Glossar
Teileigentum
Als Teileigentum werden solche Flächen definiert, die in Mehrfamilienhäusern beispielsweise gewerbliche Flächen einnehmen. Diese Flächen dienen ausdrücklich nicht zu Wohnzwecken, müssen Brand- und Schallschutzbestimmungen einhalten, sowie abgetrennt und verschlossen werden können.
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung beinhaltet eine Reihe von Dokumenten, die die rechtlichen Eigentumsverhältnisse in Eigentümergemeinschaften regelt und bindend festlegt. Dazu gehören der Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Gemeinschaftsordnung. Mehr erfahren...
Tischlerplatte
Eine Tischlerplatte besteht aus drei Schichten, eine mittlere Schicht aus quer oder längs miteinander verleimten Holzstäben und zwei flankierenden Schichten aus Holzfurnier, also dünnen Holzschichten, die die gesamte Platte abdecken.
Traufe
Die Traufe ist der unterste horizontale Abschluss eines Daches, an dem die Dachfläche endet und das Regenwasser in die Dachrinne abgeleitet wird. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Dach und Wand.
Treppenauge
Das Treppenauge ist der Luftraum, der sich auf der Innenseite eines Treppenlaufs und von Treppenabsätzen befindet. Bei Wendeltreppen befindet sich das Treppenauge beispielsweise mittig im Zentrum der kreisförmigen Treppe – daher die Namensgebung.
Treppenlauf
Der Treppenlauf beginnt mit der Antrittsstufe, geht durchgehend über mindestens drei und maximal 17 Treppenstufen (in Wohngebäuden) weiter und endet mit der Austrittsstufe – der letzten Stufe. Er verbindet zwei unterschiedliche Ebenen oder zwei Etagen in einem Wohnhaus.
Typenhaus
Mit Typenhaus werden standardisierte Häuser betitelt. Dabei sind bestimmte planerische oder bauliche Aspekte bereits festgelegt. Beispielsweise kann es sich um standardisierte Grundrisse oder auch um die Gebäudeausstattung (z.B. welche Heizung eingebaut wird) handeln.