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Mindestanforderungen für den bemaßten Grundriss

Es ist unser Ziel, Ihnen qualitativ hochwertige Produkte zu liefern. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass wir auf gewisse Mindestanforderungen Ihrerseits als Informationsgrundlage für die Erstellung Ihres bemaßten Grundrisses angewiesen sind. Dadurch sollen zeitraubende Korrekturschleifen vermieden werden. Daher bitten wir Sie, bei Auftragserteilung möglichst alle folgenden Mindestanforderungen einzuhalten:

1 Vorlage

Es geht nichts ohne eine Vorlage. Jedoch ist es nicht selbstverständlich, alte Grundrisse für die eigene Immobilie vorliegen zu haben. In solchen Fällen sind von Ihnen erstellte Handzeichnung die einzige Möglichkeit, eine Vorlage für den bemaßten Grundriss zu erlangen.

Bitte beachten Sie, dass Handskizzen als Vorlage für den bemaßten Grundriss regelmäßig zu Nachfragen, Verzögerungen und Zusatzkosten führen. Insbesondere wenn Treppen, Dachschrägen oder nachträgliche An- oder Umbauten in dem Objekt dargestellt werden sollen, führt dies häufig zu Fehlerquellen (siehe Anforderungen #3 Vertikale Bauteile).

Sollten Sie keine Vorlage zur Hand haben, dienen nachfolgende Anleitungen und Checklisten dabei, Sie beim Aufmaß und/oder bei der Erstellung einer Handzeichnung zu unterstützen:

Was soll gemacht werden? Name und Link zur Anleitung/PDF Artikel-Nummer
Aufmaß nehmen Anleitung zum Aufmass nehmen B005
Maße dokumentieren Aufmassblatt H004
Erstellung einer Handzeichnung Wie gehe ich bei der Handzeichnung meines Grundrisses vor? E014
Checkliste Handzeichnung Mindestanforderungen für Handzeichnungen E015

2 Maße

Um einen bemaßten Grundriss zu erstellen, sind wir auf korrekte Maße angewiesen. Dies bedeutet, dass wir für jeden Raum die Längen und Breiten benötigen. Entweder die Raummaße sind bereits in alten Grundriss-Vorlagen vermerkt oder Sie vermessen mithilfe unserer Anleitung selbst und tragen die Maße in die Vorlage ein.

Gut zu wissen: Umso detailliertere Maßangaben Sie uns bereitstellen, desto präziser können wir Ihren bemaßten Grundriss zeichnen. Zusätzliche Maßangaben, wo beispielsweise Türen, Fenster, etc. liegen und deren Ausmaße garantieren, dass wir diese Bauteile korrekt zeichnen und in Ihrem bemaßten Grundriss platzieren können.

3 Vertikale Bauteile

Solche Objekte mit vertikalen Bauteilen, wie Treppen, Dachflächenfenster, Dachschrägen und Dachgauben, zu denen keine alten Grundrisse als Vorlage existieren, stellen eine Herausforderung dar. Das liegt daran, dass es für Neulinge oder Ungeübte manchmal aufwendig und kompliziert ist, diese vertikalen Bauteile korrekt auszumessen und zusätzlich in einer Handzeichnung richtig einzuzeichnen.

Wählen Sie aus folgender Tabelle die vertikalen Bauteile aus, die in Ihrer Immobilie vorhanden sind und lesen Sie dazu die Anleitungen für das Aufmaß:

Um welche vertikalen Bauteile geht es? Name und Link zur Anleitung/PDF Artikel-Nummer
Treppen Treppen messen F007
Dachschrägen Dachgauben Dachschrägen korrekt ausmessen W019
Dachflächenfenster Dachflächenfenster ausmessen W021

3.1 Treppe

Für das Bauteil Treppe gibt es drei essentielle Angaben, die wir benötigen und die wie folgt lauten:

  • Laufrichtung
  • Breite der Treppe
  • Länge der Treppe

3.2 Dachschrägen

Bei Objekten mit Dachschrägen benötigen wir die Angaben zur 1-Meter und zur 2-Meter-Linie:

1-Meter- und 2-Meter-Linie:

Dachschräge Höhenlinien

3.3 Dachgauben und/oder Dachflächenfenster

Als erstes ist die Angabe notwendig, ob es sich um Dachflächenfenster (also solche Fenster, die flächig in die Dachschräge eingebaut sind) handelt, oder ob es sich um Fenster in einer Gaube (vertikal eingebautes Fenster mit einem Dachvorsprung) handelt. Bei einem Dachflächenfenster bitten wir Sie darum, das Kürzel DFF in die Vorlage einzutragen.

Aufmaß einer Dachgaube:

Eckpunkte Dachgaube

Aufmaß eines Dachflächenfensters:

Eckpunkte Dachflächenfenster

4 Raumhöhe

Die Raumhöhe stellt auch ein wichtiges Maß dar, dass Sie uns mitteilen sollten. Sie ist insbesondere für Räume im Keller- oder Dachgeschoss von Belang, da hierfür baurechtliche Mindestmaße vorgegeben sind hinsichtlich der Raumhöhe. Lesen Sie speziell dazu unsere Checklisten, anhand derer Sie feststellen können, ob die Fläche in Ihrem Keller- oder Dachgeschoss als Wohnfläche zählt:

Um welche Fläche geht es? Name und Link zur Anleitung/PDF Artikel-Nummer
Kellergeschoss Checkliste Wohnflächenberechnung Kellergeschoss W013
Dachgeschoss Checkliste Wohnflächenberechnung Dachgeschoss W010

Fazit

Es gibt einige Mindestanforderungen, um eine erfolgreiche Erstellung eines bemaßten Grundrisses zu gewährleisten. Aber mit etwas Fleiß und unseren Anleitungen sollten auch Sie die notwendigen Angaben zusammentragen können, um uns diese zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie auf Hürden stoßen oder weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Stand 03/2023

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

C002