Wir haben aktuell viele Aufträge mit unvollständigen Daten, Gesprächsbedarf oder Rückfragen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufträge alle individuell weiterbearbeitet werden müssen und es dadurch zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommt. OK
  • Tel. Sprechzeiten Mo - Fr 10-14 Uhr
  • Kontakt

Glossar

Wohnfläche

Mit diesem Begriff sind Raumflächen gemeint, die ausschließlich einer einzelnen Wohnung oder Haus zugeordnet werden können und zu Wohnzwecken dient. Die Wohnfläche entspricht der Fläche, die von hochgehenden Bauteilen, wie Außen- und Innenwände als auch Türen und Fenster, eingegrenzt wird. Mehr erfahren...

Wohnflächenverordnung (WoFIV)

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Norm für die Berechnung von Flächen in Gebäuden. Sie schreibt genaue Regeln vor, wie die Wohnfläche berechnet wird und ist ausschlaggebend für Miet- oder Kaufverträge, sowie geförderten Wohnraum und die Grundsteuererklärung. Mehr erfahren...

WEG

WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentumsgesetz. Dieses Gesetz dient seit 1951 als rechtliche Grundlage für Eigentümergemeinschaften als auch Wohnungseigentümern/ Wohnungseigentümerinnen und regelt u.a. die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht schafft die rechtliche Grundlage für das Thema Wohneigentum, sei es nun Eigentum in einem Mehrfamiliengebäude oder Flächen, die nicht zu Wohnungszwecken genutzt werden. Es regelt neben dem Erwerb und der Übertragung von Rechten zum Wohnen in einer Wohnung auch die Teilung von gemeinschaftlichem Eigentum.

Wohnungsgrundbuch

Das Wohnungsgrundbuch ist ein Teil des Grundbuchs und enthält Informationen über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte, die sich auf eine spezifische Wohnung oder einen Teil eines Gebäudes beziehen. Es dient zur Dokumentation von Wohnungsrechten.


Wohnungseigentum

Der Begriff Wohnungseigentum wird im Zusammenhang einer Wohnungseigentümerschaft (WEG) benutzt. Es handelt sich um die Flächen, die den einzelnen Mitgliedern einer WEG gehören, die ausschließlich zu Wohnzwecken dient und über die sie selbst entscheiden dürfen, solange die Vorhaben nicht den Belangen der WEG entgegenstehen.


Wohneinheit

Mit Wohneinheit wird eine in sich abgeschlossene und separat begehbare Wohnung bezeichnet. Dabei muss zumindest eine Kochnische, ein Bad mit WC und mindestens ein Raum zur kombinierten Nutzung als Schlaf- und Wohnzimmer vorhanden sein.


Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerin

Die Wohnungseigentümer:innen sind die rechtmäßigen Besitzer:innen von Wohneinheiten in Immobilien. Zumeist bilden mehrere Wohnungseigentümer:innen eine sogenannte Wohnungseigentümerschaft (WEG) die dem Wohnungseigentumsgesetz (auch WEG abgekürzt) unterliegt.

Wohnverhältnis

Mit Wohnverhältnis wird die Lebensqualität beschrieben, die innerhalb der verschiedenen Immobilien gegeben sind. So wird z.B. von einfachen oder gehobenen Wohnverhältnissen gesprochen, womit die baulichen Gegebenheiten und damit einhergehende Lebensqualität definiert werden.