Erläuterung zum Bestellformular
Nachfolgend geben wir Ihnen ausführliche Informationen zu den einzelnen Optionen im Bestellprozess:
Inhaltsverzeichnis

Anzahl Etagen
Es kann hilfreich sein, beim Ermitteln der Anzahl der Etagen die Wege in der Immobilie gedanklich abzulaufen und durchzuzählen: Handelt es sich beispielsweise um ein Mehrfamilienhaus, so betreten Sie i.d.R. über das Erdgeschoss das Treppenhaus (erste Etage). Von dort gelangen Sie in das Kellergeschoss (zweite Etage) und das 1. Obergeschoss (dritte Etage). Im 1. Obergeschoss haben können Sie weiter nach oben in das 2. Obergeschoss (vierte Etage). Von diesem 2. Obergeschoss haben Sie womöglich noch Zugang zum Dachgeschoss (fünfte Etage). Somit hat dieses Mehrfamilienhaus 5 Etagen.
Natürlich müssen nicht sämtliche existierende Etagen gezeichnet werden, sondern nur die Etage(n), die Sie auch wirklich benötigen. In diesem Zusammenhang nochmal zur Erinnerung, dass unser Preismodell so aufgebaut ist, dass wir in der Einheit von sieben Räumen pro Grundriss rechnen. Sollten Sie beispielsweise einen Grundriss für Ihre Wohnung im Erdgeschoss bestellen, diese Wohnung jedoch 10 Räume aufweisen (es zählen auch die Räume Badezimmer und Küche einzeln als Räume), dann zahlen Sie zwei Grundrisse.
Art der Immobilie
Die Art der Immobilie ist aus verschiedenen Gründen von Belang: Die Angabe, wenn es beispielsweise eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist, für die Sie eine Wohnflächenberechnung bestellt haben, ist für uns sehr hilfreich. In diesem Fall zählt nämlich die Fläche des frei zugänglichen Treppenhauses nicht zur Wohnfläche Ihrer Wohnung. Handelt es sich jedoch um eine Maisonette-Wohnung in einem Einfamilienhaus wird die Fläche der Maisonette-eigenen Treppe teilweise hinzugerechnet, die des Treppenhauses jedoch weiterhin nicht. Demnach macht es einen erheblichen Unterschied, um welche Art von Immobilie es sich handelt.
In der Auswahlliste finden Sie folgende Arten der Immobilie:
Etagenwohnung ETW: Abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes
Einfamilienhaus EFH: Eigenständiges Objekt, in dem nur eine Familie wohnt
Mehrfamilienhaus MFH: Objekt mit mehreren Wohneinheiten für mehrere Bewohner
Doppelhaushälfte DHH: Ein einzelnes Objekt, in dem zwei Familien oder Bewohner in eigenständig abgeschlossenen Wohneinheiten leben
Reihenhaus RH: Mindestens drei Wohnobjekte, die in Reihe aneinandergebaut sind
Commercial: Gewerblich genutzte Objekte
Sonstiges: Andere Objekte, die zu keinem der voran genannten gehören
Wenn Sie sich unsicher sind, zu welcher Art der Immobilie Ihr Objekt gehört, empfehlen wir den Beitrag “Die wichtigsten Haustypen im Überblick”.
Maßstab
Wir haben täglich mit den verschiedensten Maßstäben zu tun – da Sie als Kunde/Kundin aber eventuell nicht jeden Tag damit in Berührung kommen, hier eine detaillierte Erklärung zu den Optionen beim Maßstab.
Option 1:
Der Standardwert ist: A3/1:100 - das bedeutet, dass der Grundriss im Maßstab 1:100 erstellt wird und auf das Papierformat/Layout DIN A3 gelegt werden sollte. Dies ist die Standard-Option für bemaßte Grundrisse für Finanzierungen und Bauanträge etc.
Option 2:
Eine weitere Option ist ein bestimmter, von Ihnen vorgegebener Maßstab (z. B. 1:100, 1:150 usw.). In diesem Fall wird das Layout bzw. das Papierformat dem gewünschten Maßstab des Grundrisses folgen.
Option 3:
Eine weitere Möglichkeit ist die Vorgabe des Layouts im Papierformat "A4" (DIN A4) oder "A3" (DIN A3). In diesem Fall folgt der Maßstab des Grundrisses dem Layout/Papierformat.
Dies bedeutet: Der Maßstab ist nicht die relevante Kennzahl. Der Grundriss sollte auf dem Layout/Papierformat so groß wie möglich angelegt werden (im besten Fall passt er vollständig auf das Papierformat). Der Maßstab muss nicht beibehalten werden - z.B. 1:1000. Das bedeutet, dass zwar der Maßstab verändert wird, jedoch nicht die Relationen des Objektes.
Diese Option stellt die beste Lösung für die Darstellung von Grundrissen auf Immobilienportalen dar. Das DIN A4-Format eignet sich zudem hervorragend zum Ausdrucken, wenn es als Exposé verwendet werden soll.
2D: 1. Maßkette, 2. Maßkette
Bei der Bestellung von 2D-Grundrissen können zwei Maßketten hinzugebucht werden.
Die 1. Maßkette zeigt die Raumgrößen in Länge und Breite sämtlicher im Objekt befindlicher Räume an. Diese Angaben eignen sich beispielsweise hervorragend für die Einrichtungsplanung.

Beispiel-Grundriss mit Maßkette der Raumgrößen außen

Beispiel-Grundriss mit Maßkette der Raumgrößen innen
Die 2. Maßkette zeigt die Gesamtmaße in Länge und Breite des Objektes an. Dabei ist zu beachten, dass weder die Wandstärken noch die Fenstermaße mit angegeben werden. Diese Maßkette dient daher beispielsweise besonders gut als Übersicht der Ausmaße des Objektes insgesamt zur Einordnung auf einem Grundstück. Sie wird immer außen am Objekt platziert.

Beispiel-Grundriss mit zwei Maßketten

Beispiel-Grundrisse mit Maßkette der Gesamtmaße
Gut zu wissen: Beim Produkt “2D-Grundriss” werden Ihre Maße nicht auf ihre Richtigkeit überprüft, da hier der Fokus auf der optischen Darstellung Ihres Grundrisses liegt. Beim Produkt “Bemaßter Grundriss” werden wir Sie auf Unstimmigkeiten in Ihren übermittelten Maßen hinweisen, da hier die Richtigkeit der Angaben im Vordergrund steht.
Wohnfläche
Mit dem Begriff ‘Wohnfläche’ sind die Raumflächen gemeint, die ausschließlich einer einzelnen Wohnung oder einem einzelnen Haus zugeordnet werden können und zu Wohnzwecken dienen. Die Raumflächen sind die Bodenflächen, die von hochgehenden Bauteilen, wie z.B. Wänden, Türen und Fenster, umgeben sind.
Obwohl es vier Normen zur Berechnung der Wohnfläche gibt, sind die folgenden zwei Normen am gängigsten und werden auch von uns angeboten:
1. Wohnflächenverordnung (WoFlV): Hierbei wird zwischen solchen Räumen unterschieden, die zur Wohnfläche angerechnet werden und solchen Räumen, die nicht hinzugerechnet werden. Bekannt ist die WoFlV auch dadurch, dass die Dachschrägen relevant sind bei der Wohnflächenberechnung und Flächen mit einer Höhe unter zwei Metern nur anteilig berechnet werden.
2. DIN 277: Hierbei wird bei der Flächenermittlung zwischen Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen unterschieden.
In der Anwendung sieht es so aus, dass die WoFlV vorwiegend für die Berechnung von Wohnflächen von Wohnungen benutzt wird. Dahingegen kommt die DIN 277 hauptsächlich bei Einfamilienhäusern und kommerziellen Objekten zum Einsatz. Die Unterscheidung ist deswegen relevant, weil unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der Berechnung existieren.
Wir empfehlen Ihnen zwecks umfassenderen Einblicks den Beitrag “Gegenüberstellung der Normen zur Wohnflächenberechnung”.
Die Wohnfläche berechnen wir z.B. bei den Produkten “Wohnflächenberechnung” und “Bemaßter Grundriss” sowie wenn Sie eine Flächenaufstellung der Räume Ihres Objektes wünschen. Was sich genau hinter Letzterem verbirgt, haben wir Ihnen in dem separaten Beitrag “Flächenaufstellung” zusammengefasst.