Baumbestand und geplante Neugestaltung der Bepflanzung wieder. Dabei ist es unerheblich, ob vom Freiflächenplan oder Freiflächengestaltungsplan gesprochen wird, weil damit dasselbe gemeint wird.

Der Freiflächenplan wird von einem/einer Fachplaner:in erstellt und wird im Maßstab 1:100 dem Baugenehmigungsantrag beigefügt. Wichtig hierbei ist, dass der Plan die Unterschriften aller am Bauvorhaben Beteiligten aufweisen muss – also von Bauherren oder von der Bauherrin, von sonstigen Antragstellern/Antragsstellerinnen und von dem/der Entwurfsverfasser:in.

Grundsätzlich muss der Freiflächenplan auf Verlangen des zuständigen Baubehörde erstellt und vorgelegt werden. Die Baubehörde fordert einen solchen Plan beispielsweise dann an, wenn das Bauvorhaben bzw. das Baugrundstück unmittelbar an Bereiche angrenzt, die sich in Baumschutzsatzungen oder ähnlichem befinden, wie z.B. die Bebauung an einem Ortsrand. Der Freiflächengestaltungsplan ist auch dann erforderlich, wenn laut Bebauungsplan bestimmte Vorgaben zur Freiflächengestaltung einzuhalten sind (beispielsweise bei Vorgaben für die Neubepflanzung von Bäumen mit einem bestimmten Stammumfang).

Bei einem Nutzungsänderungsantrag ist die Vorlage des Freiflächengestaltungsplans jedoch nicht notwendig.

Inhalt eines Freiflächenplans

Der Freiflächengestaltungsplan ist nicht mit dem Lageplan zu verwechseln. Auch wenn ähnliche oder identische Angaben in den beiden Plänen gemacht werden, können diese nicht gleichgesetzt werden. Zu den Angaben, die im Freiflächengestaltungsplan zu berücksichtigen sind, gehören:

  • Die exakte Bezeichnung des Baugrundstücks sowie der Nachbarflurstücke
  • Angaben zur Abwasserführung und zur Entwässerung des Baugrundstücks
  • Die Höhen und Höhenverläufe des Flurstücks
  • Die Vegetationsflächen und versiegelten Flächen
  • Der schützenswerte Baumbestand und die geplante Neupflanzung
  • Alle vorhandenen und sämtliche geplanten baulichen Anlagen
  • Sämtliche vorhandenen oder geplanten Baugrenzen und –linien des Baugrundstücks sowie die angrenzenden Verkehrsflächen
  • Existierende Nachbargebäude sowie Abstandsflächen
Freiflaechen Lageplan

Was ist der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan?

Zusätzlich zu den eben genannten Angaben beinhaltet ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan noch weitere Inhalte. Dazu zählen u.a. die Anforderungen an Naturschutz und Umweltschutz (beispielsweise die Berücksichtigung besonderer Pflanzen- oder seltener Tierarten auf dem Baugrundstück und ein Konzept zu deren Erhalt und Schutz). Des Weiteren muss den Anforderungen der Feuerwehr, z.B. hinsichtlich des Brandschutzes und der Zuwegung, Rechnung getragen werden. Ebenso sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit, speziell bei öffentlich genutzten Bauvorhaben, zu beachten (z.B. ebenerdige Zugänge, Rampen, Aufzüge, etc.).

Was gibt es noch zu beachten?

Jede Gemeinde entwickelt sich unterschiedlich und muss entsprechend individuell auf die Bedürfnisse eingehen. Daher gibt es in sogenannten Merkblättern neben den formalen Anforderungen an den Freiflächengestaltungsplan auch spezifische Angaben, die Allgemeingültigkeit für die Bebauungsflächen der jeweiligen Gemeinde besitzen.

Als sehr anschauliches Beispiel dafür dient das Merkblatt zum Baumbestandsplan und Freiflächengestaltungsplan der Stadt Nürnberg in Bayern. Darin werden u.a. folgende Anforderungen und Festlegungen dokumentiert, als auch exemplarisch dargestellt:

  • Die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Bestandsbäume
  • Angabe und klare Darstellung der Arten und der Pflanzqualitäten bei Gehölzen
  • Darstellung und Abgrenzung der anzulegenden Vegetation mit eindeutiger, grafisch klar ablesbarer Abgrenzung der einzelnen Flächen (Bäume, Sträucher, Hecken, Stauden, Bodendecker, Rasen etc.)

Haben Sie weitere Fragen zum Freiflächenplan? Ist für Ihr Bauvorhaben ein solcher Plan erforderlich? Wir beraten Sie diesbezüglich im Zusammenhang mit dem Lageplan und klären weiterführende Fragen dazu.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

P013