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Glossar

Gaube

Die Gaube wird auch als Dachgaube (Deutschland & Österreich) oder Dachkapfer (Schweiz) bezeichnet. Es handelt sich um einen im geneigten Dach angebrachten Dachaufbau, der die Belüftung und Belichtung des Dachraums verbessert. Mehr erfahren...

Gemeinde

Eine Gemeinde kann eine Stadt, ein Dorf oder mehrere Dörfer, die sich zusammengeschlossen haben, sein. Sie ist eine lokale Einheit, die für die Selbstverwaltung und das öffentliche Wohl einer bestimmten geografischen Region verantwortlich ist und bietet Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen und Infrastruktur. 

Gemeinschaftseigentum

Beim Gemeinschaftseigentum handelt es sich um solche Flächen in einem Gebäude oder Objekt, die sich gemeinschaftlichen Besitz mehrerer Eigentümer:innen befinden. Dazu gehören konstruktive Teile eines Gebäudes, wie z.B. Außenwände und Dach, als auch Flächen, wie z.B. Innenhof und Treppenhaus.

Geschoss

Ein Geschoss steht als Synonym für Etage oder Stockwerk. Es handelt sich dabei um eine horizontale Untergliederung eines Gebäudes. Hierbei gilt es zu beachten, dass im Baurecht genaue Anforderungen an Geschosse gestellt werden, die es zu beachten gilt und das Baurecht auch zwischen Voll- und Staffelgeschoss unterscheidet.

Gesims

Mit Gesims ist ein hervorragendes, horizontales Bauelement an Wänden und Fassaden von Gebäuden gemeint. In der antiken Architektur wurde das Gesims als gestalterisches, verspieltes Element verwendet. Heutzutage wird es wesentlich minimalistischer ausgeführt.

Giebel

Ein Giebel ist das obere Dreieck eines Daches, das dort entsteht, wo zwei Dachschrägen an ihrem höchsten Punkt zusammentreffen. Er prägt die äußere Erscheinung von Gebäuden.

Grundakte

Eine Grundakte ist ein rechtliches Dokument, das Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie enthält. Sie kann Informationen über Eigentumsrechte, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten und andere relevante Daten enthalten.

Grundbuch

Als beschränkt öffentliches Register fungiert das Grundbuch als Verzeichnis aller Grundstücke und grundstückgleicher Rechte, sowie den daran existierenden Eigentumsverhältnissen. Darüber hinaus sind alle mit den Grundstücken verbundenen Belastungen und Rechte eingetragen. Mehr erfahren...

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht der Amtsgerichte, in dem die Grundbücher der jeweiligen Bezirke geführt werden. In diesen Büchern werden Grundstücke und Immobilienbesitz sowie damit verbundene Rechte und Belastungen offiziell registriert und dokumentiert. 

Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug bezieht sich auf ein bestimmtes Grundstück und enthält alle im Grundbuch vermerkten Informationen. Dazu zählen beispielsweise die Daten zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen, aber auch eventuelle Belastungen durch Hypotheken, Grundschulden oder andere Grundpfandrechte.

Grundbuchblatt

Ein Grundbuchblatt ist eine Seite im Grundbuch, auf der Informationen über ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie erfasst sind. Es enthält Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Rechten.

Grunddienstbarkeit

Grunddienstbarkeiten sind Rechte eines Grundstückseigentümers am Nachbargrundstück - das als dienendes bezeichnet wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um Wegerechte handeln. Diese Rechte sind entweder per Vertrag geregelt und an eine bestimmte Person gebunden oder werden im Grundbuch vermerkt, sodass sie bei einem Verkauf des Grundstücks auf den neuen Eigentümer übergehen.

Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind gesetzliche Rechte, die an Immobilien haften und als Sicherheit für Kredite oder andere Verbindlichkeiten dienen. Zu den Grundpfandrechten gehörten Hypotheken, Grundschulden und Grundschuldbriefe.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein grundpfandrechtliches Recht an einer Immobilie, die einem Gläubiger/einer Gläubigerin als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie ermöglicht es dem Gläubiger/der Gläubigerin, im Falle einer Nichtzahlung des Darlehens die Immobilie zu verwerten.

Grundstück

Ein Grundstück ist ein begrenztes Stück Land, das als abgegrenztes Eigentum angesehen wird. Es kann für Wohn-, Gewerbe-, landwirtschaftliche oder andere Zwecke genutzt werden und hat oft rechtliche Einschränkungen und Eigentumsrechte.

Gründung

Der Begriff Gründung beschreibt ein Bauverfahren zur Ableitung von Bauwerkslasten. Es gibt verschiedene Arten von Gründungen, wobei die Auswahl von den örtlichen Gegebenheiten abhängen.