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Glossar

Bauantrag

Plant ein Bauherr/eine Bauherrin eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme, muss er dafür einen entsprechenden Bauantrag unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen bei der zuständigen Behörde stellen. Die Details zum Verfahren und zum Genehmigungsprozess sind in der Bauordnung sowie der Bauvorlagenverordnung des entsprechenden Bundeslandes definiert. Mehr erfahren...

Bauvoranfrage

Mit Hilfe der Bauvoranfrage können Bauherren mit der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde klären, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich wie gewünscht realisiert werden kann. Die Prüfstelle gleicht das Vorhaben mit dem geltenden Baurecht und den Bebauungsplan ab, um eventuell notwendige Restriktionen zu definieren. Allerdings nimmt der Bauvorbescheid den Bauantrag nicht umfänglich vorweg, bringt aber mehr Planungssicherheit. Mehr erfahren...

Bauordnung

Die Bauordnung zählt zu den Landesgesetzen. Jedes Bundesland legt diesen Kern des geltenden Bauordnungsrechts als Teil des öffentlichen Baurechts eigenständig fest. Hier werden alle bei einem Bauvorhaben zu erfüllenden Anforderungen detailliert festgelegt. 

Bebauungsplan

Als Instrument zur räumlichen Planung enthält der Bebauungsplan alle rechtsverbindlichen Festlegungen zur städtebaulichen Ordnung eines bestimmten Gebietes. Damit bildet der Bebauungsplan die Grundlage für künftige Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vorschriften des Baugesetzbuches erforderlich sind. Mehr erfahren...

Bruttogrundfläche (BGF)

Als BGF oder auch bebaute Fläche wird die Grundfläche eines Bauwerkes bezeichnet - und damit die Bodenfläche, die das Bauwerk bedeckt. Ermittelt wird die BGF an der fertiggestellten Wanderoberfläche in Fußbodenhöhe, sodass auch Verkleidungen, Dämmungen und der außen aufgebrauchte Putz dazu zählen. In einem Grundriss wären das die Außenkanten der äußeren Mauern. Mehr erfahren...

Baulasten

Auch dieser Begriff stammt aus dem Bauordnungsrecht, das die meisten Bundesländer pflegen: Demnach gelten öffentlich-rechtliche Pflichten, die der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der zuständigen Baubehörde erfüllen muss, als Baulast. Dabei kann es sich um Auflagen handeln, auf einem bestimmten Grundstück Dinge zu dulden, zu unterlassen oder zu erledigen.

Baulastenverzeichnis

Die Bundesländer, die Baulasten vorsehen, führen dazu ein entsprechendes Baulastenverzeichnis. Dort sind alle öffentlich-rechtlichen Pflichten - also Baulasten - eingetragen, die ein Eigentümer auf dem jeweiligen Grundstück gegenüber der zuständigen Behörde erfüllen muss. Mehr erfahren...

Bauvorbescheid

Eine Bauvoranfrage kann bereits vor einem Antrag auf Baugenehmigung einzelne Fragen zum Bauvorhaben klären, die sich nicht selbstständig beurteilen lassen. Der daraufhin erteilte Bauvorbescheid wird von der Baugenehmigungsbehörde erlassen und ist verbindlich.

Bidet

Als ein Bidet wird ein niedrig montiertes Sitzwaschbecken bezeichnet, das zur Reinigung der äußeren Genitalien dient. Im Gegensatz zu einem Dusch-WC wird das Bidet neben der Toilette platziert.

Bauwerksabdichtungen

Mit Bauwerksabdichtungen oder auch Abdichtungen sind solche Schichten an Bauobjekten gemeint, die erdberührende Bauteile gegen Bodenfeuchte und Stauwasser (Grund-, Hang- und Regenwasser) schützen und somit Feuchtigkeitsschäden an der Baukonstruktion vorbeugen.

Bauabnahme

Bei der Bauabnahme begehen Bauherr:in, Bauplaner:in und Baubeteiligte gemeinsam die Baustelle, um die fachgerechte Ausführung der Leistungen zu überprüfen, ggf. Nachbesserung zu vereinbaren oder als fertig ausgeführt genehmigen.

Bauherr/Bauherrin

Im Baurecht ist ein Bauherr/eine Bauherrin der/die Auftragsgeber:in eines Bauvorhabens. Damit verantwortet er/sie sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich gesehen die Durchführung eines Bauvorhabens.

Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist die offizielle Bestätigung der Echtheit eines Dokuments oder einer Unterschrift durch eine autorisierte Behörde, wie einem Notar/einer Notarin oder einer staatlichen Stelle. Dies verleiht dem Dokument rechtliche Glaubwürdigkeit.

Bauträger/Bauträgerin

Ein/eine Bauträger:in ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeobjekte baut und diese gewerblich vertreibt. Zugleich kann es vorkommen, dass der/die Bauträger:in das Grundstück besitzt und dadurch zugleich als Bauherren/Bauherrin fungiert.



Brutto-Rauminhalt (BRI)

Hiermit ist eine der beiden Berechnungsmethoden für die Kubatur gemeint, die Aussage zum Volumen von Objekten gibt. Bei der Berechnung des BRI wird die tatsächliche Geschosshöhe als drittes Maß, neben den Gebäudeaußenmaßen in Länge und Breite benötigt. Mehr erfahren...


Baubehörde

Die Baubehörde ist die amtliche Instanz, die sich um bauliche Belange kümmert. Sie ist der zentraler Anlaufpunkt für Bauwillige, Bauherren/Bauherrinnen und Bauträger:innen bei Anfragen und Anträgen. Zugleich achtet die Baubehörde auf Einhaltung der geltenden Regeln, wie z.B. dem Bebauungsplan. Mehr erfahren...

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die notwendige Erlaubnis, wenn Sie in Deutschland ein Bauvorhaben durchführen möchten. Es wird bei der zuständigen Baubehörde beantragt. Zudem sind bestimmte Dokumente einzureichen und Anforderungen einzuhalten.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

In dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das allgemeine deutsche Privatrecht geregelt. Das bedeutet, dass darin die Rechtsbeziehung zwischen Privatmenschen thematisiert wird und daher abzugrenzen ist vom öffentlichen Recht, welches das Rechtsverhältnis zwischen Privatmensch und Hoheitsträgern regelt.


Baufinanzierer / Baufinanziererin

Die Berufsgruppe der Baufinanzierer:innen unterstützt Bauwilligen, indem sie zunächst den Finanzierungsbedarf ermitteln, den finanziellen Spielraum ihrer Kunden/Kundinnen ausloten und passende Immobilienfinanzierungen vermitteln. 

Bewehrung

Die Bewehrung an sich beschreibt die Stahleinlagen in Beton, die der Verstärkung des Baustoffes dienen. Dadurch kann Beton viel größer Lasten aufnehmen und erfährt dadurch umfangreichere Anwendungsmöglichkeiten. 

Bauleistung

Der Begriff wird im Bauwesen für jede Art von Bauarbeiten an einem Objekt verwendet. So kann es sich um Neubau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten handeln.