Glossar
Notar/Notarin
Ein Notar/eine Notarin ist eine juristische Fachperson, die gesetzlich befugt ist, wichtige rechtliche Dokumente zu beglaubigen, Verträge zu erstellen und rechtliche Beratung zu leisten, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dazu zählen u.a. die Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts.