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Mindestanforderungen Aufteilungsplan

Sie sind Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die die Aufteilung einer neu erworbenen Immobilie durchführen möchte und benötigen nun einen Aufteilungsplan? Gerne erstellen wir für Sie die technischen Zeichnungen wie Grundrisse, Haus-Schnitte und Haus-Ansichten. Diese Unterlagen sind essenziell für die Teilungserklärung, die beim Bauamt eingereicht werden muss. Damit wir von Grundriss Butler mit der Erstellung Ihres Aufteilungsplans können, listen wir Ihnen die Mindestanforderungen für einen Aufteilungsplan auf.

Vorlage

Wie auch für unsere anderen Produkte sind wir bei der Erstellung eines Aufteilungsplans ebenso auf eine Vorlage angewiesen. Diese können entweder (alte) vorhandene Grundrisse (lesen Sie sich dazu die Mindestanforderungen für den bemaßten Grundriss durch) oder auch Handzeichnungen (lesen Sie sich dazu die Mindestanforderungen für Handzeichnungen durch) sein.

Gut zu wissen: Falls Sie weder einen alten Grundriss noch eine Handzeichnung vorliegen habe, können Sie mithilfe einer Reihe von Anleitungen eine Handzeichnung erstellen: PDF Anleitung zum Aufmaß nehmen und die Beiträge Aufmaß nehmen leicht gemacht sowie Wie gehe ich bei der Handzeichnung meines Grundrisses vor?

Maße

Achten Sie darauf, dass für sämtliche Räume auch die Maße in Länge und Breite vorliegen. Entweder die Maße sind laut eines vorhandenen Grundrisses bekannt, oder aber Sie ermitteln diese, wie unter dem obigen Punkt ‘Vorlage’ bereits in der Anleitung zum Aufmaß nehmen erläutert.

Nummerierung und Kennzeichnung der Flächen und Wohneinheiten

In Ihrer Vorlage für den Aufteilungsplan müssen die Flächen klar erkennbar und voneinander zu unterscheiden sein, die zum sogenannten Sondereigentum und zum Gemeinschaftseigentum gehören. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie folgende Nummerierung und Markierung in Ihrer Vorlage eintragen müssen:

  • Sämtliche Räume, die von einer Wohnung eingenommen werden (=Sondereigentum) bitte mit einer Ziffer nummerieren (und/oder optional die einzelnen Wohneinheiten farblich umranden).
    Beispiel: In einem Doppelhaus mit zwei 3-Raum-Wohnungen stehen dann in den Räumen Diele, Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer und Bad der einen Wohnung die Ziffer ‘1’ und in den entsprechenden Räumen der anderen Wohnung die Ziffer ‘2’.

    Achtung: Es werden sämtliche Räume, die zu einer abgeschlossenen Wohneinheit gehören, wie beispielsweise Flur, Badezimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche, mit der gleichen Nummer gekennzeichnet.

  • Beschriften Sie bitte zusätzlich den Eingang der Wohneinheiten mit der Nummer sowie die zugehörigen sonstigen Räume. Sollten beispielweise die beiden Wohneinheiten des Doppelhauses über eigene Garagen und Keller verfügen, werden diese auch mit den zugehörigen Ziffern gekennzeichnet. da die Flächen den einzelnen Wohnungen direkt zugeordnet werden können.
  • Sämtliche Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden (=Gemeinschaftseigentum) markieren Sie bitte mit einem ‘G’.
    Beispiel: In dem besagten Doppelhaus gibt es ein gemeinschaftliches Treppenhaus und einen Heizungsraum, daher werden die Flächen als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnet.

    Gut zu wissen: Sie sind sich nicht mehr sicher, was zum Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in Ihrem Objekt gehört? Lesen Sie gerne unsere Beiträge Wissenswertes rund um den Aufteilungplan und Ablauf der Teilungserklärung eines Mehrfamilienhauses, um eine klare Differenzierung der Begriffe zu erhalten und abzuschätzen, ob Sie an alles gedacht haben.

Beispiel eines Aufteilungsplans

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie ein fertiger Aufteilungsplan aussieht, haben wir Ihnen ein Beispiel beigefügt. Darin sind alle angesprochenen Punkte der Mindestanforderungen umgesetzt.

Aufteilungsplan Grundriss Erdgeschoss

Erläuterung des Beispiel-Aufteilungsplans

In diesem Aufteilungsplan sind zwei Flächen (exemplarisch, zur besseren Darstellung, blau und rot markiert) im sogenannten Sondereigentum gekennzeichnet. Das bedeutet, dass es sich um zwei voneinander unabhängig betretbare und in sich abgeschlossene Wohneinheiten mit je einem Badezimmer und einer Küche handelt. Alle zugehörigen Räume der Wohneinheit weisen die Nummer 1 bzw. 2 auf. Die Treppenhausfläche stellt Gemeinschaftseigentum dar und ist mit einem ‘G’ markiert.

Bitte beachten Sie, dass der eigentliche Aufteilungsplan nicht farblich markiert ausgeliefert wird. Es handelt sich beim obigen Bild lediglich um ein Darstellungsbeispiel, um Sonder- und Gemeinschaftseigentum voneinander optisch zu differenzieren.

Fazit

Wenn Sie sich bei Bestellung an diese Mindestanforderungen halten, können wir Ihren ganz persönlichen Aufteilungsplan schnell und akkurat umsetzen. Bei Fragen können Sie uns gerne schreiben.

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Autor

Nathalie Pfeiffer

Fachjournalistin und Bauingenieurin

Dieser Artikel hat die Nummer:

C025