Glossar
Auflassung
Der Begriff Auflassung stammt aus dem Grundstücksrecht und bezieht sich auf die dingliche Einigung, die ein Immobilienverkäufer mit einem Käufer per Verkaufsvertrag zur Übereignung eines grundstücksgleichen Rechts oder eines Grundstücks trifft. Eine Auflassung wird im Grundbuch eingetragen, um die Rechte beider Parteien zu schützen. Bis zur Begleichung des Kaufpreises bleibt das relevante Grundstück jedoch Eigentum des Verkäufers.
Atrium
Der als Atrium bezeichnete zentrale Raum eines Hauses stammt aus der Architektur des Römischen Reiches: In der Mitte des Gebäudes gelegen war dieser meist rechteckige Innenraum von den umliegenden Räumlichkeiten aus zugänglich. Hier hielt sich die Familie auf.
Abstandsflächenbaulast
Die Abstandsfläche soll sicherstellen, dass Gebäude nicht zu nah an das Nachbargrundstück gebaut werden. Dadurch könnte es zu optischen Einengungen und übermäßige Beschattungen kommen, außerdem könnte der Brandschutz beeinträchtigt werden. Um diese Auflagen durchzusetzen, verbietet der Gesetzgeber den Eigentümern von Gebäuden, bestimmte Grundstücksflächen zu bebauen - mit Hilfe einer Abstandsflächenbaulast, die im Grundbuch eingetragen wird.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, sobald der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Mit dieser Vormerkung wird der schuldrechtliche Anspruch dinglich gesichert. Der Anspruch kann sich jedoch nicht nur auf die Eintragung eines Rechts an dem Grundstück, an einem Grundstücksrecht oder grundstücksgleichen Recht beziehen, sondern auch auf die Löschung, die Änderung, des Ranges oder des Inhaltes eines solchen Rechts.
Abdichtungen
Mit Abdichtungen oder auch Bauwerksabdichtungen sind solche Schichten an Bauobjekten gemeint, die erdberührende Bauteile gegen Bodenfeuchte und Stauwasser (Grund-, Hang- und Regenwasser) schützen und somit Feuchtigkeitsschäden an der Baukonstruktion vorbeugen.
Aufteilungsplan / Teilungsplan
Der Aufteilungsplan, oder auch Teilungsplan genannt, ist ein Grundriss, in dem die privaten als auch die gemeinschaftlichen Eigentumsflächenanteile der Eigentümergemeinschaft dargestellt werden. Dabei werden die jeweiligen Flächenanteile nicht in Quadratmeter, sondern in Prozent angegeben. Mehr erfahren...
Abgeschlossenheitserklärung / Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung/Abgeschlossenheitserklärung ist eine formelle Bestätigung dafür, dass die einzelnen Wohneinheiten einer Eigentümergemeinschaft nummeriert und bautechnisch voneinander abgeschlossen sind – als Wohnungen unabhängig betreten und genutzt werden können. Mehr erfahren...