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Glossar - Anfangsbuchstabe E

Eigentümergemeinschaften

Eigentümergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von mehreren Personen, die gemeinsam Eigentum an einer Immobilie – wie beispielsweise Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus – besitzen. Sie teilen sich die Verantwortung und Kosten für gemeinsame Bereiche und treffen diesbezüglich außerdem gemeinsame Entscheidungen.

Eigentumsbereich

Der Eigentumsbereich umfasst das rechtlich geschützte Eigentum einer Person oder Institution an beweglichen oder unbeweglichen Gütern, wie Grundstücken oder Gebäuden. Der Eigentümer/die Eigentümerin hat darüber umfassende Verfügungs- und Nutzungsrechte.

Eigentumsverhältnis

Bei Eigentumsverhältnis handelt es sich darum, in welchem Besitz ein Grundstück oder eine Immobilie sind - gehört es einer Einzelperson oder mehreren Eigentümern/Eigentümerinnen. Zumeist wird das Eigentumsverhältnis bei der Aufteilung von Immobilien relevant.

Eigentumswohnung (ETW)

Als Eigentumswohnung gilt eine Wohneinheit eines Gebäudes, das mehrere rechtlich selbstständige und in sich abgetrennte Einheiten umfasst. Um klare Eigentumsverhältnisse zu schaffen, werden bei solchen Eigentumswohnanlagen Grundstück und Gebäude aufgeteilt: Während die Wohnung selbst als Sondereigentum gilt, ist der Wohnungseigentümer gleichzeitig Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum, also den anderen, von allen Eigentümern bzw. deren Mietern genutzten Flächen und Gebäudeteilen.

Einfamilienhaus (EFH)

Das Einfamilienhaus wird auch als Familienhaus oder Einfamilienwohnhaus bezeichnet. Darunter ist ein Gebäude zu verstehen, das einer Familie als Wohnhaus dient - also nur eine Nutzungseinheit umfasst. Als Nutzungseinheit bzw. Wohnung ist dabei eine Zusammenfassung von Wohnräumen zu verstehen, die einerseits in sich abgeschlossen ist, andererseits über einen eigenen Zugang verfügt. Eventuelle Wohnungen des häuslichen Personals zählen nicht dazu. Mehr erfahren...

Einfriedung

Eine Einfriedung ist die Abgrenzung eines Grundstücks oder Bereichs durch Zäune, Mauern, Hecken oder andere Barrieren. Sie dient dem Schutz, der Sicherheit und der Kennzeichnung des Eigentumsbereichs


Einliegerwohnung (ELW)

Verfügt eine Immobilie über eine zusätzliche und gegenüber der Hauptwohnung untergeordnete Wohnung, dann wird diese als Einliegerwohnung laut § 11 des von 1956 bis 2001 geltenden deutschen Wohnungsbau-und Familienheimgesetzes bezeichnet. Dabei muss die Hauptwohnung vom Vermieter selbst als Wohnraum genutzt werden. Die Einliegerwohnung wiederum muss separat zu nutzen und abschließbar sein, sowie über einen eigenen Zugang verfügen. Mehr erfahren...

Eintragungsantrag

Ein Eintragungsantrag ist ein schriftlicher Antrag, der bei einer Behörde oder einem Register – beispielsweise Grundbuchamt oder Handelsregister – eingereicht wird, um eine offizielle Registrierung oder Aufzeichnung bestimmter Informationen oder Transaktionen zu beantragen. Dies kann rechtliche oder geschäftliche Angelegenheiten betreffen.

Eintragungsbewilligung

Eine Eintragungsbewilligung ist die Genehmigung oder Zustimmung, die von einer zuständigen Stelle oder Behörde erteilt wird, um einen Antrag auf Eintragung oder Registrierung bestimmter Informationen oder Rechte in einem offiziellen Register – beispielsweise Grundbuchamt oder Handelsregister – durchzuführen. 

Einwertung

Im Rahmen der Einwertung einer Immobilie wird der Verkehrswert eines Objektes auf der Grundlage der Objektdaten ermittelt. Dabei handelt es sich um die relevanten Grunddaten wie Alter und Größe des Bauwerkes, Fläche des Grundstückes, durchgeführte Modernisierung/ Sanierungen etc.